Nahaufnahme eines Personalausweises © iStock.com/Christian Horz

16. April 2025, 15:20 Uhr

So geht’s richtig Vornamen ändern lassen: Das gilt für Erwach­se­ne und Kinder

Dein Vorname begleitet dich ein Leben lang. Aber es kann Situationen geben, in denen du nicht mehr mit ihm leben möchtest. Ob aus psychischen, familiären oder sozialen Gründen: Eine Änderung des Vornamens kann manchmal der richtige Schritt sein. Doch wie funktioniert das eigentlich – und wer darf das überhaupt? Wie der Antrag auf Namensänderung abläuft und was du noch wissen solltest, liest du hier.

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Recht­li­che Grund­la­gen für die Änderung des Vornamens

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Änderung des Vornamens regelt in Deutschland das Namensänderungsgesetz (NamÄndG). Eine Änderung des Vornamens ist nach § 3 NamÄndG nur möglich, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt.

Das ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum NamÄndG (NamÄndVwV) dann der Fall, wenn die Fortführung des bisherigen Namens für die betroffene Person mit erheblichen Nachteilen, Belastungen oder Konflikten verbunden ist. Dabei wird jeder Fall individuell geprüft. Auch die Reihenfolge der Vornamen kann in begründeten Fällen geändert werden.

Willst du deinen Vornamen ändern lassen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Bist du jünger, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten – mehr dazu weiter unten.

Info

Diese Unter­la­gen brauchst du für eine Vornamensänderung

Wenn du deinen Vornamen in Deutschland ändern lassen möchtest, benötigst du üblicherweise folgende Unterlagen:

Je nach Bundesland und individueller Lage kann die Liste an Unterlagen leicht variieren. Informiere dich deshalb vorab bei deiner zuständigen Behörde – das ist meist das Standesamt oder das Ordnungsamt deines Wohnorts.

Wichtige Gründe für eine Vornamensänderung

Typische anerkannte Gründe für eine Vornamensänderung sind zum Beispiel:

  • Mobbing oder psy­chi­sche Belastung aufgrund des Vornamens
  • Lächer­li­cher, anstö­ßi­ger oder stark unge­wöhn­li­cher Vorname (z. B. Matt-Eagle, Pumuckl oder Solarfried)
  • Wunsch nach Abgren­zung von einem Eltern­teil, etwa nach Miss­brauch oder Entfremdung
  • Wunsch nach Namens­an­glei­chung bei Adoption
  • Wunsch nach einem geschlechts­neu­tra­len Vornamen, unab­hän­gig vom Geschlechtseintrag
  • Wunsch nach einem Vornamen, der der eigenen kul­tu­rel­len Identität besser ent­spricht, etwa bei Spät­aus­sied­lern oder Religionswechsel

Eine reine Unzufriedenheit mit dem eigenen Namen oder ein bloßes Missfallen reicht für einen Änderungsantrag hingegen nicht aus. Manche Vornamen werden allerdings von Standesämtern von vornherein abgelehnt. Welche das sind, erfährst du im Artikel über verbotene Vornamen.

Wichtig: Änderungen des Nachnamens sind unabhängig davon geregelt und erfordern gesonderte Verfahren.

Person hält Kugelschreiber in der Hand und unterzeichnet ein Dokument
© iStock.com/fizkes

Vor­na­mens­än­de­rung: Schritt für Schritt

Sobald du alle Unterlagen vollständig zusammengestellt hast, kannst du den Antrag auf Vornamensänderung bei der zuständigen Behörde einreichen – das läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Stelle deinen Antrag auf Änderung des Vornamens schrift­lich: Oft gibt es dafür ein spe­zi­el­les Formular. Achte darauf, die Gründe klar und nach­voll­zieh­bar dar­zu­le­gen und füge alle Nachweise direkt bei.
  2. Jetzt wird dein Antrag durch die Behörde geprüft: Diese kann Rück­fra­gen stellen oder Gutachten anfordern.
  3. Nach der Prüfung erhältst du einen Bescheid über die Annahme oder Ablehnung deiner Namensänderung.

