
9. Januar 2017, 11:26 Uhr
Sicher unterwegs Beleuchtung am Auto: Korrekte Benutzung und Bußgelder
Wenn die Beleuchtung am Auto nicht vorschriftsmäßig funktioniert oder nicht korrekt verwendet wird, droht ein Bußgeld. Wer bei schlechter Sicht ohne Licht unterwegs ist, gefährdet außerdem sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Was Sie im Interesse der Sicherheit zum Thema Abblendlicht, Fernlicht und Co. wissen sollten, lesen Sie hier.
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Abblendlicht am Auto: Wann muss es leuchten?
Wenn es dunkel ist, müssen Autos immer mit Beleuchtung fahren. Zusätzlich schreibt § 17 StVO vor, dass bei Dämmerung oder anderweitig schlechter Sicht – etwa durch starken Regen- oder Schneefall – das Abblendlicht eingeschaltet werden muss. Ein Bußgeld beträgt bei einem Verstoß 20 bis 35 Euro, je nachdem, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Auch in einem Tunnel müssen Sie mit Abblendlicht fahren, sonst beträgt das Bußgeld 10 Euro.
Ist die Sicht tagsüber gut, ist die Benutzung des Abblendlichts keine Pflicht. Das Licht kann trotzdem die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Nur mit Standlicht zu fahren, ist jedoch nicht gestattet. Eine Alternative zum Abblendlicht ist bei neueren Fahrzeugen das Tagfahrlicht, das jedoch nur am Tag und bei guten Sichtverhältnissen benutzt werden darf.
Fernlicht: Wann und wo Sie es einsetzen dürfen
Das Fernlicht soll bei Dunkelheit und stark eingeschränkter Sicht dafür sorgen, dass der Autofahrer selbst größere Streckenabschnitte überblicken kann. Sie dürfen es jedoch nicht einsetzen, wenn die Straße durchgehend und ausreichend beleuchtet ist. Wenn Ihnen ein anderes Fahrzeug entgegenkommt oder in geringem Abstand vorausfährt, müssen Sie abblenden. Verwenden Sie das Fernlicht nicht korrekt, drohen Bußgelder in Höhe von 10 bis 35 Euro. Das Fernlicht kommt auch als Lichthupe zum Einsatz, darf so allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden.
Viele Autofahrer sind sich unsicher, ob sie das Fernlicht auch auf der Autobahn verwenden dürfen. Bei starkem Verkehr erübrigt sich diese Frage meist, da immer Fahrzeuge in relativ dichtem Abstand vorausfahren. Bei geringerem Verkehrsaufkommen können Sie das Fernlicht auf der Autobahn nachts durchaus verwenden, jedoch nur, wenn der Mittelstreifen ausreichend lichtdicht ist, sodass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Beleuchtung verschmutzt oder defekt: Schnell beheben!
Verschmutzte Beleuchtung oder eine defekte Glühlampe sind keine Ausreden bei einer Verkehrskontrolle: Wenn Sie feststellen, dass Ihre Beleuchtung nicht funktioniert oder nicht zu sehen ist, müssen Sie den Schaden schnellstmöglich beheben. Ansonsten sind in diesen Fällen ebenfalls Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro zu erwarten.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.