Tulpenstrauß auf Grabstein jrwassermann, Fotolia

28. Mai 2015, 15:26 Uhr

In der Not Sozi­al­be­stat­tung: Wann besteht Anspruch?

Reicht der Nachlass nicht aus, um die Bestattung eines Angehörigen zu finanzieren, kann eine Sozialbestattung beantragt werden. Nach genauer Prüfung vonseiten des Sozialamts übernimmt dieses dann unter Umständen Kosten. Ob Anspruch besteht oder nicht, ist dabei immer vom Einzelfall abhängig. Oftmals kommt es zu Konflikten zwischen Hinterbliebenen und Amt, bei denen Erstere mit einem Privat-Rechtsschutz gut beraten sind.

Kos­ten­über­nah­me für Sozi­al­be­stat­tung wenn…

Bei dem Anspruch aus § 74 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) handelt es sich um einen "sozialhilferechtlichen Anspruch eigener Art", informiert die Verbraucherinitiative für Bestattungskultur Aeternitas e.V. in einem Bericht zur Kostenübernahme bei Sozialbestattungen. In dem Paragrafen heißt es: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen."

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Das Sozialamt kommt für die Kosten einer Bestattung nur dann auf, wenn diese von den Hinterbliebenen weder durch den Nachlass des Verstorbenen, noch aus den Sterbegeldern gedeckt werden können. Grundsätzlich müssen Erben alle erforderlichen Mittel einsetzen, die mit dem Tod des Verstorbenen ermöglicht wurden. Wurden keine finanziellen Mittel hinterlassen, müssen die Angehörigen mit eigenen Mitteln für die Bestattung aufkommen. Ist dies nicht zumutbar, springt das Sozialamt ein.

Antrag für Sozi­al­be­stat­tung stellen

Den Antrag für eine Sozialbestattung stellen Sie beim Sozialamt. Bekam der Verstorbene bis zu seinem Tod Sozialhilfeleistungen nach SGB XII, ist der Träger der Sozialhilfe zuständig, der die Leistungen erbracht hat. Ansonsten wenden Sie sich an das Sozialamt am Sterbeort. Tipp: Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie sich im Rahmen der Antragsstellung immer persönlich an einen Mitarbeiter des Sozialamtes wenden, um die mögliche Kostenübernahme zu besprechen. Auch sollte der Bestatter stets im Bilde darüber sein, wenn eine Sozialbestattung infrage kommt.

Übrigens: Bei einer Sozialbestattung werden vonseiten des Amts Mittel für eine "einfache, ortsübliche Bestattung" zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über die Art des Begräbnisses wird dabei nach pflichtgemäßem Ermessen in Bezug auf die notwendige Würde getroffen, erklärt Aeternitas.

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