
24. Juli 2025, 9:54 Uhr
Durchatmen Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag: Das solltest du als Arbeitnehmer wissen
Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben, trittst deine Stelle jedoch nicht an? Das kann teuer werden, wenn du und dein Arbeitgeber eine Vertragsstrafe vereinbart haben. Wie hoch eine Strafzahlung ausfallen kann und wann so eine Klausel unter Umständen unwirksam ist, liest du in unserem Ratgeber.
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Definition: Was ist eine Vertragsstrafe?
Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis vereinbart, um Arbeitgeber finanziell abzusichern. Mit diesem sogenannten Vertragsstrafversprechen verpflichtet sich der Arbeitnehmer gemäß § 339 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Zahlung einer Geldsumme, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich gewisse Pflichten nicht einhält.
Eine Vertragsstrafe kann also dann greifen, wenn Arbeitnehmer Vertragspflichten verletzen bzw. vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbringen und daraufhin zum Beispiel gekündigt werden müssen.
Eine weitere rechtliche Grundlage der Vertragsstrafe findet sich in § 628 Abs. 2 BGB. Hierin heißt es:
„Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.“
Wurde eine Vertragsstrafe vereinbart, müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber also Schadensersatz zahlen, zum Beispiel für zugesicherte, aber nicht erbrachte Arbeitsleistung.
Wichtig: Eine Vertragsstrafe muss schriftlich festgehalten werden und deutlich formuliert sein, etwa in einem Einzelarbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag.
Übrigens: Liest du in deinem Arbeitsvertrag etwas von einer Konventionalstrafe, ist damit eine Vertragsstrafe gemeint.
Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag: Ist das zulässig?
Ja, Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag sind grundsätzlich zulässig. Das heißt aber nicht, dass die Höhe der Strafe oder die Ausgestaltung der Klausel willkürlich vom Arbeitgeber festgelegt werden darf. Hier gelten bestimmte Grenzen und Vorgaben, an die sich dein Chef halten muss – mehr dazu weiter unten.
Nichtantritt, Kündigung, Verschwiegenheit: Mögliche Klauseln
Eine Vertragsstrafe kann vereinbart werden für den Fall, dass Arbeitnehmer
- ihre Arbeit nicht zum vereinbarten Zeitpunkt antreten.
- den Arbeitsvertrag widerrechtlich kündigen, ohne die Kündigungsfrist zu beachten.
- ihre Arbeitspflichten verletzen, etwa durch Arbeitszeitbetrug.
- ein Nebentätigkeitsverbot umgehen.
- eine Verschwiegenheitsverpflichtung oder eine Geheimhaltungsvereinbarung (auch nach Vertragsende) ignorieren.
- ein während des Arbeitsverhältnisses geltendes oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot missachten.
Wichtig: Verstößt du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Vertragsende gegen das Wettbewerbsverbot, musst du nur dann eine Strafzahlung leisten, wenn das explizit im Arbeitsvertrag verankert wurde.

Wann ist eine Vertragsstrafe unwirksam?
Grundsätzlich gilt: Eine Vertragsstrafe darf dich als Arbeitnehmer gemäß § 307 Abs. 1 BGB nicht unangemessen benachteiligen.
Eine Vertragsstrafe kann zum Beispiel unwirksam sein, wenn
- die betreffende Klausel im Arbeitsvertrag unklar formuliert ist.
- die Höhe der Strafzahlung nicht angemessen ist.
Ist die Klausel in deinem Arbeitsvertrag zum Beispiel missverständlich formuliert und dir war dadurch nicht bewusst, wann oder warum genau eine Strafzahlung fällig wird, kann die Vertragsstrafe unwirksam sein. Oder die Strafzahlung fällt höher aus als es der gegebenen Situation angemessen scheint.
Eine Strafzahlung in Höhe eines monatlichen Bruttogehalts kann etwa dann unangemessen sein, wenn ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit beginnen sollte. Trittst du dieses Arbeitsverhältnis nicht an und musst eine Vertragsstrafe zahlen, darf die Strafzahlung nicht höher als zwei Wochengehälter sein.
Grundlage: Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen, weshalb eine Strafzahlung eines kompletten Monatsgehalts unangemessen ist. So urteilte auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) (AZ 8 AZR 344/03).
Vertragsstrafe wegen Krankheit zulässig?
Du sollst einen Arbeitsvertrag unterschreiben, in dem eine Vertragsstrafe wegen Krankheit vereinbart werden soll? Achtung, das ist unzulässig. Denn: Vertragsstrafen dürfen nur für schuldhafte Vertragsverletzungen vereinbart werden. Da du eine mögliche Krankheit weder selbst verschuldest noch beeinflussen kannst, ist so eine Klausel unwirksam. Das gilt auch für unverschuldete Verletzungen.
Vertragsstrafe im Arbeitsrecht: Was gilt für die Höhe?
Der Geldbetrag einer Vertragsstrafe darf in der Regel nicht höher sein als das monatliche Bruttogehalt des betreffenden Arbeitnehmers. Angenommen, du beendest dein Arbeitsverhältnis vorzeitig und verstößt damit gegen die vertraglich vereinbarte Mindestdauer. Dann kann es sein, dass du deinem Arbeitgeber mindestens ein Bruttogehalt entrichten musst.
Abweichend hiervon können höhere Vertragsstrafen fällig werden, je nach Dauer der Kündigungsfrist oder der Höhe des entstandenen finanziellen Schadens.
Gut zu wissen: In Vertragsstrafen können nicht nur Schadensersatzzahlungen vereinbart sein. Auch wenn du nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses Firmeneigentum nicht zurückgibst, kann eine Vertragsstrafe fällig werden.
Sollte dein Arbeitgeber eine zu hohe Strafzahlung von dir fordern, die du als ungerechtfertigt empfindest, holst du dir am besten rechtliche Unterstützung.
FAQ
- Was ist eine Vertragsstrafe?
Eine Vertragsstrafe ist eine Strafzahlung, die ein Arbeitnehmer bei Vertragsverletzungen an seinen Arbeitgeber entrichten muss. Eine entsprechende Klausel muss schriftlich im Arbeits- oder Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden.
- Ist eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag zulässig?
Ja, eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wird diese unwirksam, wenn die entsprechende Klausel unklar formuliert ist oder die Strafzahlung den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
- Wie hoch darf eine Vertragsstrafe sein?
Die Höhe einer Vertragsstrafe darf in der Regel das monatliche Bruttogehalt des Arbeitnehmers nicht übersteigen. Geht es um den Nichtantritt einer vereinbarten Probezeit, darf die Strafzahlung maximal zwei Wochengehälter betragen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.