Wer sein Testament aufsetzen lässt, darf es mit Auflagen und Bedingungen versehen Photographee.eu, Fotolia

12. September 2017, 15:40 Uhr

Verpflichtungen für Hinterbliebene Testament aufsetzen: Welche Auflagen für Erben sind möglich?

Wenn Erblasser ihr Testament aufsetzen, können sie das Erbe mit bestimmten Auflagen und Bedingungen verbinden. So können sie zum Beispiel dafür sorgen, dass der Nachlass in ihrem Sinne verwendet wird.

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Auflagen für die Erben

Wenn Sie ein Testament aufsetzen, haben Sie vielleicht bestimmte Wünsche oder Erwartungen an die Erben. Durch Auflagen können Sie diese in Ihren letzten Willen aufnehmen und die Begünstigten dazu verpflichten. Das kann zum Beispiel die Pflege Ihres Grabes sein. Sie können auch verfügen, dass in bestimmten Abständen ein von Ihnen festgelegter Teil des Erbes für wohltätige Zwecke gespendet oder ein verschuldetes Familienmitglied damit finanziell unterstützt werden muss. Ein Notar kann Ihnen helfen, Ihre Wünsche rechtlich eindeutig zu formulieren. Wenn Sie als Begünstigter ein Erbe antreten, an das der Erblasser Auflagen geknüpft hat, müssen Sie diese in der Folge auch erfüllen. Rechtliche Grundlage ist § 1940 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Regelungen gelten für einen Erbvertrag ebenso wie für ein Testament.

Was passiert, wenn die Auflagen nicht ein­ge­hal­ten werden?

Es gibt Auflagen, von denen Dritte profitieren. Zum Beispiel, indem sie regelmäßig eine bestimmte Leistung von einem Erben erhalten. Der Begünstigte einer solchen Auflage kann sie nicht selbst einklagen, die Miterben hingeben schon. Falls die Auflage im öffentlichen Interesse liegt, können auch Behörden auf ihre Erfüllung klagen (§ 2194 BGB). Wenn Sie als Erblasser auf der sicheren Seite sein wollen, können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Dieser kümmert sich dann um die Einhaltung der Auflagen.

Testament aufsetzen und Bedin­gun­gen festlegen

Rechtsschutz

Bei einem Testament wird zwischen Auflagen und Bedingungen unterschieden. Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das Erbe überhaupt angetreten werden kann. Zum Beispiel kann ein Erblasser verfügen, dass der Erbe zunächst ein bestimmtes Alter erreichen muss. Wichtig bei Bedingungen im Testament: Sie dürfen nicht unmöglich zu erreichen oder sittenwidrig sein. Ansonsten ist der Erblasser bei der Ausgestaltung relativ frei.

Aktueller Fall: Auflage im Testament missachtet

Vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein wurde der Fall eines Blindenvereins verhandelt. Dieser hatte von einem Verstorbenen einen größeren Geldbetrag geerbt. Verbunden war dies mit der Auflage, den Betrag ausschließlich für eine bestimmte Bezirksgruppe einzusetzen. In der Praxis verwendete er die Mittel aber auch für allgemeine Verwaltungskosten und ein landesweit verfügbares Angebot. Wegen dieses Verstoßes gegen die Testamentsauflage klagte das Sozialministerium Schleswig-Holstein. Das Oberlandesgericht gab der Behörde recht und verpflichtete den Verein dazu, das Ministerium künftig über die Verwendung der Erbschaft zu informieren (AZ  3 U 16/17 ).

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