Handwerker kniet vor Spülmaschine in der Küche yunava1, Fotolia

7. Juli 2017, 9:06 Uhr

Mangelhafte Arbeiten Gewähr­leis­tung von Hand­wer­kern: Was Sie wissen sollten

Wer einen Handwerker beauftragt, erwartet fehlerfreie Arbeit. Leider ist dem nicht immer so. Bei Mängeln kommt die Gewährleistung von Handwerkern zum Tragen. Diese Gewährleistungsfrist fällt je nach Art der beauftragten Leistung unterschiedlich aus.

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Gewähr­leis­tungs­frist: Zwei oder fünf Jahre?

Wie lange die Gewährleistung von Handwerkern gilt, hängt davon ab, welche Arbeiten sie verrichtet haben. Für die Errichtung eines Bauwerks oder unmittelbar damit zusammenhängende Arbeiten (zum Beispiel den Einbau einer Zentralheizung oder einer Einbauküche) beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre. Bei Reparaturen und kleineren Umbauarbeiten endet die Gewährleistungspflicht des Handwerkers dagegen schon nach zwei Jahren. Grundlage für diese Fristen ist § 634a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Frist beginnt dabei grundsätzlich mit der Abnahme.

Abweichend können sich Auftraggeber und Handwerker mit Bezug auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) auf eine verkürzte Gewährleistungsfrist von vier anstatt fünf Jahren für Bauwerke einigen. Dies muss allerdings vertraglich vereinbart werden. Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk, das der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erstellt hat.

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Gewähr­leis­tung von Hand­wer­kern: So gehen Sie vor

Bei mangelhafter Arbeit muss der Handwerker seiner Gewährleistungspflicht nachkommen und gemäß § 634 und § 635 BGB Nacherfüllung leisten. Ist die Gewährleistungsfrist noch nicht verstrichen, setzen Sie eine Mängelrüge auf und fordern den Handwerker schriftlich dazu auf, das Problem zu beheben. Sollte er sich weigern, kann ein Anwalt Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Sie dürfen sich dann gemäß § 637 BGB außerdem selbst um die Beseitigung des Mangels kümmern und Ersatz für Ihre Auslagen von dem gerügten Handwerker verlangen.

Gut zu wissen: Die Gewährleistung ist nicht identisch mit der Garantie. Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung eines Unternehmens, wohingegen die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist.

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