
1. Juni 2017, 10:16 Uhr
Krankenkasse rechtzeitig kündigen Krankenkasse: Kündigung muss fristgerecht sein
In Deutschland ist die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse Pflicht. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn nahtlos eine andere Kasse die Versicherung übernimmt. Außerdem müssen dabei strenge Fristen beachtet werden.
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Reguläre Kündigung der Krankenkasse
Sie können den Vertrag mit Ihrer Krankenkasse jederzeit ordentlich kündigen, wenn Sie bereits seit mindestens 18 Monaten dort Mitglied sind. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und bezieht sich immer auf den letzten Tag des Monats. An einem konkreten Beispiel erklärt heißt das: Wenn Sie zum 1. Oktober die Krankenkasse wechseln möchten, muss die Kündigung bei Ihrer alten Versicherung bis spätestens 31. Juli dort eingegangen sein.
Sonderkündigung hat andere Kündigungsfristen
Es gibt drei Fälle, in denen Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht haben:
- ein Zusatzbeitrag wird eingeführt oder erhöht
- Prämien werden gestrichen oder gekürzt
- Abmeldung von der Krankenkasse aufgrund von Auslandsaufenthalt
Die Veränderung von Prämien oder Zusatzbeiträgen zu Ihren Ungunsten muss die Krankenkasse spätestens am letzten Tag des Vormonats ankündigen. Sie müssen Ihre Kündigung spätestens innerhalb des Monats einreichen, in dem die Veränderung zum ersten Mal wirksam wird.
Im Anschluss daran wird die Kündigung nach zwei Monaten wirksam, wie oben beschrieben. Sie sind verpflichtet, während dieser zwei Monate gegebenenfalls auch den erhöhten Zusatzbeitrag bezahlen. Bei einer Sonderkündigung ist nicht relevant, wie lange Sie bereits Mitglied der Krankenkasse sind.
Spezialfall Wahltarif: Kündigungsfrist bis zu drei Jahren
Wenn Sie in einem Wahltarif versichert sind, ist es möglich, dass vertraglich eine andere Kündigungsfrist festgelegt ist. Mitunter sind Sie innerhalb eines solchen Tarifs bis zu drei Jahre an Ihre Kasse gebunden. Wenn Sie im Wahltarif "Krankengeld für Selbstständige" sind, können Sie zum Beispiel auch bei veränderten Prämien oder Zusatzbeiträgen nicht außerordentlich kündigen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.