Reisevollmacht fürs Kind: Das musst du beachten © iStock.com/BrianAJackson

7. Juli 2022, 10:24 Uhr

So geht’s richtig Rei­se­voll­macht fürs Kind: Das musst du beachten

Der Urlaub deines Sprösslings ohne Eltern kann vorbei sein, noch bevor er eigentlich beginnt – wenn die Reisevollmacht für das Kind fehlt. Einen Überblick darüber, welche Reisedokumente für Minderjährige, die ohne Eltern verreisen, notwendig sind, erhältst du hier.

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Ohne Rei­se­voll­macht für das Kind keine Aus­lands­rei­se möglich

Die Reise ist gebucht und die Koffer sind gepackt, los geht’s! Wird schon schiefgehen! Tatsächlich kann aus dieser Floskel schneller Realität werden, als allen Beteiligten lieb ist. Denn ohne Einverständniserklärung der Eltern könnte die Auslandsreise für Minderjährige schon an der Grenze ein jähes Ende nehmen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte daher die Reisevollmacht für das Kind – unterschrieben von sämtlichen Erziehungsberechtigten – mitgeführt werden.

Bei Reisen innerhalb Deutschlands ist eine Reisevollmacht in der Regel nicht zwingend notwendig. Sie kann für Großeltern oder andere Reisebegleiter aber hilfreich sein, wenn das Kind zum Beispiel plötzlich zum Arzt muss und die Erziehungsberechtigten nicht dabei sind.

Welche Angaben muss die Rei­se­voll­macht enthalten?

In erster Linie ist wichtig, dass aus der formlosen Vollmacht hervorgeht, dass die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit der Reise des Kindes einverstanden sind. Hintergrund: Fehlt diese Angabe, muss die Polizei im Zweifelsfall umständlich prüfen, ob dies tatsächlich so ist oder ob es sich nicht doch – Worst-Case-Szenario – um Kindesentziehung handelt.

Folgende Angaben sollte die Reisevollmacht außerdem enthalten:

  • Per­so­na­li­en des Kindes bzw. Jugendlichen
  • Per­so­na­li­en der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
  • Erreich­bar­keit der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
  • Per­so­na­li­en voll­jäh­ri­ger Begleitpersonen
  • Rei­se­da­ten und -route

Anderes Land, andere Sprache: Damit es nicht zu Übersetzungsschwierigkeiten kommt, sollte die Reisevollmacht zusätzlich in der Landessprache des Ziellandes verfasst sein – oder zumindest auf Englisch. Informiere dich rechtzeitig vor der Reise bei der Vertretung des Reiselandes in Deutschland, welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Manche Länder akzeptieren nur eigene Formulare oder verlangen, dass Eltern ihre Reisevollmacht beglaubigen lassen.

Sicherheit geht vor! Daher solltest du dich vor der Abreise beim Auswärtigen Amt am besten auch über Reisewarnungen und Einreisebestimmungen im Ausland informieren.

Zwei kleine Jungs lachen in die Kamera. Einer der beiden zeigt stolz seinen Reisepass.
© iStock.com/Orbon Alija

Urlaub mit fremden Kindern: Vollmacht und andere wichtige Dokumente

Verreist du mit einem Freund oder einer Freundin deines Kindes ohne dessen bzw. deren Eltern, brauchst du für das fremde Kind ebenfalls eine Reisevollmacht – für Reisen innerhalb Deutschlands ebenso wie fürs Ausland. In der schriftlichen Reisevollmacht sollte außerdem stehen, dass die Gasteltern bestimmte Sorgeentscheidungen und solche zur medizinischen Versorgung des Gastkindes treffen dürfen.

Wichtig: Diese Vollmacht müssen beide Elternteile bzw. alle Erziehungsberechtigten für die jeweilige Reise ihres Kindes unterschreiben – auch, wenn die Eltern getrennt leben.

Geht es über die EU-Grenzen hinaus, gehört neben der Reisevollmacht fürs Kind der Kinderreisepassmit ins Handgepäck. Die Bearbeitung des Antrags auf einen Reisepass kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

INFO

Welche Ent­schei­dun­gen dürfen Gast­el­tern treffen?

Gasteltern haben die Aufsichtspflicht für das mitreisende Kind und dürfen während des Urlaubs alltägliche Entscheidungen für es treffen. Zum Beispiel, wann es ins Bett gehen soll oder was es essen darf – natürlich nur, sofern die Eltern hier vorher keine Einschränkungen gemacht haben, etwa wegen einer Allergie.

Grundsätzliche Entscheidungen aber dürfen die Gasteltern nicht treffen – zum Beispiel, ob ein Jugendlicher sich am Urlaubsort tätowieren lassen darf. Diese Entscheidung obliegt immer den Erziehungsberechtigten.

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Bei medizinischen Fragen empfehlen Familienrechtler grundsätzlich die telefonische Rücksprache mit den Eltern – Einverständniserklärung hin oder her. Denn das Verhalten fremder Kinder können Gasteltern meist weniger gut einschätzen als das ihrer eigenen Kinder. Also: Lieber einmal mehr die Eltern fragen, ob die aufgeplatzte Lippe ihres Kindes ärztlich behandelt werden soll, als hinterher Streit zu riskieren, weil das Kind eventuell eine Narbe davonträgt.

FAZIT
  • Eine Rei­se­voll­macht für Kinder, die ohne ihre Eltern Urlaub machen, ist vor allem bei Reisen ins Ausland notwendig.
  • Auch bei einem Urlaub im Inland kann die Rei­se­voll­macht sinnvoll sein.
  • Eltern, die mit einem fremden Kind Urlaub machen, haben für dieses Kind die Auf­sichts­pflicht und dürfen all­täg­li­che Ent­schei­dun­gen treffen.
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