Mietwagen Sergey Nivens, Fotolia

12. November 2014, 15:58 Uhr

Übergabe-Protokoll und Co. Mietwagen im Urlaub: Rechts­la­ge im Ausland beachten

Ungebunden durch das Urlaubsland reisen, viel sehen und schnell von A nach B kommen – ein Mietwagen im Urlaub kann Ihnen eine besondere Freiheit verschaffen. Damit dabei alles reibungslos abläuft und es nicht zu Streit mit dem Vermieter kommt, sollten Sie die ausländische Rechtslage kennen und folgende Tipps beherzigen.

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Rechts­la­ge und Ver­si­che­rungs­schutz im Urlaubsland

Wenn Sie einen Mietwagen im Ausland mieten, gilt in der Regel die Rechtslage des jeweiligen Landes, in dem Sie den Mietvertrag unterschreiben. Dabei können sich die Gesetze im Ausland von den deutschen unterscheiden, auch weil die Verkehrsordnung unterschiedlich geprägt sein kann – zum Beispiel in Ländern mit Linksverkehr. Große Unterschiede gibt es aber auch beim Versicherungsschutz: Die Deckungssumme ausländischer Kfz-Haftpflichtversicherungen kann im Ausland weit unter dem deutschen Standard liegen. Diese Rechtslage kann dazu führen, dass Sie im Falle eines Unfalls die Differenz zwischen Schadens- und Deckungssumme aus eigener Tasche zahlen müssen. Abhilfe kann hier die sogenannte Mallorca-Police schaffen, welche dann eintritt, wenn der ausländische Versicherungsschutz nicht ausreicht.

Blan­ko­voll­macht birgt Risiken

Insbesondere für den Mietwagen im Urlaub gilt: Eine Blankovollmacht für Belastungen Ihrer Kreditkarte birgt Risiken. Gegebenenfalls kann der ausländische Autovermieter bei Unklarheiten mehr Geld abbuchen als gewünscht. Bestehen Sie vor Ort am besten darauf, dass Ihre Kreditkarte nur mit einer Sicherheitsleistung belastet wird.

Mietwagen im Urlaub vor der Abfahrt und Rückgabe checken

Ob im Ausland oder in Deutschland – bevor Sie mit einem Mietwagen im Urlaub abfahren, sollten Sie ihn auf Vorschäden überprüfen. Verzichten Sie vor Ort keinesfalls auf ein Übergabeprotokoll. In diesem sollten Kratzer, Beulen und andere Beschädigungen festgehalten werden. Wenn Sie Ihren Mietwagen zurückbringen, sollten Sie das Vertragsverhältnis ebenso sorgfältig und korrekt beenden. Lassen Sie sich vom Vermieter schriftlich bestätigen, dass der Wagen ohne Schäden zurückgebracht wurde. Dies sichert Sie gegen spätere Mängelvorwürfe ab. Machen Sie am besten auch Fotos vor der Rückgabe, welche Datum und Uhrzeit tragen – sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, können diese eventuell als Beweise herangezogen werden. Zudem sollten Sie grundsätzlich alle Dokumente, Belege, Tankquittungen und Kontaktdaten mehrere Monate aufheben.

Tipp: Die Sprache in einem ausländischen Vertrag ist nur selten deutsch. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, ist es ratsam, von vornherein bei einem deutschen Mietwagenvermittler oder Reisebüro zu buchen. Im Schadensfall kommunizieren Sie dann mit einer deutschen Firma.

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