Garantie und Gewährleistung: Was ist der Unterschied? © istock.com/danr13

3. Februar 2022, 9:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Garantie und Gewähr­leis­tung: Was ist der Unterschied?

Gerade erst gekauft und schon kaputt? Das ist natürlich extrem ärgerlich, aber zumindest fällt sowas ja unter die Garantie. Oder war es die Gewährleistung? Wenn du Ansprüche wegen eines defekten Artikels geltend machen willst, solltest du den Unterschied kennen. Denn was Händler oder Hersteller dir im Gegenzug anbieten müssen, hängt auch von der  Grundlage der Reklamation ab.

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Ähnlicher Effekt, unter­schied­li­che Rechtsgrundlage

Garantie und Gewährleistung werden häufig synonym verwendet. Das ist naheliegend, denn beide kommen ins Spiel, wenn Produkte bereits nach verhältnismäßig kurzer Zeit nicht mehr richtig funktionieren. Es handelt sich aber um zwei verschiedene Dinge, die oft sogar parallel laufen. In solchen Fällen kannst du frei wählen, ob du bei einem Defekt Garantieansprüche geltend machst oder den Händler auf seine Gewährleistungspflicht verweist. 

Was bedeutet Gewährleistung?

Wer etwas kauft, darf vom Händler fehlerfreie Ware erwarten. Dabei ist es egal, ob es sich um technische Geräte, Kleidung, Möbel oder Sonstiges handelt. Ebenso auch, ob du den Artikel aus dem Internet oder dem Ladengeschäft hast. Händler sind gesetzlich zur Abhilfe verpflichtet, wenn sie einen mangelhaften Gegenstand veräußern. Und zwar für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Kaufdatum. Diese Gewährleistungspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 437 ff festgehalten. Bei Gebrauchtwaren kann diese Frist gemäß § 476 BGB allerdings auf ein Jahr verkürzt werden.

Wichtig: Die gesetzliche Sachmängelhaftung ist nur für gewerbliche Anbieter verpflichtend. Private Verkäufer dürfen die Gewährleistung ausschließen, wenn sie explizit darauf hinweisen. Andernfalls besteht auch für auf dem Flohmarkt oder bei eBay gekaufte Ware die Pflicht der Nacherfüllung durch den Händler, sollte die Ware Mängel aufweisen.

Ein wichtiger Faktor bei der Gewährleistung: Sie greift nur bei Mängeln, die bereits zum Kaufzeitpunkt vorlagen, nicht für solche, die beispielsweise durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind. Gut für Kunden: Wenn ein Fehler in den ersten zwölf Monaten (bis 2021 galt: in den ersten sechs Monaten) nach dem Kauf auftritt, geht der Gesetzgeber erst einmal automatisch davon aus, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war. Du bist also nicht dazu verpflichtet, das zu beweisen.

Anschließend kehrt sich die Beweislast allerdings um: Dann musst du dokumentieren, dass der Mangel schon direkt nach dem Kauf vorlag. Und das ist in der Praxis oft schwierig. Deshalb sind Kunden bei der Gewährleistung nach den ersten zwölf Monaten häufig auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Gewährleistung bedeutet übrigens nicht zwingend, dass du dein Geld zurückbekommst. Das Kaufrecht sieht vor, dass der Händler zunächst sogenannte Nacherfüllung leisten darf, also eine Reparatur oder einen Ersatz anbieten kann. Den Kaufpreis erstatten müssen Händler nur, wenn sie den Mangel nach einem Versuch weder beheben noch einen Ersatz liefern können.

Ausführliche Infos zum Vorgehen bei Gewährleistungsansprüchen findest du im Streitlotse-Ratgeber „Gewährleistung bei defekter Ware: Diese Rechte haben Kunden”.

Frau schaut interessiert auf das Kleingedruckte eines Dokuments
© Fotolia/contrastwerkstatt

Was bedeutet Garantie?

