Pilot mit Sonnenbrille im Cockpit gstockstudio, Fotolia

9. September 2015, 16:36 Uhr

Ausstand ist rechtswidrig Einst­wei­li­ge Verfügung: Pilo­ten­streik vorerst beendet

Nach eineinhalb Tagen Pilotenstreik hat das hessische Landesarbeitsgericht den Ausstand im Flugverkehr am Mittwoch vorerst beendet. Die Lufthansa hat durch eine einstweilige Verfügung gegen die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit erwirkt, dass die Piloten des Konzerns nun wieder fliegen müssen. Normaler Flugbetrieb wird aber erst wieder ab Donnerstag laufen.

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Der Pilotenstreik ist nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts in Frankfurt am Main rechtswidrig. Der Grund: Der Vereinigung Cockpit gehe es auch darum, bei den Sparplänen des Lufthansa-Konzerns mehr Mitsprache zu erhalten. Das erklärte Streikziel, die Übergangsversorgung zu verbessern, sei daher nur vorgeschoben und die einstweilige Verfügung gegen den Ausstand gerechtfertigt.

Die Lufthansa hatte bereits am Dienstagabend eine Eil-Klage gegen die 13. Streikrunde der Pilotengewerkschaft eingereicht. Die beiden Arbeitsgerichte in Frankfurt am Main und in Köln hatten diese jedoch abgelehnt. Sie bewerteten den Pilotenstreik als verhältnismäßig. Vor dem hessischen Landesarbeitsgericht hatte der Luftfahrt-Konzern mit seiner Berufung nun Erfolg. Der Pilotenstreik muss beendet werden.

Am Dienstag waren von Deutschland aus startende Fernflüge von dem Pilotenstreik betroffen. In der Nacht zu Mittwoch erfasste der Ausstand auch Mittel- und Kurzstrecken. Innerhalb Deutschlands mussten die Passagiere auf die Bahn umsteigen oder wurden auf andere Airlines umgebucht. Mehr als 1.000 Flüge wurden gestrichen. 140.000 bis 180.000 Fluggäste mussten mehrere Stunden Verspätung hinnehmen, um ihr Ziel zu erreichen. Die Piloten drohen mit wöchentlichen Streiks bis Weihnachten.

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