Ein Verkehrsschild, das vor Wildwechsel warnt, entegenkommende Fahrzeuge iStock.com/zlikovec

17. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Durchatmen Was tun bei einem Wild­un­fall? Wichtiges zur Meldung und Versicherung

Spätestens wenn es morgens im Nebel zur Arbeit geht, solltest du möglichst umsichtig fahren. Denn in den frühen Morgenstunden und zur Abenddämmerung sind Wildtiere besonders aktiv. Da ist ein Wildunfall schnell passiert – besonders bei schlechter Witterung. Wie du dich richtig verhältst, wo du den Wildunfall meldest und was du über die Versicherung wissen solltest, erfährst du hier.

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Gesetz­li­che Rege­lun­gen zum Wildunfall

Dir sitzt der Schock noch in den Gliedern und du würdest nach dem Wildunfall am liebsten schnell wegfahren und den Vorfall vergessen? Das ist keine gute Idee. Zwar ist das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat, allerdings sieht das Gesetz Tiere nicht als „Geschädigte“ an. Und diese muss es geben, damit der Straftatbestand der sogenannten Fahrerflucht erfüllt ist.

Einfach davonzufahren und das verletzte Tier auf oder an der Straße liegen lassen, solltest du trotzdem nicht. Denn dir kann mit diesem Verhalten Tierquälerei vorgeworfen werden. Und diese wird gemäß § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet.

Meldest du ein totes oder verletztes Tier auf der Straße erst nachträglich, könntest du außerdem auch wegen Missachtung der Meldepflicht oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer belangt werden.

Darüber hinaus wichtig zu wissen: In elf deutschen Bundesländern gilt eine Meldepflicht von Wildunfällen. Die Pflicht ist dabei in den jeweiligen Landesjagdgesetzen (LJagdG) festgehalten. Sie legen auch fest, welche jeweiligen Vorgaben für die Meldung gelten und welche Bußgelder bei einer Missachtung der Meldepflicht verhängt werden.

INFO

Achtung Wild­wech­sel! Was das Ver­kehrs­schild bedeutet

Siehst du am Fahrbahnrand ein dreieckiges Achtung-Schild mit einem roten Rand und einem springenden Reh, heißt es: Runter vom Gas. Denn das Verkehrszeichen bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit eines Wildwechsels auf der Straße sehr hoch ist.

Wichtig zu wissen: Da es sich hier lediglich um ein Achtungsschild und kein Verbotsschild handelt, hat die Missachtung keinerlei rechtliche Konsequenzen. Aber: Kommt es tatsächlich zu einem Wildunfall und du warst trotz Beschilderung viel zu schnell unterwegs, hast du bei der Schuldfrage schlechte Karten.

Check­lis­te: So verhältst du dich nach einem Wild­un­fall richtig

Auch, wenn du gerade auf dem Weg zur Arbeit bist und es eilig hast: Du solltest nach einem Wildunfall die Ruhe bewahren und dich richtig verhalten.

So gehst du Schritt für Schritt nach einem Wildunfall vor:

  1. Warnen: Halte an und schalte sofort den Warn­blin­ker ein.
  2. Absichern: Ziehe eine Warnweste an und sichere die Unfall­stel­le zügig mit Warndreiecken/Warnblinkleuchte. Diese stellst du ca. 100 m hinter der Unfall­stel­le gut sichtbar auf.
  3. Polizei rufen: Ver­stän­di­ge die Polizei und melde den Vorfall.
  4. Warten: Bleibe am Unfallort, bis die Polizei ein­ge­trof­fen ist. Die ver­stän­digt in der Regel den zustän­di­gen Förster und stellt dir eine Unfall­be­schei­ni­gung aus.

Wichtig: Fass das verletzte oder tote Tier besser nicht an. Um die Bergung kümmert sich die Polizei bzw. der Förster.

Du hast ein Reh oder ein anderes Tier angefahren und es ist danach in den Wald entschwunden? In so einem Fall meldest du den Vorfall trotzdem bei der Polizei. Da du keine Fahrerflucht begehst, wenn du weiterfährst, kannst du den Wildunfall auch nachträglich der Polizei melden. Dies solltest du trotzdem zügig erledigen.

Du hast eine Katze oder einen Hund angefahren? Wie du in so einem Fall reagierst, liest du hier.

Ein Verkehrsschild, das vor Wildwechsel warnt, im Hintergrund eine herbstliche Waldlandschaft
© iStock.com/Philipp83

Zahlt die Ver­si­che­rung bei einem Wildunfall?

Meldest du einen Wildunfall nicht bei der Polizei, hast du keinen Nachweis über den Unfall. So eine Unfallbescheinigung benötigst du aber, um eventuelle Schäden an deinem Auto bei deiner Versicherung geltend zu machen. In diesem Fall müsstest du die Reparaturkosten dann allein tragen.

Doch welche Versicherung greift wann bei einem Wildunfall?

  • Teilkasko-Ver­si­che­rung: Kommt in der Regel für Schäden durch Kol­li­sio­nen mit Wild­tie­ren (soge­nann­ten Haar­tie­ren) auf, nicht aber für Hund, Katze und andere Haus- und Hoftiere.
  • Vollkasko-Ver­si­che­rung: Kommt durch die ent­hal­te­ne Teilkasko für Schäden durch einen Zusam­men­stoß mit Wild­tie­ren auf und zusätz­lich bei einem Zusam­men­stoß mit Haus- und Hoftieren.
  • Grund­sätz­lich gilt: Du zahlst die Selbst­be­tei­li­gung, die du ver­trag­lich ver­ein­bart hast.

Hast du eine Vollkasko-Versicherung und verursachst einen Wildunfall, wirkt sich dieser übrigens nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Ein Wildunfall gilt als nicht selbstverschuldet.

