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26. Mai 2015, 10:00 Uhr

Mehr Transparenz Urteil: Flug­ha­fen­ge­büh­ren müssen separat aus­ge­wie­sen werden

Der Gesamtpreis von Flugreisen setzt sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Auch Flughafengebühren, die für jeden Flug erhoben werden, spielen mit hinein. Reiseanbieter müssen diese künftig separat ausweisen – das gibt ein aktuelles Urteil (AZ 16 O 175/14) des Landgerichts Berlin vor.

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Können Kunden ihren Flug nicht antreten, steht die Fluggesellschaft gemäß der aktuellen Rechtslage in der Pflicht, personengebundene Steuern und Gebühren zu erstatten. Auch die Flughafengebühren zählen hierzu. Verbraucher müssen klar erkennen können, wie hoch die jeweilige Flughafengebühr ist, um unter anderem im Erstattungsfall nicht im Dunkeln zu tappen.

Die Fluggesellschaft Air Berlin berechnete die Flughafengebühr im zugrunde liegenden Fall zwar in den Gesamtpreis mit ein, "versteckte" die Gebühren jedoch teilweise im Posten "Steuern und Gebühren" sowie in "Flugpreis (netto)", wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Bericht zum Urteil erklärt. Der vzbv klagte.

"Nur wenn Gebühren und Steuern offen ausgewiesen sind, weiß der Kunde, wie hoch sein Erstattungsanspruch ist", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. Dies sahen auch die Berliner Richter so und gaben den Verbraucherschützern recht. Preiskomponenten wie Steuern, Flughafengebühren und sonstige Kosten sind ab sofort separat auszuweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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