Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Das umfasst sie. Eine Frau in beigem Blazer sitzt in einem Büro gegenüber einer anderen Frau. Jeanette Dietl, Fotolia

2. November 2016, 11:04 Uhr

Schutz- und Sorgfaltspflicht Für­sor­ge­pflicht des Arbeit­ge­bers: Das umfasst sie

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt sich automatisch aus dem Arbeitsverhältnis. Er ist verpflichtet, sich in einem bestimmten Rahmen um das Wohlergehen seiner Angestellten zu kümmern. Lesen Sie hier, welche Bereiche das umfasst.

Sie fühlen sich im Beruf ungerecht behandelt? Ein Rechtsschutz hilft weiter. >>

Für­sor­ge­pflicht: Arbeit­ge­ber kann sie nicht umgehen

Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sie ist dort in §§ 617 bis 619 verankert. Der Arbeitgeber muss Schutz-, Sorgfalts- und Auskunftspflichten nachkommen, die alle dazu dienen, dass die Angestellten keiner Gefahr für Leben und Gesundheit ausgesetzt sind. Außerdem muss der Arbeitgeber auch weitere Rechte seiner Angestellten schützen, zum Beispiel auf Eigentum oder Gleichbehandlung. Es ist nicht möglich, die Fürsorgepflicht durch entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag zu umgehen. Sie gilt automatisch für jedes Arbeitsverhältnis. Allerdings müssen die Maßnahmen des Arbeitgebers verhältnismäßig und ihm zumutbar sein. § 618 BGB schreibt zum Beispiel vor, die Arbeitnehmer müssten so weit geschützt werden, "als die Natur der Dienstleistung es gestattet". Unverhältnismäßige finanzielle Aufwendungen werden vom Arbeitgeber nicht verlangt.

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!Beispiele für die Fürsorgepflicht

Es gibt mehrere gesetzliche Vorschriften, die die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers weiter klären. Dazu gehören die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Zum Beispiel muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitsräume möglichst geringe Gefährdungen bieten, und bei Bedarf Schutzkleidung bereitstellen. Für Schwangere gelten im Rahmen des Mutterschutzes gesonderte Regeln. Zu den Schutzpflichten gehört aber auch Sorgfalt im Umgang mit den personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer. Im Rahmen der Auskunftspflicht muss der Arbeitgeber auf eventuelle Gefährdungen hinweisen und sonstige relevante Informationen geben, die für den Angestellten im Zusammenhang mit seiner Arbeit wichtig sind.

Was passiert bei einer Pflichtverletzung?

Falls der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, kann der Arbeitnehmer gerichtlich gegen ihn vorgehen. Es besteht ein Erfüllungs- beziehungsweise Unterlassungsanspruch, den er notfalls mit rechtlichen Schritten durchsetzen kann. Je nach Fall muss der Arbeitgeber möglicherweise Schadenersatz leisten oder sogar Schmerzensgeld zahlen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.