Die Kosten für eine Vornamensänderung können je nach Aufwand unter hundert Euro oder auch mehrere hundert Euro betragen. Wird dein Antrag abgelehnt, kannst duinnerhalb eines Monatsbei der ausstellenden Behörde schriftlich Widerspruch einlegen. In vielen Fällen lohnt sich auch eine anwaltliche Beratung, vor allem bei komplizierten Fällen oder unklarer Beweislage.

Vor­na­mens­än­de­rung für Kinder: Nur im Einklang mit dem Kindeswohl

Die Änderung des Vornamens eines Kindes unterliegt besonders hohen Anforderungen, da hier das Kindeswohl im Vordergrund steht. Eine Vornamensänderung ist nur dann möglich, wenn sie im klaren Interesse des Kindes liegt und das Kind nicht älter als 16 Jahre ist.

Zustimmen müssen laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

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Die Behörde prüft besonders sorgfältig, ob emotionale Belastungen oder soziale Benachteiligungen durch den Vornamen vorliegen. Auch Stellungnahmen des Jugendamts können eingeholt werden.

Problematisch wird es, wenn ein Elternteil nicht einwilligt oder der Antrag rein auf Wunsch der Eltern ohne ersichtlichen Vorteil für das Kind gestellt wird. Hier können familienrechtliche Auseinandersetzungen folgen. Auch bei Kindern gilt: Die reine Unzufriedenheit mit dem Vornamen reicht nicht aus.

Wie nach einer Scheidung der Nachname eines Kindes geändert werden kann, erfährst du in diesem Artikel.

Mädchen streitet mit Vater und hält sich die Ohren zu
© iStock.com/Yuliia Kaveshnikova

Son­der­fall: Trans­ge­schlecht­li­che Personen

Für trans Personen wurde mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz die Änderung des Geschlechtseintrags und in diesem Kontext auch der Umgang mit der Änderung von Vornamen vereinfacht.

Dennoch verlangen viele Behörden weiterhin bestimmte Nachweise wie:

  • Psy­cho­lo­gi­sche Stel­lung­nah­men oder Atteste zur Geschlechtsidentität
  • Nachweis über die Namens­ver­wen­dung im Alltag
  • In manchen Fällen: Antrag­stel­lung über das Familiengericht

Betroffene finden durch queere Beratungsstellen oder spezialisierte Anwälte Unterstützung. Diese können helfen, bürokratische Hürden zu überwinden und das Verfahren zu beschleunigen.

Aus­wir­kun­gen und Kon­se­quen­zen einer Vornamensänderung

Nach einer Änderung des Vornamens bist du verpflichtet, alle relevanten Stellen über die Namensänderung zu informieren. Häufig musst du einen entsprechenden Nachweis vorlegen – zum Beispiel den Änderungsbescheid.

In diesem Zuge musst du persönliche Dokumente aktualisieren oder neu beantragen, wie etwa:

  • Per­so­nal­aus­weis und Reisepass
  • Füh­rer­schein
  • Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­te
  • Ren­ten­ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen
  • Zeugnisse, Urkunden, Verträge

Auch bestehende Verträge – etwa mit Banken, Versicherungen, Arbeitgebern oder Mobilfunkanbietern – musst du zeitnah anpassen.

FAQ

  • Kann man seinen Vornamen ändern?

Ja, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kannst du deinen Vornamen auf Antrag ändern.

  • Wie kann ich meinen Vornamen ändern?

Wenn du deinen Vornamen ändern willst, stellst du einen Antrag bei der zuständigen Behörde und begründest ihn mit geeigneten Nachweisen.

  • Wie lange kann man den Vornamen des Kindes ändern?

Der Vorname eines Kindes kann bis zum Alter von 16 Jahren von den Eltern geändert werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dabei muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen und das Kind muss dem zustimmen, wenn es älter als 14 Jahre ist.

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