Richterin mit Dokumenten in der Hand, davor der Richterhammer auf dem Schreibtisch apops, Fotolia

7. April 2015, 14:30 Uhr

Das gibt kein "Like" USA: Schei­dungs­an­trag darf via Facebook über­mit­telt werden

Es ist ein kurioses Urteil, welches in den USA und darüber hinaus für Aufsehen sorgt. Eine Frau darf ihren Scheidungsantrag offiziell mit einer Direktnachricht über Facebook an ihren Noch-Ehemann verschicken. Hier lesen Sie mehr zum Urteil und erfahren, wie ein Scheidungsantrag in Deutschland übermittelt wird.

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Schei­dungs­an­trag via Facebook: Ein Sonderfall

Einen Scheidungsantrag via Facebook zu übermitteln, ist auch in den USA kein Normalfall. Der New Yorker Supreme Court genehmigte dieses unkonventionelle Vorgehen im verhandelten Fall, da der Ehemann einer scheidungswilligen New Yorkerin seit der Hochzeit unauffindbar ist. Weder Aufenthaltsort noch Arbeitgeber konnten bisher ausfindig gemacht werden.

Das getrennt lebende Ehepaar ist Berichten zufolge zwar seit 2009 verheiratet, hat aber nie zusammen gewohnt. Über Facebook wurde jedoch Kontakt gehalten. Ein Treffen zur Übermittlung eines Scheidungsantrages lehnte der Mann bisher immer ab, schreibt der "Stern" in Berufung auf die "New York Daily News". Richter Matthew Cooper erlaubte daher die Übermittlung der Scheidungspapiere über das soziale Netzwerk Facebook. Der Anwalt der Frau muss dem Ehegatten nun bis Ende April 2015 eine Nachricht pro Woche schicken und weitere Kontaktversuche unternehmen.

So wird ein Schei­dungs­an­trag nor­ma­ler­wei­se gestellt

Das Thema Scheidung sowie das Scheidungsverfahren werfen immer wieder Fragen auf. Hier kann eine Rechtsschutzversicherung helfen. In Deutschland beginnt das Verfahren mit dem Scheidungsantrag, den der zuständige Anwalt beim Familiengericht einreicht. Der Antragssteller muss zunächst die Gerichtsgebühren vorschießen – diese werden am Ende des Verfahrens jedoch zur Hälfte vom anderen Ehepartner erstattet. Ist die Scheidung beantragt, stellt das Gericht den Scheidungsantrag förmlich an den Partner zu. Das Familiengericht setzt dem Ehepartner dann eine Frist, in der dieser sich zum Scheidungsantrag zu äußern hat. Die Möglichkeiten für den Empfänger: Annehmen, Ablehnen oder mithilfe des eigenen Rechtsanwalts einen neuen Ehescheidungsantrag stellen. Über Facebook wurde in Deutschland übrigens noch keine Scheidung abgewickelt.

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