U-Untersuchungen beim Kinderarzt: Die neuen Regeln. Ein kleines Kind mit einer Windel liegt auf dem Bauch. Eine Ärztin legt ein Stethoskop auf seinen Rücken. Oksana Kuzmina, Fotolia

1. September 2016, 14:16 Uhr

Früherkennung U-Unter­su­chun­gen beim Kin­der­arzt: Die neuen Regeln

Für die Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderarzt, die sogenannten U-Untersuchungen, gelten seit 1. September 2016 einige neue Regeln. Hier lesen Sie, was Sie als Eltern rund um die Themen Früherkennung und "Gelbes Heft" wissen sollten und auf welche Untersuchungen Sie künftig Anspruch haben.

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U-Unter­su­chun­gen: Das ändert sich bei der Früherkennung

An der Anzahl und dem vorgesehenen Zeitpunkt der einzelnen U-Untersuchungen ändert sich nichts. Familien haben auch weiterhin unverändert einen Anspruch darauf, dass die Kosten von der U1 bis zur U9 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Inhaltlich ist aber einiges neu. So müssen Ärzte nun bei den Untersuchungen die Sprachentwicklung und die Grob- und Feinmotorik stärker im Blick haben. Auch die Augen der Kinder werden im Rahmen der neuen U-Untersuchungen aufmerksamer untersucht: Neu im Katalog ist zum Beispiel eine Untersuchung, mit der sich der graue Star frühzeitig erkennen lässt. Neugeborene erhalten außerdem künftig ein Mukoviszidose-Screening.

Bera­tungs­an­ge­bot für Eltern ausgeweitet

Im Fokus steht bei den U-Untersuchungen ab sofort auch stärker die Interaktion zwischen Eltern und Kind. Erscheint dem Arzt das Verhalten der Eltern auffällig oder nicht angemessen, kann er auf Hilfsangebote verweisen. Auch Beratungen zum Impfschutz gehören nun verbindlich zu den Untersuchungen, ebenso wie zum Thema Zahngesundheit. Kinderärzte sollen Eltern zudem eine Empfehlung geben, ab wann sie mit ihrem Kind den ersten Zahnarztbesuch planen sollten.

RechtsschutzGelbes Heft: Eltern erhalten die neue Version

Das gelbe Heft, in das die Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 eingetragen werden, erhalten Eltern von Neugeborenen im Krankenhaus entsprechend ab sofort in einer neuen Fassung.  Bis zur U6, die mit etwa einem Jahr erfolgt, erhalten auch Eltern, die schon das alte Heft haben, bei der nächsten regulären U-Untersuchung in der Kinderarztpraxis ein neues gelbes Heft. Für größere Kinder werden ab der U7 aufwärts jeweils Seiten in das alte Heft eingelegt, auf denen der Kinderarzt die Untersuchung nach den neuen Maßgaben dokumentieren kann.

Ganz neu im Heft ist eine herausnehmbare Teilnehmerkarte, mit denen Eltern die Teilnahme an der jeweiligen Untersuchung bei Bedarf nachweisen können, ohne dafür das Heft mit den sensiblen Gesundheitsdaten ihres Kindes vorlegen zu müssen.

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