StVO-Novelle 2020: Neue Regeln, höhere Bußgelder ©istock.com/Canetti

20. Juli 2020, 12:14 Uhr

Achtung, das wird teuer StVO-Novelle 2020: Neue Regeln, höhere Bußgelder

Seit April 2020 gilt eine neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie soll mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger bringen und umweltfreundliche Mobilitätsangebote wie Elektroautos und Carsharing fördern. Autofahrern drohen zudem höhere Bußgelder bei bestimmten Verkehrsverstößen. Auch strengere Fahrverbote sollten zunächst kommen, sind aber mittlerweile vom Tisch. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

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Radfahrer haben durch die StVO-Novelle einige neue Rechte bekommen:

  • Rechts­ab­bie­gen / “grüner Pfeil” für Radfahrer: Der grüne Pfeil an Ampeln gilt nicht mehr aus­schließ­lich für Autos. Verläuft neben einem ent­spre­chen­den Schild ein Radweg, dürfen deren Nutzer dort ebenfalls trotz roter Licht­zei­chen rechts abbiegen. Zusätz­lich gibt es jetzt ein Grünpfeil-Schild aus­schließ­lich für Fahrräder, das nur Rad­fah­rern das Rechts­ab­bie­gen unab­hän­gig von der Ampel­an­zei­ge erlaubt.
  • Per­so­nen­be­för­de­rung: Sofern das Fahrrad dafür gebaut und ein­ge­rich­tet ist, dürfen Radfahrer ab 16 Jahren andere Personen mitnehmen.
  • Neben­ein­an­der­fah­ren: Die Neu­re­ge­lung stellt klar, dass das Neben­ein­an­der­fah­ren mit Fahr­rä­dern grund­sätz­lich erlaubt ist – sofern keine anderen Ver­kehrs­teil­neh­mer dadurch behindert werden.

Außerdem sind folgende Verkehrsregeln hinzugekommen:

  • Beim Überholen von Rad­fah­rern, Fuß­gän­gern und E-Scootern gilt ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerhalb geschlos­se­ner Ortschaften.
  • Es gilt ein gene­rel­les Hal­te­ver­bot auf soge­nann­ten Schutz­strei­fen für Radfahrer, also einen durch eine weiße Linie abge­trenn­ten Radweg auf der Straße.
  • Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist beim Rechts­ab­bie­gen innerorts Schritt­ge­schwin­dig­keit vorgeschrieben.
  • Beim Parken vor Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen müssen Auto­fah­rer einen Min­dest­ab­stand von 8 Metern einhalten, wenn es einen Radweg gibt.

Neu hinzu kam 2020 auch ein Verkehrsschild, das an schmalen Stellen für ein Überholverbot von Zweirädern sorgt. Es zeigt in einem roten Kreis links ein rotes Auto und rechts untereinander ein Fahrrad sowie ein Kraftrad.

Jetzt können zudem sogenannte Fahrradzonen eingerichtet werden, in denen maximal Tempo 30 gestattet ist. Dort dürfen nur Fahrräder fahren, es sei denn, ein zusätzliches Schild erlaubt die Durchfahrt auch für andere Fahrzeuge.

Höhere Bußgelder: Das wird für Auto­fah­rer teurer

Die im April 2020 mit der StVO-Novelle eingeführten strengeren Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verstößen bezüglich der Rettungsgasse wurden zunächst wieder außer Kraft gesetzt. Hintergrund war ein Formfehler, der für Rechtsunsicherheit sorgte.

Einige Länder wendeten daraufhin zunächst wieder die zuvor gültigen Bußgelder an. Andere setzten lediglich die neu eingeführten Fahrverbote wieder aus, erhoben aber die neuen Bußgelder. Aufgrund der unklaren Lage lohnte sich in vielen Fällen ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide für Verstöße, die nach dem 27. April 2020 begangen wurden.

