Handgepäck: Was darf rein? 10 Dinge, bei denen viele grübeln ©chalabala/Fotolia

5. Juli 2019, 8:02 Uhr

Darf ich eigentlich? Hand­ge­päck: Was darf rein? 10 Dinge, bei denen viele grübeln

Bald geht's in den Urlaub, nun muss noch der Koffer gepackt werden – und das Handgepäck. Was darf da eigentlich rein? Und was sollte man lieber in den Koffer legen? Bei einigen Dingen kommen Fluggäste ganz schön ins Grübeln.

Bei Streit mit einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft stehen wir dir zur Seite. >>

Grundsätzlich gilt zum Inhalt des Handgepäcks im Flugzeug:

  • Gefähr­li­che Gegen­stän­de wie Waffen sind gemäß § 11 Luft­si­cher­heits­ge­setz (LuftSiG) im Hand­ge­päck verboten.
  • Weitere Bestim­mun­gen zum Hand­ge­päck können je nach Flug­ge­sell­schaft variieren. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du dich vor Rei­se­an­tritt erkundigst.
  • Die Bestim­mun­gen zu den folgenden Gegen­stän­den sind aber in der Regel bei allen Flug­ge­sell­schaf­ten ähnlich. Sie richten sich nach den Emp­feh­lun­gen des Dach­ver­ban­des Inter­na­tio­nal Air Transport Assi­cia­ti­on (IATA).

 

1. Deo und Kosmetik

Darf grundsätzlich ins Handgepäck. Allerdings musst du dabei die Vorgaben zu Flüssigkeiten im Handgepäck beachten. Unter anderem innerhalb der EU und auch in den USA gilt, dass kein Flüssigkeitsbehälter mehr als 100 ml fassen darf – auch Cremedosen und Zahnpastatuben nicht. Diese müssen in einem transparenten, verschließbaren Beutel transportiert werden.

Bei Deo- und Haarspray sowie Parfum ist außerdem zu beachten: Jeder Sprühbehälter braucht aus Sicherheitsgründen zwingend eine Verschlusskappe, um mit ins Handgepäck zu dürfen.

 

2. Medi­ka­men­te

Was du während des Fluges benötigst, darf ins Handgepäck. Aber gegebenenfalls ist ein bisschen Vorbereitung erforderlich – denn auch hier sind bei flüssigen Medikamenten wieder die entsprechenden Mengenbestimmungen zu beachten.

Wenn du mehr als 100 ml deines Medikaments während des Fluges benötigst, solltest du ein Attest vom Arzt dabei haben, mit dem du das belegen kannst. Außerdem solltest du die Fluggesellschaft vorher davon in Kenntnis setzen.

 

3. Nagel­fei­le

Keine übergreifende Regelung. Innerhalb der EU sind zumindest Messer und Scheren im Handgepäck ausdrücklich verboten, wenn ihre Klinge länger als 6 cm ist (EU-Verordnung 2015/1998). Zu Nagelfeilen gibt es keine ausdrückliche Regelung. Zu bedenken ist aber, dass es im Ermessen des Bodenpersonals liegt, was ein "gefährlicher Gegenstand" ist.

Hier heißt es abwägen: Brauchst du die Nagelfeile wirklich während des Fluges? Wenn ja, solltest du ein kleines Modell mit abgerundeten Ecken oder eine Papierfeile mitnehmen. Wenn nein, solltest du sie lieber in den Koffer legen, um dir Diskussionen bei der Gepäckkontrolle zu ersparen.

Besondere Vorsicht ist bei Flügen in die USA geboten: Hier sind die Regelungen zu spitzen Gegenständen im Handgepäck noch deutlich strenger – am besten gar nichts davon mit an Bord nehmen.

 

4. Rasierer

Elektrorasierer dürfen ins Handgepäck. Auch andere elektronische Kleingeräte wie Glätteisen und Fön dürfen an Bord.

Nassrasierer mit losen Klingen sollten lieber im Koffer mitreisen, denn sie sind größtenteils nicht an Bord des Flugzeugs erlaubt. Viele Airlines machen Ausnahmen bei Einwegrasierern – dazu solltest du vorher bei Bedarf gezielt nachfragen.

 

5. Laptop

Laptop, Smartphone und Tablet dürfen ins Handgepäck. Du solltest allerdings prüfen, ob die Laptoptasche zusätzlich zu deinem übrigen Handgepäck mit an Bord darf – hier variieren die Vorgaben der Fluggesellschaften.

 

6. Batterien und Powerbank

Nicht alle Arten von Batterien dürfen ins Handgepäck. Der Akku für den Laptop darf an Bord dabei sein, auch handelsübliche Alkali-Batterien vom Typ AA, AAA oder Knopfzellen sind erlaubt.

Bei Lithium-Ionen-Batterien bzw. -Akkus, also auch Powerbanks, musst du hingegen genau hinschauen: In der Regel sind sie erlaubt, wenn ihre Kapazität 100 Wattstunden (wH) nicht überschreitet. Jeder Passagier darf zwei separat verpackte Powerbanks mitnehmen. Das empfiehlt zumindest die IATA. Die genauen Bestimmungen deiner Fluggesellschaft solltest du sicherheitshalber erfragen, wenn du deine Powerbank ins Handgepäck legen willst.

 

7. Alkohol

Grundsätzlich sind alkoholische Getränke im Handgepäck erlaubt – unter Beachtung der 100-ml-Begrenzung, die auch für alle anderen Flüssigkeiten gilt. Alkohol, den du in versiegelten Flaschen vor dem Abflug im Duty-Free-Shop kaufst, musst du natürlich nicht extra in kleine Flaschen umfüllen, aber auch hier gilt eine Mengenbegrenzung. Dazu solltest du dich am Flughafen oder bei der Fluggesellschaft informieren.

 

8. Essen

Eigenes Essen im Handgepäck ist grundsätzlich erlaubt. Vorsicht ist allerdings geboten bei allem, was flüssig oder streichfähig ist – Stichwort auch hier wieder: maximal 100 ml pro Behälter.

Babynahrung ist von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Davon darfst du so viel mit an Bord nehmen, wie dein mitreisendes Kind unter drei Jahren während des Fluges benötigt.

 

9. FeuerzeugMehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Darf ins Handgepäck – aber nur eines pro Person. Das Rauchen im Flugzeug ist übrigens bei fast allen Fluggesellschaften verboten. Was für E-Zigaretten gilt und wie du sie am besten im Handgepäck transportierst, liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber. 

 

10. Regen­schirm

Kleine Taschenschirme sind meist unproblematisch. Größere Schirme mit Metallspitze können hingegen als gefährliche Gegenstände eingestuft und beschlagnahmt werden. Und: Du solltest dich vor Reiseantritt erkundigen, ob du einen großen Schirm zusätzlich zu Rucksack oder Handtasche mit an Bord nehmen darfst.

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