Während die Gewährleistung per Gesetz sehr genau und einheitlich festgelegt ist, bestimmen Hersteller und Händler bei der Garantie die Regeln selbst. Denn die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Weder Händler noch Hersteller müssen sie anbieten. Sie tun es aber häufig, unter anderem aus Marketinggründen. Die jeweiligen Bedingungen gestalten die Unternehmen selbst. Üblich sind:

  • Garan­tie­dau­er von 12 bis 24 Monaten
  • Aus­schluss von Ver­schleiß­tei­len und bestimm­ten Schäden aufgrund unsach­ge­mä­ßer Nutzung
  • Reparatur oder Umtausch im Garan­tie­fall. Eine Rücknahme gegen Erstat­tung des Kauf­prei­ses ist eher die Ausnahme.

Ob die Garantieleistung umfangreicher ist als die gesetzliche Gewährleistung, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab – letzten Endes also von der Kulanz und Fairness des Anbieters gegenüber seinen Kunden. In vielen Fällen wird zugesichert, dass der Artikel die gesamte Garantiedauer hindurch einwandfrei funktioniert. Ist das nicht der Fall, erhält der Kunde Ersatz – unabhängig davon, ob der Mangel schon beim Kauf vorlag oder erst im Laufe der Zeit aufgetreten ist. Allerdings steht es Händlern auch frei, bestimmte Mängel von der Garantie auszuschließen.

Wenn eine freiwillige Garantie ausgesprochen wurde, ist der Anbieter rechtlich verpflichtet, diese Zusage auch einzuhalten. Natürlich nur im Rahmen der vereinbarten Garantiebedingungen.

Garantie oder Gewähr­leis­tung: Wann ist was sinnvoll?

Die gesetzliche Gewährleistung steht Verbrauchern grundsätzlich immer zu. Gibt der Hersteller oder Verkäufer außerdem noch eine Garantie für das Produkt, hast du die Wahl, auf welcher Grundlage du reklamierst.

Es ist sinnvoll, zunächst die Garantiebedingungen zu prüfen, damit du weißt, ob der Defekt überhaupt dadurch abgedeckt ist und mit welchen Leistungen du rechnen kannst. Wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, ist die Garantie oft der bessere Weg. In manchen Fällen gilt die Garantie auch länger als die zweijährige gesetzliche Gewährleistung.

Bei der Gewährleistung ist hingegen klar, was du erwarten kannst: Der Verkäufer hat einen Versuch, um nachzubessern, etwa durch Reparatur oder Austausch. Wenn er damit scheitert, muss er dir den Kaufpreis erstatten. Ausschlussklauseln gibt es nicht – der Fehler muss schon beim Verkauf vorgelegen haben. Dafür ist nach spätestens zwei Jahren Schluss mit etwaigen Ansprüchen. Garantien können bei kulanten Händlern hingegen länger ausfallen.

Gut zu wissen: Wenn der Hersteller abwinkt, weil der Defekt nach seinen Bedingungen kein Garantiefall ist, kannst du trotzdem noch versuchen, über die Gewährleistung an Ersatz zu kommen. Vorausgesetzt natürlich, dass der Artikel schon beim Kauf mangelhaft war.

Fazit
  • Gewähr­leis­tung ist für gewerb­li­che Anbieter grund­sätz­lich Pflicht, Pri­vat­ver­käu­fer dürfen sie ausschließen.
  • Die gesetz­li­che Gewähr­leis­tung gilt nur für Mängel, die schon beim Kauf vorlagen – in der Regel für 24 Monate, bei Gebraucht­wa­ren wird sie häufig auf 12 Monate verkürzt.
  • Garantie ist eine frei­wil­li­ge Leistung des jewei­li­gen Anbieters, Käufer haben keinen grund­sätz­li­chen Anspruch darauf.
  • Anbieter können bestimmte Fehler, bei­spiels­wei­se an Ver­schleiß­tei­len, von der Garantie ausschließen.
  • Garan­tie­um­fang und -bedin­gun­gen bestimmen Händler oder Her­stel­ler selbst. Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, ob Garantie oder Gewähr­leis­tung vor­teil­haf­ter für den Käufer ist.
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