Verbotene Symbole dürfen nicht öffentlich gezeigt werden Haramis Kalfar, Fotolia

22. Juni 2017, 10:10 Uhr

Die Haut als Propagandafläche Verbotene Tattoos: Welche Symbole sind nicht erlaubt?

Tätowierungen können von der peinlichen Jugendsünde bis zum Kunstwerk alles sein – auch verfassungsfeindlich. Verbotene Tattoos zeigen vor allem Symbole aus der NS-Zeit und dürfen nicht öffentlich zur Schau gestellt werden.

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Welche Symbole sind verboten?

§ 86a Strafgesetzbuch (StGB) verbietet die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In der Praxis heißt das: Nationalsozialistische Symbole sind verboten. Dabei sind nicht nur Symboliken aus der NS-Zeit mit einem Bann belegt, sondern auch Symbole von (jüngeren) Ablegerorganisationen. Auch Abwandlungen, die das Original noch erkennen lassen – zum Beispiel eine Spiegelung – sind nicht erlaubt. Neben Bildsymbolen sind auch bestimmte Gesten und Texte verboten, wie etwa:

• Hakenkreuz
• Sig-Rune & Ordal-Rune
• Zeichen der Waffen-SS und Waffen-SA
• Keltenkreuz
• Wolfsangel
• Hitler-Porträts

Die Liste ließe sich noch lange fortführen. Eine komplette Auflistung verbotener Symbole wird vom Verfassungsschutz herausgegeben.

Ebenfalls verboten sind volksverhetzende Darstellungen. In diesem Zusammenhang hatte im Sommer 2016 ein Fall für Aufsehen gesorgt, in dem die Tätowierung das Eingangstor des KZ Auschwitz und den Satz „Jedem das Seine“ zeigte. Der Mann wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Welche Regeln gelten bei Tattoos für verbotene Symbole?

Es ist erlaubt, Dinge zu besitzen, die diese verbotenen Symbole tragen. Sie dürfen aber nicht öffentlich gezeigt werden. Ob die Zeichen auf Papier oder auf die Haut gemalt sind, macht dabei keinen Unterschied. In der Praxis bedeutet das: Es ist gestattet, genannte Symbole im Wohnzimmer aufzuhängen, solange sie dort niemand außer dem Besitzer sieht. Ebenso darf eine Person die Symbole auf dem Arm tragen, solange sie nicht mit nackten Armen nach draußen geht. Strafbar ist nicht der Besitz, sondern die öffentliche Zurschaustellung des Tattoos.

Rechtsschutz

Welche Strafen drohen bei ver­bo­te­nen Tattoos?

Für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen drohen Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft. Für Volksverhetzung können bis zu fünf Jahre Gefängnis verhängt werden.

Auch im Falle einer Verurteilung darf der Träger aber nicht zur Entfernung oder Übermalung des verbotenen Symbols gezwungen werden. Das würde seine Persönlichkeitsrechte verletzen. Er muss es aber sehr wohl abdecken – zum Beispiel durch Kleidung oder Pflaster – wenn er nicht erneut angezeigt werden will.

Dem Tätowierer, der das fragwürdige Motiv sticht, drohen hingegen keine Strafen, weil es nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt, dass der Kunde seinen Körper bedeckt hält.

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