Ambulanter Pflegedienst: Leistungen und Voraussetzungen Ingo Bartussek, Fotolia

19. Juli 2019, 11:02 Uhr

So geht’s richtig Ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst: Leis­tun­gen, Kosten und Voraussetzungen

Ein ambulanter Pflegedienst ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Er leistet Hilfe bei der Pflege zu Hause, sodass der Umzug in ein Pflegeheim nicht notwendig ist oder zumindest aufgeschoben werden kann. Eine der Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung ist, dass ein Pflegegrad bescheinigt ist. Dann kannst du damit rechnen, dass die Pflegekasse einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt.

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Leis­tun­gen: Was macht ein ambu­lan­ter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst kann folgende Aufgaben übernehmen:

  • Im Bereich der Grund­pfle­ge unter­stützt er die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen zum Beispiel bei der Kör­per­pfle­ge, bei der Nah­rungs­auf­nah­me und beim An- und Auskleiden.
  • Ein weiterer zentraler Auf­ga­ben­be­reich ist die medi­zi­ni­sche Behand­lungs­pfle­ge. Hierzu zählen zum Beispiel Spritzen, Darm­ein­läu­fe, Wund­be­hand­lun­gen und das Ver­ab­rei­chen von Medikamenten.
  • Der Pfle­ge­dienst kann aber auch haus­wirt­schaft­li­che Aufgaben wie Einkäufe, Wäsche, Reinigung der Wohnung und Behör­den­gän­ge übernehmen.
  • Betreu­ungs­leis­tun­gen wie zum Beispiel Spa­zie­ren­ge­hen oder Vorlesen gehören ebenfalls zum Angebot einiger Pflegedienste.

Viele Pflegebedürftige werden dauerhaft von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt. Ein Pflegedienst kann aber auch kurzzeitige Verhinderungs- oder Ersatzpflege leisten, wenn pflegende Angehörige mal eine Auszeit benötigen, selbst krank oder aus anderen Gründen verhindert sind.

 

Kosten: Wer zahlt den ambu­lan­ten Pflegedienst

Die gesetzlichen Pflegekassen zahlen je nach Pflegegrad (2 bis 5) einen bestimmten Betrag, mit dem die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes zum Teil abgedeckt sind. Diese sogenannten Pflegesachleistungen rechnen Pflegedienst und Pflegekasse direkt miteinander ab. Mehr dazu erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Kosten, die über den Höchstbetrag für den vorliegenden Pflegegrad hinausgehen, müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen, gegebenenfalls mit Unterstützung

  • einer privaten Pflegezusatzversicherung
  • von Ange­hö­ri­gen
  • oder – soweit Bedürf­tig­keit vorliegt – des Sozialamts.

Wer den Pflegegrad 1 hat, hat lediglich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Diesen können Pflegebedürftige nutzen, um damit selbst einen Teil der Leistungen von Pflegediensten zu bezahlen.

 

Advocard-PrivatrechtsschutzWie beauf­tragt man einen ambu­lan­ten Pflegedienst?

Wer einen Pflegedienst beauftragen will, muss Folgendes beachten:

  • Zuerst muss die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit fest­ge­stellt und ein Pfle­ge­grad beschei­nigt werden. Dazu wendest du dich an die Pfle­ge­kas­se der Kran­ken­ver­si­che­rung des Pflegebedürftigen.
  • Anschlie­ßend müssen Art und Umfang der benö­tig­ten Leis­tun­gen fest­ge­legt werden. Das besprichst du direkt mit dem Pfle­ge­dienst – am besten im Rahmen eines Haus­be­suchs bei dem Pflegebedürftigen.
  • Wichtig bei der Auswahl des Pfle­ge­diens­tes: Er muss staatlich zuge­las­sen sein, damit die Pfle­ge­kas­se direkt über Pfle­ge­sach­leis­tun­gen mit ihm abrechnen kann. Ist das nicht der Fall, besteht alter­na­tiv die Mög­lich­keit, sich das Pfle­ge­geld auszahlen zu lassen und damit einen selbst gewählten Pfle­ge­dienst oder eine private Pfle­ge­per­son zu bezahlen.
  • Mit dem Pfle­ge­dienst schließt du einen schrift­li­chen ambu­lan­ten Pfle­ge­ver­trag.
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