Mittlerweile haben sich Bund und Länder geeinigt: Die Regeln zu Fahrverboten werden nicht verschärft, aber zahlreiche Bußgelder erhöhen sich bald deutlich. Für einige Verstöße, bei denen Verkehrssünder bislang mit einem blauen Auge davonkamen, soll es ab Spätsommer 2021 Punkte in Flensburg geben. Härter geahndet werden vor allem Vergehen in diesen Bereichen:

  • Fehl­ver­hal­ten bei Rettungsgassen
  • Tem­po­ver­stö­ße
  • Verstöße beim Parken und Halten

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Problemen mit den unter Umständen lebensrettenden Rettungsgassen. Deshalb drohen Autofahrern, die sich nicht an die Regeln halten, nun drastischere Strafen:

  • Wer keine Ret­tungs­gas­se bildet, muss künftig mit einem Monat Fahr­ver­bot rechnen – zusätz­lich zu den bereits länger geltenden 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten in der Flens­bur­ger Verkehrssünderkartei.
  • Auto­fah­rer, die durch die Ret­tungs­gas­se fahren, werden mit bis zu 320 Euro zur Kasse gebeten. Hinzu kommen zwei Punkte und ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot. Bislang war das straffrei.

Die neuen Sank­tio­nen bei Geschwindigkeitsverstößen

Für Geschwindigkeitsverstöße müssen Verkehrssünder bald deutlich mehr zahlen zuvor. Der neue Bußgeldkatalog soll vor der Bundestagswahl 2021 in Kraft treten.

Die neuen Geschwindigkeitssanktionen

Ab Spätsommer 2021 gilt bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ...

  • bis zu 10 km/h: 30 Euro innerorts / 20 Euro außerorts.
  • um 11 bis 15 km/h: 50 Euro innerorts / 40 Euro außerorts.
  • um 16 bis 20 km/h: 70 Euro innerorts / 60 Euro außerorts.
  • um 21 bis 25 km/h: 115 Euro & 1 Punkt innerorts / 100 Euro & 1 Punkt außerorts.
  • um 26 bis 30 km/h: 180 Euro & 1 Punkt innerorts / 150 Euro & 1 Punkt außerorts; bei Wie­der­ho­lung zudem jeweils 1 Monat Fahrverbot.
  • um 31 bis 40 km/h: 260 Euro, 2 Punkte & 1 Monat Fahr­ver­bot innerorts / 200 Euro, 1 Punkt außerorts, 1 Monat Fahr­ver­bot bei Wiederholung.
  • um 41 bis 50 km/h: 400 Euro, 2 Punkte & 1 Monat Fahr­ver­bot innerorts / 320 Euro, 2 Punkte & 1 Monat Fahr­ver­bot außerorts.
  • um 51 bis 60 km/h: 560 Euro, 2 Punkte & 2 Monate Fahr­ver­bot innerorts / 480 Euro, 2 Punkte & 1 Monat Fahr­ver­bot außerorts.
  • um 61 bis 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte & 3 Monate Fahr­ver­bot innerorts / 600 Euro, 2 Punkte & 2 Monate Fahr­ver­bot außerorts.
  • um mehr als 70 km/h: 800 Euro, 2 Punkte & 3 Monate Fahr­ver­bot innerorts / 700 Euro, 2 Punkte & 3 Monate Fahr­ver­bot außerorts.

Neue Bußgelder für Falschparker

Die neuen Verkehrsregeln zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern betreffen auch das Parken in zweiter Reihe sowie auf Rad- und Gehwegen. Wer dort beim Parken erwischt wird, muss mindestens 55 Euro zahlen (vorher 15 Euro). Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 100 Euro auf Rad- oder Gehwegen beziehungsweise 110 Euro in zweiter Reihe.

Wer mit seinem Fahrzeug unrechtmäßig auf einem Elektroauto- oder Behindertenparkplatz steht, muss 55 Euro zahlen.

Höhere Bußgelder drohen außerdem sogenannten Autoposern: Bei unnötig lauten Fahrzeugen werden 80 statt bisher 10 Euro fällig, “unnützes Hin- und Herfahren innerorts” wird mit 100 Euro Bußgeld geahndet (zuvor 20 Euro).

Die StVO-Novelle stellt zudem ausdrücklich klar, dass Autofahrer während der Fahrt keine Blitzer-Apps verwenden dürfen. Dies war bereits zuvor verboten. Wer dennoch dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

FAZIT
  • Mit der StVO-Novelle erhalten Radfahrer mehr Rechte.
  • Behindern sie Radfahrer oder Fußgänger, drohen Auto­fah­rern seit Mai 2020 höhere Bußgelder.
  • Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße werden härter bestraft.
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