Gesetzliche Gewährleistung: Deine Rechte bei defekter Ware © Fotolia/contrastwerkstatt

14. Februar 2022, 10:00 Uhr

So geht’s richtig Gesetz­li­che Gewähr­leis­tung: Deine Rechte bei defekter Ware

Der brandneue Laptop funktioniert nicht oder die gerade erworbene Jacke hat schon einen kaputten Reißverschluss? In solchen Fällen kommt die gesetzliche Gewährleistung zum Tragen. Dabei kommt es darauf an, die defekte Ware beim Händler richtig und innerhalb der geltenden Frist zu reklamieren, um weiteren Ärger zu vermeiden.

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Gewähr­leis­tungs­an­spruch besteht min­des­tens zwei Jahre ab Kauf

Jedes Produkt muss zum Zeitpunkt des Kaufs exakt so beschaffen sein, wie es vom Verkäufer beschrieben wurde. Wenn du nach dem Kauf einen Defekt bemerkst, liegt jedoch in der Regel ein Mangel vor, für den der Händler im Sinne der Gewährleistung haften muss.

Gemäß §§ 437 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hast du als Käufer mindestens zwei Jahre lang einen Gewährleistungsanspruch auf die erworbene Ware. Bei Handwerkerleistungen können es auch bis zu fünf Jahre sein.

Das Gewährleistungsrecht im Mangelfall greift auch, wenn der Händler die Ware ausdrücklich „vom Umtausch ausgeschlossen” hat. Denn eine Rückgabe defekter Ware ist nicht mit einem Umtausch wegen Nichtgefallens gleichzusetzen.

Manche Händler geben ihren Kunden zudem eine freiwillige Garantie für ihre Produkte. Wo der Unterschied zur Gewährleistung liegt, erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Welche Fristen gelten für die gesetz­li­che Gewährleistung?

Seit 2022 gilt bei Mängeln, dass diese dem Händler lediglich mitgeteilt werden müssen. Eine Frist, innerhalb derer ein Mangel behoben werden soll, musst du dem Verkäufer nicht mehr setzen. Hoffst du auf eine Rückerstattung des Kaufbetrags, kann es jedoch sinnvoll sein, eine Frist zu setzen. Mehr hierzu liest du auf unserer Themenseite über dein Rückgaberecht.

Auf online bestellte Ware hast du wie beim Kauf im Laden eine zweijährige Gewährleistung. Anders als im Ladengeschäft gilt beim Onlinekauf jedoch ein grundsätzliches 14-tägiges Rückgaberecht, da du bestellte Ware vor dem Kauf nicht im Original ansehen oder an- und ausprobieren kannst.

Auch gilt für Verbraucher, dass sie Mängel bis zu einem Jahr nach dem Kauf geltend machen können, ohne einen Nachweis erbringen zu müssen, dass sie den Mangel nicht selbst verursacht haben. Stellst du einen Mangel erst im zweiten Jahr nach Erwerb fest, so greift die sogenannte Beweislastumkehr. Jetzt musst du nachweisen können, dass die Ware nicht durch dein eigenes Verschulden kaputt gegangen ist, um noch Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung zu haben.

Ein Mann telefoniert.
© iStock.com/LightFieldStudios

Gewähr­leis­tungs­recht geltend machen: So gehst du vor

Besteht ein Mangel, kannst du vom Händler gemäß § 437 BGB zunächst verlangen, dass er die defekte Ware repariert oder dir ein neues, mängelfreies Produkt liefert. Diese sogenannte Nacherfüllung ist genauer in § 439 BGB geregelt.

Sollte der Händler nach einem Versuch der Nacherfüllung das Problem nicht behoben haben oder nicht auf deine Reklamation reagieren, kannst du als Kunde gemäß § 437 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis mindern.

Damit es nicht zu Streit mit dem Händler kommt, solltest du darauf achten, richtig und unmissverständlich zu reklamieren.

  • Am besten tust du das schrift­lich per Brief oder E-Mail, um im Pro­blem­fall etwas in der Hand zu haben.
  • Dabei solltest du die Mängel möglichst genau beschreiben.

Wenn du das defekte Produkt im Laden um die Ecke gekauft hast, erscheint eine mündliche Reklamation oft einfacher. Auch das ist möglich, um dein Gewährleistungsrecht zu wahren.

  • Vorteil: Du kannst die kaputte Ware gleich mitnehmen, sodass sich kleinere Mängel viel­leicht direkt vor Ort beheben lassen.
  • Tipp: Fertige trotzdem eine Notiz zum Gespräch an. In dieser sollten die Rekla­ma­ti­ons­grün­de, Name des Gesprächs­part­ners, das Datum sowie das Ergebnis des Gesprächs fest­ge­hal­ten werden.

Gewähr­leis­tung auch unter Pri­vat­per­so­nen und beim Gebrauchtwagenkauf?

Prinzipiell gilt die gesetzliche Gewährleistung auch bei Verkäufen unter Privatpersonen. Solltest du bei eBay oder auf dem Flohmarkt Ware gekauft haben, die einen zuvor nicht benannten Mangel aufweist, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet. Allerdings musst du dem Verkäufer in diesem Fall die Ware zur Nacherfüllung auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, also beispielsweise das Porto für den Rückversand bezahlen.

Käufer von Gebrauchtwagen haben seit 2022 per gesetzlicher Regelung bis zu einem Jahr Zeit, Mängel zu beanstanden, ohne beweispflichtig zu sein. Die ausdrückliche Verkürzung der Gewährleistung für gebrauchte Automobile auf ein Jahr ist seit 2022 allerdings ebenso zulässig.

Zudem greift ein neuer Mangelbegriff, der subjektive und objektive Kriterien umfasst. Das heißt, ein Autoverkäufer haftet im Sinne der Gewährleistung auch für Mängel an einem Auto, das nicht der üblichen Qualität vergleichbarer Wagen entspricht. Eine Vereinbarung beider Vertragsparteien über subjektive Mängel (Dellen, Kratzer) reicht nicht mehr aus.

Was du beim Kauf eines Gebrauchtwagens noch alles beachten musst, liest du in unserem Streitlotse-Ratgeber >>

Wenn sich Händler im Laden oder online der gesetzlichen Gewährleistung verweigern, solltest du dir Rechtsbeistand holen.

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