Mutter-Kind-Kur beantragen: So gehen Sie vor. Eine Frau sitzt in hohem Gras und hält ein Baby auf dem Arm. detailblick-foto, Fotolia

8. Juni 2016, 8:52 Uhr

Kurantrag Mutter-Kind-Kur bean­tra­gen: So gehen Sie vor

Wer eine Mutter-Kind-Kur beantragen möchte, muss unter anderem ein Attest vom Arzt vorlegen. Lesen Sie, wie Sie beim Kurantrag vorgehen müssen und wann Sie Anspruch auf eine solche Kur zusätzlich zu Ihrem gesetzlichen Urlaubsanspruch haben.

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Wer hat Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?

Der Alltag mit Job und Kind kann sehr anstrengend sein: Viele Mütter, aber auch Väter, fühlen sich dadurch dauerhaft erschöpft oder sind bereits krank. Die Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur kann helfen: Sie gehört zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, kann alle vier Jahre gewährt werden und dauert in der Regel drei Wochen. Wenn Kinder bis 12 Jahre nicht anderweitig betreut werden können oder es dem Kind nicht zuzumuten ist, sich über längere Zeit von Mutter oder Vater zu trennen, darf es mit zur Kur fahren und wird dort betreut – in Ausnahmefällen ist dies auch für Kinder bis 14 Jahre möglich. Rund 50.000 Eltern machen in Deutschland nach Angaben des Müttergenesungswerks jährlich mit ihren Kindern eine Vorsorgekur oder eine medizinische Reha.

Mutter-Kind-Kur bean­tra­gen: Kurantrag Schritt für Schritt

Wenn Sie eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur beantragen möchten, benötigen Sie zunächst ein ärztliches Attest, das Ihnen bescheinigt, dass Sie kurbedürftig sind. Einen Antrag auf Kostenübernahme für die Kur bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung, bei Beratungsstellen oder bei Wohlfahrtsverbänden. Sie müssen im Kurantrag begründen, warum Sie die Mutter-Kind-Kur beantragen und welche Verbesserungen Sie sich davon erhoffen. Bei der Formulierung kann Ihnen auch Ihr Arzt helfen. Zusätzlich kann ein Selbstauskunftsbogen sinnvoll sein, auf dem Sie Ihre persönliche Situation und besondere Belastungen schildern können. Diesen bekommen Sie zum Beispiel beim Kuranbieter oder bei Beratungsstellen.

RechtsschutzAnschließend reichen Sie den Kurantrag mit sämtlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Lehnt diese den Antrag ab, können Sie Widerspruch einlegen – dabei hilft ein erneutes Gespräch mit dem Arzt. Hier kann ein Privat-Rechtsschutz hilfreich sein.

Mutter-Kind-Kur: Arbeit­ge­ber muss Sie freistellen

Sie möchten eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur beantragen, aber Ihr Arbeitgeber ist davon nicht begeistert? Trotzdem muss er Sie für die Zeit der Kur freistellen, wenn diese medizinisch sinnvoll und von der Krankenkasse bewilligt worden ist. § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt außerdem, dass Sie in dieser Zeit Ihr Gehalt weiter gezahlt bekommen. Auf den jährlichen Urlaubsanspruch anrechnen darf Ihr Arbeitgeber die Zeit der Eltern-Kind-Kur ebenfalls nicht.

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