Trennungsjahr vor der Scheidung: So läuft es ab. Eine Frau in blauem Kleid zieht einen goldenen Ring über den Ringfinger. dmitrimaruta, Fotolia

17. Oktober 2016, 10:08 Uhr

Trennung von Tisch und Bett Tren­nungs­jahr vor der Scheidung: So läuft es ab

Das Trennungsjahr ist für Noch-Ehepartner in den meisten Fällen die Voraussetzung für eine Scheidung. Dabei ist zum Beispiel wichtig zu wissen, wann es offiziell beginnt und was während der Trennungsphase vor der Scheidung zu beachten ist.

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Tren­nungs­jahr: Vor­aus­set­zung für die Scheidung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt ein Trennungsjahr vor, um übereilte Scheidungen zu verhindern. Gemäß dem Zerrüttungsprinzip wird nach einem Jahr der sogenannten "Trennung von Tisch und Bett" gemäß § 1566 BGB davon ausgegangen, dass die Noch-Eheleute nicht gewillt sind, die Ehe fortzuführen, und die Ehe damit gescheitert ist. Ist das Trennungsjahr abgelaufen, kann der Scheidungsantrag gestellt werden. Eine frühere Scheidung ist gemäß § 1565 Absatz 2 BGB nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Partner, der die Scheidung möchte, unzumutbar ist – etwa, weil der andere Partner gewalttätig ist. Man spricht dann von einer Blitzscheidung oder Härtefallscheidung.

Wann beginnt das Tren­nungs­jahr offiziell?

Das Trennungsjahr beginnt gemäß § 1567 BGB an dem Tag, ab dem die Eheleute keine häusliche Gemeinschaft mehr bilden. Zieht einer der beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus, ist dies eindeutig der Fall. Wohnen die Eheleute vorübergehend noch in einer Wohnung, sind sich aber einig, ein komplett getrenntes Alltagsleben zu führen, besteht die häusliche Gemeinschaft ebenfalls nicht mehr und das Trennungsjahr läuft.

RechtsschutzDas ist während des Tren­nungs­jah­res zu beachten

Wenn beide noch in einer Wohnung leben, muss die Trennung wirklich alle Lebensbereiche betreffen. Jeder Partner muss für sich selbst kochen, waschen, einkaufen und putzen – sonst wird die Trennung möglicherweise nicht anerkannt. Es bietet sich an, die Räume aufzuteilen und für Küche und Bad jeweils Nutzungszeiten festzulegen. Wenn beide Partner sich einig sind, dass sie die Scheidung anstreben, gehen sie allerdings mit dem schnellstmöglichen Auszug eines Partners auf Nummer sicher. Dieser Termin beziehungsweise die Ummeldung an eine neue Adresse lässt sich eindeutig belegen. Die Noch-Eheleute dürfen sich aber gegenseitig besuchen und auch zusammen mit ihren gemeinsamen Kindern etwas unternehmen, ohne dass dies Auswirkungen auf das Trennungsjahr hat.

Wenn sich die Partner während des Trennungsjahres kurzzeitig wieder als Paar annähern, ist dieses nicht sofort unterbrochen. In der Regel gehen die Gerichte jedoch ab mehreren Monaten andauernder Versöhnung davon aus, dass diese dauerhaft ist. Es kommt dabei auch auf den Einzelfall an. Bei erneuter Trennung beginnt dann das Trennungsjahr von vorn.

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