
6. August 2015, 17:18 Uhr
Tränen beim Abschied Kündigung des Kita-Platzes möglich: Wenn Eingewöhnung nicht klappt
Wenn es mit der Eingewöhnung des Kindes nicht klappt, ist eine fristlose Kündigung des Kita-Platzes möglich. Das hat das Bonner Amtsgericht nun in einem Einzelfall entschieden (AZ 114 C 151/15). In dem konkreten Fall war ein Kind so unglücklich, dass es sogar krank wurde. Doch es gibt auch andere zulässige Gründe, bei deren Vorliegen Sie Ihr Kind bereits vor Ende der Vertragsfrist aus der Kita nehmen können. Übrigens: Ein Rechtsschutz kann bei Streitigkeiten rund um Verträge hilfreich sein.
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Eltern nach Kündigung des Kita-Platzes verklagt
In dem Fall, den die Bonner Amtsrichter behandelten, hatten es die Eltern eines einjährigen Kindes sechs Wochen lang versucht. Doch die Eingewöhnung klappte nicht und der Junge wurde sogar krank, weshalb die Eltern fristlos kündigten. Die Leitung der Tagesstätte wehrte sich gegen die außerordentliche Kündigung des Kita-Platzes, die im Vertrag explizit ausgeschlossen wurde, und verklagte die Eltern auf eine Zahlung von Gebühren für weitere drei Monate in Höhe von 2.200 Euro. Das Amtsgericht Bonn gab jedoch den Eltern recht.
Betreuungsvertrag darf Eltern nicht unangemessen benachteiligen
Die Richter begründeten dies unter anderem damit, dass die Kita im Vertrag für sich selbst das Recht beansprucht, sofort kündigen zu dürfen, wenn die Eingewöhnung des Kindes nicht klappt oder der Verbleib des Kindes in der Gruppe die pädagogische Arbeit beeinträchtige. Eltern hingegen seien im Vertrag unangemessen benachteiligt worden. Das Vertragswerk verstoße gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und sei unwirksam.
Dann ist fristlose Kündigung des Kita-Platzes möglich
Kitas schreiben in der Regel Kündigungsfristen vor, um sich davor zu schützen, dass Eltern beispielsweise vor den Ferien kündigen, um Gebühren zu sparen. Laut § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen jedoch möglich: Sie müssen im Kündigungsschreiben ausreichend begründen, warum eine Fortsetzung des Vertrages für Sie unzumutbar ist. Triftige Argumente können zum Beispiel ein Umzug aus beruflichen Gründen oder eine lange Krankheit Ihres Kindes sein. Auch ein Streit mit einem Erzieher oder der Kita selbst, der das Vertrauensverhältnis unüberbrückbar zerrüttet hat, kann als legitimer Kündigungsgrund gelten. Tipp: Wenn Sie befürchten, dass Klauseln in Ihrem Betreuungsvertrag unwirksam sein könnten, sollten Sie Rat bei einem Experten suchen.
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