Tipp: Mache am besten Beweisfotos. Je konkreter die Unfallschäden dokumentiert sind, desto einfacher wird es, deine Ansprüche bei der Versicherung durchzusetzen. Hier gilt allerdings: Erst Unfallstelle sichern und auf die Polizei warten – dann, wenn der Situation angemessen, Beweismaterial erstellen.

INFO

Das Tier steht auf der Straße und schaut dich an: Was nun?

Wichtig zu wissen: Wenn du rechtzeitig bremsen konntest und das Reh oder Wildschwein lediglich vor dir auf der Fahrbahn stehenbleibt, schalte unbedingt Fernlicht oder Nebelscheinwerfer aus. Denn Wildtiere laufen auf das Licht zu. Schalte den Warnblinker ein, um nach dir kommende Fahrzeugführer zu warnen. Warte, bis das Wild von der Fahrbahn verschwunden ist.

Zahlt die Ver­si­che­rung auch bei Ausweichmanövern?

Etwas anders sieht die Lage aus, wenn du einem Tier auf der Fahrbahn ausweichst und dadurch Schäden an deinem Gefährt entstehen. Die Teilkasko-Versicherung kommt dann nur für Schäden auf, wenn du großen Tieren ausgewichen bist, also z. B. Reh oder Wildschwein. Weichst du einem Hasen oder einer Katze aus, kommt die Teilkasko nicht für Schäden auf. Warum das so ist?

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied: Der drohende Schaden durch einen Zusammenstoß muss stets größer sein als das freiwillig eingegangene Schadensrisiko (AZ IV ZR 276/02).

Das freiwillige Schadensrisiko ist das Risiko, was du eingehst, wenn du einem Tier ausweichst und dadurch z. B. einen Schaden am Wagen verhindern könntest oder der Schaden geringer ausfiele, als wenn du das Tier anfährst. Ein Zusammenstoß mit einem Wildschwein würde darüber hinaus größere Schäden am Auto verursachen als der mit einem Wildhasen.

Weichst du also einem Hasen aus und fährst dabei gegen einen Zaun, müsstest du eine Vollkasko-Versicherung haben, um den Schaden durch das Ausweichmanöver nicht selbst zahlen zu müssen.

Wichtig zu wissen: Bist du einem Tier ausgewichen und hast dadurch andere Fahrzeuge beschädigt, hängt der Unfall unmittelbar mit deiner Fahrweise zusammen. Du könntest unter Umständen in der Vollkasko hochgestuft bzw. bei der Kfz-Haftpflicht in der Schadenfreiheitsklasse runtergestuft werden.

Eine Herde Wildschweine überquert eine Straße
© iStock.com/ArtMarie

Welche Strafen gibt es im Zusam­men­hang mit einem Wildunfall?

Wie oben bereits beschrieben, kommt es bei der Höhe von Bußgeldern oder anderen Strafen immer darauf an, was genau passiert ist, wie du dich verhalten hast und in welchem Bundesland der Wildunfall stattgefunden hat. Auf der sicheren Seite bist du stets, wenn du einen Wildunfall unverzüglich der Polizei meldest.

Bist du zunächst mit der Situation überfordert und fährst einfach weiter, kann dir zumindest keine Fahrerflucht vorgeworfen werden.

Verletzt oder tötest du ein wild lebendes Säugetier und lässt es anschließend liegen, kannst du gemäß § 17 Tierschutzgesetz in fast allen Bundesländern mit einer Strafzahlung von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. In Brandenburg können es bis zu 13.000 Euro sein, in Thüringen sogar bis zu 50.000 Euro. Außerdem könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Fährst du ein Reh oder ein Wildschwein an und lässt es schwerverletzt oder tot auf der Fahrbahn liegen, stellt dies darüber hinaus ein Hindernis für andere Fahrer dar. Im schlimmsten Fall müssen sie bei hoher Geschwindigkeit ausweichen und es kommt zu einem Verkehrsunfall.

Grundsätzlich wird laut § 315c StGB die Gefährdung des Straßenverkehrs mit Bußgeldern, einem Fahrverbot oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer durch ein selbst verursachtes Hindernis kann gemäß § 315b StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Räumst du das Tier lediglich „aus dem Weg“ und fährst weiter, kann dich trotzdem eine Strafe wegen Missachtung einer geltenden Meldepflicht erwarten.

Wenn du rechtlichen Ärger wegen eines Wildunfalls hast, lässt du dich am besten anwaltlich beraten.

Du rechnest mit einem Bußgeldbescheid? Dann kannst du mit dem Bußgeldrechner von ADVOCARD abschätzen, welche Kosten auf dich zukommen. Wie du reagierst, wenn du zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten hast, erfährst du in diesem Ratgeber.

FAQ

  • Was tun bei Wildunfall?

Bei einem Wildunfall solltest du sofort den Warnblinker anschalten und die Unfallstelle mit Warndreiecken absichern. Am besten ziehst du dafür eine Warnweste an. Verständige so schnell wie möglich die Polizei und warte am Fahrbahnrand, bis sie eintrifft.

  • Wen anrufen bei Wildunfall?

Bei einem Wildunfall solltest du immer zuerst die Polizei anrufen. Diese nimmt dann Kontakt zum zuständigen Förster oder Jäger auf.

  • Wer zahlt bei Wildunfall?

Für Schäden aufgrund eines Wildunfalls kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Weichst du einem Tier aus und baust infolgedessen einen Unfall, kommt es darauf an, was für einem Tier du ausgewichen bist. Ist es kein Haarwild gewesen, sondern zum Beispiel ein Hund, zahlt nur die Vollkaskoversicherung. Kommen weder Teil- noch Vollkasko für die Schäden auf, springt die Kfz-Haftpflicht ein.

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