Mutter und Kleinkind Oksana Kuzmina, Fotolia

6. Mai 2015, 9:40 Uhr

Arbeitsplatz nicht gefährdet Kita-Streik droht: Was haben Eltern für Rechte?

Eltern stehen harte Zeiten bevor, denn ein Kita-Streik soll künftig unbefristet andauern können. Darüber stimmte der Beamtenbund dbb in einer Urabstimmung ab. Wovon der Tarifstreit handelt und welche Rechte Sie als erwerbstätige Eltern haben, verrät der Streitlotse-Ratgeber. Sollten Sie wegen des Betreuungsausfalls Probleme im Job bekommen, kann eine Berufs-Rechtsschutzversicherung helfen.

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Unbe­fris­te­te Kita-Streiks sollen möglich sein

Die im dbb organisierten Beschäftigten sind sich einig: Eine überwältigende Mehrheit von 96,5 Prozent stimmte für die zeitlich unbegrenzten Streiks. Dem Tarifstreit liegt die Forderung einer Lohnerhöhung der Erzieherinnen und Erzieher zugrunde. Für das Kita-Personal setzen sich neben dem Beamtenbund dbb die Gewerkschaften Erziehung und Wissenschaft (GEW) – deren Votum für den unbefristeten Kita-Streik noch aussteht, aber als sicher gilt – und ver.di ein. Letztere haben heute ebenfalls mit großer Mehrheit (93 Prozent der Mitglieder) für die unbefristeten Streiks in Kitas gestimmt. Auf der anderen Seite im Tarifstreit steht die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA), die den geforderten durchschnittlichen Lohnzuwachs für nicht bezahlbar hält.

Kita-Streik: Welche Rechte haben Eltern?

Auch wenn viele Eltern Verständnis für die Forderungen der Erzieher zeigen, bleibt dennoch das Problem: Wohin mit dem Kind, wenn die Kita-Türen geschlossen bleiben? Eines vorweg: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht einfach kündigen, wenn Sie der Arbeit wegen einer fehlenden Kinderbetreuung fern bleiben. Allerdings sollten Sie in jedem Fall Ihr Fehlen kundtun, sonst könnte eine Abmahnung drohen.

Grundsätzlich greift bei einer möglichen Freistellung von der Arbeit § 616 Bürgerliches Gesetzbuch. Darüber informiert auch der Streitlotse-Ratgeber "Lehrerstreik: Dürfen Eltern zu Hause bleiben". Der Paragraph besagt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Fehltag haben, wenn sie ohne Verschulden nicht arbeiten können wie es beispielsweise bei Fehlen durch Krankheit der Fall ist.

Kita-Streiks sind genauso wie Bahn-Streiks von der rechtlichen Regelung ausgeschlossen: Arbeitgeber müssen Sie in solchen Fällen nicht bezahlt freistellen. Sollten Sie keine alternative Unterbringungsmöglichkeit finden, müssen Sie jedoch Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und auf Ihr Kind aufpassen.

Weitere Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten

Tipp: Um Ärger mit Ihrem Arbeitgeber zu entgehen, sollten Sie vor einer Freistellung weitere Möglichkeiten der Unterbringung in Erwägung ziehen. Vielleicht können Sie Ihr Kind ausnahmsweise mit zur Arbeit bringen, sofern Ihr Chef einverstanden ist und am Arbeitsplatz keine Gefahrenquellen zu erwarten sind. Womöglich können Ihnen auch befreundete Eltern, Verwandte oder Bekannte aushelfen.

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