Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung sorgt für die gerechte Verteilung der Rentenansprüche der Ehepartner pathdoc, Fotolia

16. Januar 2018, 15:12 Uhr

Altersvorsorge bei Trennung Ver­sor­gungs­aus­gleich bei Scheidung: Was ist das?

Bei einer Trennung geht es auch immer um Geld. Ein Thema ist dann der Versorgungsausgleich bei Scheidung. Er sorgt für die gerechte Verteilung der Rentenansprüche der Ehepartner. Das ist wichtig für die Altersvorsorge.

Eine Scheidung kann teuer werden. >>

Ver­sor­gungs­aus­gleich für Rentenansprüche

Oft arbeitet während einer Ehe ein Partner mehr als der andere. Etwa weil dieser die Kinder großgezogen hat oder aus anderen Gründen längere Zeit ohne Beschäftigung war. Dadurch ergeben sich jeweils unterschiedlich hohe Rentenansprüche. Diese sogenannten Rentenanwartschaften werden bei einer Trennung berechnet und verglichen. Der Versorgungsausgleich bei Scheidung sorgt dann dafür, dass die Rentenansprüche zu gleichen Teilen gesplittet werden. Das heißt, der Partner mit höheren Rentenanwartschaften muss davon einige an den Noch-Partner abgeben. So regelt es das Versorgungsausgleichsgesetz seit 1977.

Darunter fallen alle Ansprüche, die zwischen dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und dem letzten Tag des Monats vor Eingang des gerichtlichen Scheidungsantrags aufgelaufen sind. Für eine reibungslose und vor allem zügige Berechnung des Versorgungsausgleichs sollten die erforderlichen Unterlagen frühzeitig dem Familiengericht vorliegen.

Ver­sor­gungs­aus­gleich-Berech­nung: Das kommt in den Topf

Relevant für den Versorgungsausgleich bei Scheidung sind entstandene Rentenanwartschaften unter anderem aus:

  • gesetz­li­chen Rentenversicherungen
  • privaten Ren­ten­ver­si­che­run­gen
  • berufs­stän­di­schen Versorgungswerken
  • Beam­ten­ver­sor­gung
  • Betriebs­ren­ten
  • Erwerbs­un­fä­hig­keits­ren­ten
  • Ries­ter­ren­ten
  • Rüru­pren­ten

Bei der Versorgungsausgleichsberechnung nicht berücksichtigt werden Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, Risikolebensversicherungen sowie von Alter und Erwerbsfähigkeit unabhängigen Renten.

Ver­sor­gungs­aus­gleich bei Scheidung läuft automatisch

Kommt es zur Trennung, muss vor dem Familiengericht kein gesonderter Antrag auf den Versorgungsausgleich bei Scheidung gestellt werden. Die Angelegenheit wird automatisch im Zuge des Verfahrens geregelt. Zunächst erhalten die Eheleute jeweils einen gerichtlichen Fragebogen zu ihren Rentenansprüchen, den sie zügig ausfüllen sollten. Geschieht das nicht und verzögert sich dadurch der Versorgungsausgleich bei Scheidung, droht ein Zwangsgeld.

Rechtsschutz

Deshalb empfiehlt es sich frühzeitig, benötigte Informationen und Nachweise einzuholen. Sinnvoll dafür ist ein Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Sachbearbeiter helfen bei der Kontenklärung und wissen, wo fehlende Dokumente anzufordern sind.

Ren­ten­an­wart­schaf­ten genau prüfen

Das Gericht prüft die Angaben in den Fragebögen und gleicht sie mit den Versorgungsträgern ab. Deren Auskünfte werden anschließend zwecks Abgleich  den Eheleuten zurückgespielt. Sie sollten die Bescheide gründlich begutachten, weil die Versorgungsträger nicht immer korrekte Einschätzungen liefern. Im Zweifel sollten Experten wie Rentenberater die Prüfung übernehmen. Fehler im Versorgungsausgleich bei Scheidung können sich später negativ auf die Höhe der Rentenansprüche auswirken.

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