Fluggastentschädigung: Entfernungsberechnung für Flüge beer5020, Fotolia

7. September 2017, 14:44 Uhr

Direkt zum Ziel Flug­gast­ent­schä­di­gung: Ent­fer­nungs­be­rech­nung für Flüge

Die Fluggastentschädigung bei Nicht-Beförderung oder Verspätung ist Teil der EU-Verordnung 261/2004 und gilt für Flieger, die aus einem EU-Land abheben, sowie für europäische Airlines, die aus einem Drittstaat ein EU-Land anfliegen. Auch die Nicht-EU-Länder Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz beteiligen sich an dieser Regelung.

Im Streitfall auf der sicheren Seite. >>

Flug­gast­ent­schä­di­gung hängt von Zeit und Ent­fer­nung ab

Wie hoch Ihre Fluggastentschädigung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Haben Sie eine Pau­schal­rei­se gebucht?
  • Wie viele Stunden beträgt die Verspätung?
  • Wie weit sind Sie geflogen?

Die ersten beiden Punkte sind recht eindeutig, bei der Entfernungsberechnung wird es schon schwieriger. Hier stellt sich die Frage, ob die Luftlinie oder die Flugroute herangezogen wird. Das ist vor allem deshalb interessant, weil die Fluggastentschädigung nicht kilometergenau, sondern gestaffelt funktioniert. So erhalten Sie für Flugstrecken unter 1.500 Kilometer 250 Euro, für Strecken über 1.500 Kilometer innerhalb der EU aber 400 Euro. Wenige Kilometer können also einen Unterschied von 150 Euro bei der Fluggastentschädigung machen.

Euro­päi­scher Gerichts­hof ent­schei­det: Luftlinie zählt

Drei Urlauberinnen flogen von Rom über Brüssel nach Hamburg und kamen mit mehr als drei Stunden Verspätung an. Ihnen stand daher eine Fluggastentschädigung zu. Bei Berücksichtigung der Flugroute über Brüssel ergibt die Entfernungsberechnung 1.565 Kilometer; die Luftlinie zwischen Rom und Hamburg allerdings beträgt nur 1.326 Kilometer. Da es nun zum Streit über die Höhe der Entschädigung kam, befasste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage der Entfernungsberechnung und entschied, dass stets die Luftlinie zwischen Abflug- und Zielflughafen zählt (AZ C-559/16). Die Begründung des EuGH: Die Fluggastentschädigung soll die Unannehmlichkeiten der Passagiere kompensieren. Ob ein Flieger direkt oder über einen anderen Airport zum Ziel kommt, hat aber keine Auswirkungen auf die Fluggäste und ist daher nicht relevant für den Anspruch auf Entschädigung.

Ent­fer­nung selbst berechnen

Wenn Sie selbst ausrechnen möchten, wie hoch Ihre Fluggastentschädigung ausfallen würde, können Sie dafür eine der vielen Webseiten zur Entfernungsberechnung online verwenden. Dort müssen Sie lediglich Start und Ziel eingeben. Die mathematische Grundlage dafür bildet übrigens die Großkreisentfernung, mit der auch Zeitzonen ermittelt werden.

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