Familie mit Reisegepäck am Flughafen famveldman, Fotolia

7. September 2015, 10:56 Uhr

Anspruch auf Ersatzbeförderung Pilo­ten­streik: Das sind Ihre Rechte bei Flugausfall 

Am Dienstag starten von Deutschland aus keine Langstreckenflüge der Lufthansa. Die Vereinigung Cockpit hat einen 24-stündigen Pilotenstreik angekündigt. Wie Ihr Recht auf Ersatzbeförderung aussieht und welche weiteren Ansprüche Passagiere haben, wenn es aufgrund eines Streiks zum Flugausfall kommt, lesen Sie im Streitlotsen-Ratgeber.

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Keine Ent­schä­di­gung: Pilo­ten­streik gilt als "höhere Gewalt"

Die schlechte Nachricht vorweg: Bei Flugausfall aufgrund eines Streiks gibt es keine Entschädigung. Laut Bundesgerichtshof handelt es sich bei einem Pilotenstreik und anderen Arbeitsniederlegungen im Luftverkehr um höhere Gewalt. Die Airlines haben in diesen Fällen keine Pflicht zur Entschädigungszahlung.

Anspruch auf Ersatz­be­för­de­rung bei Flugausfall

Sie haben jedoch das Recht, den gestrichenen Flug kostenlos zu stornieren. Wenn Sie dennoch fliegen wollen, muss die Airline bei Flugausfall für eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung sorgen. Wenden Sie sich am besten direkt an das Personal am Schalter der Fluggesellschaft oder kontaktieren sie diese telefonisch. Bei Flügen innerhalb Deutschlands muss Ihnen die Airline in der Regel ein Bahnticket als Ersatz für den bestreikten Inlandsflug bezahlen. Buchen Sie jedoch nicht auf eigene Faust, sondern sprechen Sie dies vorher mit Mitarbeitern der Airline ab. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie am Ende nicht auf höheren Ticketpreisen sitzen bleiben.

Airline muss für Ver­pfle­gung und Über­nach­tung aufkommen

Bei Langstreckenflügen ist das Umsteigen auf den Bahnverkehr in der Regel keine Option. Die Fluggesellschaft muss Ihre Reise auf den nächstmöglichen Flug umbuchen, der ans Ziel führt. Bei kürzeren Ausständen müssen Sie in der Regel warten, bis der Pilotenstreik vorüber ist. Die Airline muss gegebenenfalls für die Übernachtung in einem Hotel aufkommen. Zudem haben Sie Anspruch auf Verpflegung.

Preis­min­de­rung bei Pauschalreisen

Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, und diese aufgrund des Flugausfalls verspätet antreten, sollten Sie sich an den Reiseveranstalter wenden. Bei einem um mindestens fünf Stunden verspäteten Abflug steht Ihnen eine Preisminderung zu.

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