Gepäckverlust im Fernbus: Recht auf Entschädigung. Eine junge Frau geht aus der Tür eines Terminals, vor der ein Reisebus steht. kjekol, Fotolia

8. März 2016, 15:22 Uhr

Koffer verloren Gepäck­ver­lust im Fernbus: Recht auf Entschädigung

Für Flugreisende ist klar: Bei Gepäckverlust durch die Fluggesellschaft steht ihnen in der Regel eine Entschädigung zu. Auch Fernbus-Unternehmen müssen haften, wenn während der Reise ein Koffer verloren geht – ein kompletter Haftungsausschluss in den AGB ist nicht rechtens.

Auf Reisen und zu Hause: Rundum abgesichert mit unserem Rechtsschutz >>

Gepäck­ver­lust: Anspruch auf Entschädigung

Wer Fernbusreisen anbietet, muss bei Gepäckverlust haften. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ 283 Js 5956/15). Im konkreten Fall war der Koffer einer Frau auf einer Fahrt mit einem Fernbus von Dresden nach München verloren gegangen. Nachdem der Busfahrer den Koffer vor der Abfahrt im Laderaum des Busses verstaut hatte, war das Gepäckstück bei der Ankunft in München nicht mehr aufzufinden. Zuvor hatte der Bus zwei Zwischenstopps eingelegt. Das Busunternehmen lehnte die Haftung für den verlorenen Koffer mit Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Die Frau klagte daraufhin und bekam recht. Das Urteil des Amtsgerichts München räumt erstmals explizit auch Fernbus-Reisenden einen Anspruch auf Entschädigung bei Gepäckverlust ein. Das Busunternehmen habe eine Obhutspflicht für die transportierten Gepäckstücke und könne die Haftung nicht einfach in den AGB ausschließen, so das Gericht.

Advocard-PrivatrechtsschutzKoffer weg im Fernbus: Was nun?

Als Fahrgast im Fernbus sollten Sie jeden Koffer vor der Abfahrt deutlich mit Ihrem Namen markieren, damit Verwechslungen beim Ausladen erschwert werden. Wertsachen sollten Sie grundsätzlich im Handgepäck transportieren. Manche Anbieter sichern sich zusätzlich ab, indem sie Belege für das Gepäck ausgeben, die der Fahrgast beim Ausladen des Koffers wieder vorzeigen muss. Wenn Sie trotzdem einen Gepäckverlust zu beklagen haben, bleibt Ihr Anspruch auf Entschädigung aber bestehen. Benachrichtigen Sie sofort den Busfahrer, wenn Ihr Koffer verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, und melden Sie den Schaden zusätzlich auch schriftlich dem Unternehmen. Wenn Sie noch Belege und Rechnungen für verloren gegangene Gegenstände im Koffer haben, hilft Ihnen dies bei der Forderung nach Entschädigung.

Gepäck­ver­lust: Diese Rege­lun­gen gelten

Für Gepäckverlust bei Bahn-, Schiffs- oder Flugreisen gibt es schon länger eindeutige Regelungen. So hilft auf Flugreisen etwa das Montrealer Übereinkommen, wenn der Koffer verloren geht. Auf Bahnreisen gilt hingegen: Da die Fahrgäste ihr Gepäck in der Regel immer bei sich haben, haftet die Bahn nur bei Eigenverschulden, wenn ein Koffer weg ist oder beschädigt wird.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.