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21. Januar 2019, 13:48 Uhr

Darf ich eigentlich? "Mut­ti­zet­tel": Kann er auch ohne Begleit­per­son gültig sein?

Für Jugendliche ist ohne "Muttizettel" und eine volljährige Begleitperson in der Disco spätestens um 24 Uhr Schluss. Das partyverlängernde Dokument heißt im Amtsdeutsch Erziehungsbeauftragung. Ausstellen dürfen es nur die Eltern.

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Open End nur mit Mut­ti­zet­tel und Begleitperson

Die Disco-Party geht auf Mitternacht zu und die Gäste sind bester Laune. Aber nur die Volljährigen, denn Jüngere müssen bald nach Hause. Wenn sie ohne eine volljährige Begleitperson unterwegs sind, dürfen Jugendliche ab 16 Jahren höchstens bis 24 Uhr mitfeiern. So schreibt es das Jugendschutzgesetz (JuSchG) vor.

Nach Mitternacht dürfen 16- und 17-Jährige gemäß § 5 JuSchG nur auf öffentlichen Tanzveranstaltungen bleiben, wenn Mutter oder Vater, sonstige Erziehungsberechtigte oder eine erziehungsbeauftragte Person sie begleiten. Unter 16-Jährige brauchen für den gesamten Discobesuch einen volljährigen Aufpasser. Mehr zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Eltern dürfen Erzie­hungs­be­auf­tra­gung vergeben

Eltern haben nicht immer Zeit und Lust, in der Disco oder auf einem Konzert den Aufpasser zu spielen. Das müssen sie auch nicht. Wollen sie keine Spaßverderber sein, dann stellen sie eine Erziehungsbeauftragung aus – umgangssprachlich Muttizettel oder Partyzettel genannt. Damit statten sie den gewünschten Leibwächter aus. Denn ein Muttizettel ohne Begleitperson ist nichts wert. Fehlt eins von beiden, können Veranstalter Jugendlichen den Zutritt verweigern.

Eine spezielle Form ist für den Freibrief nicht vorgesehen. Allerdings sollte der Schrieb persönliche Angaben zu den beteiligten Personen enthalten, also von Vater oder Mutter, dem Jugendlichen und der Begleitperson. Dafür genügen

  • Namen
  • Geburts­da­ten
  • und Kon­takt­mög­lich­kei­ten (Handy-Nummer, Wohnadresse).

Damit der Muttizettel gültig ist, muss er von den Eltern und der Begleitperson unterschrieben werden. Praktisch: Manche Veranstalter bieten auf ihrer Homepage Vorlagen für Muttizettel an.

Mut­ti­zet­tel: Das sollten Eltern beachten

Wen die Eltern mit der Aufsicht betrauen, dürfen sie selbst entscheiden. Allerdings sollten sie die Begleitperson persönlich kennen.

Der oder die Erziehungsbeauftragte muss außerdem ...

  • ... voll­jäh­rig sein.
  • ... ver­trau­ens­wür­dig, ver­ant­wor­tungs­be­wusst und zuver­läs­sig sein.
  • ... gegenüber dem Kind Autorität haben.

Am besten klären die Eltern mit der Begleitperson die näheren Details. So sollten sie beispielsweise regeln, was dem Jugendlichen erlaubt ist, wann er die Veranstaltung spätestens verlassen muss und wie er nach Hause kommt.

Das sollten Begleit­per­so­nen wissen

Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Auf die Aufsichtsperson kommen also einige Pflichten zu. Wer den Muttizettel unterschreibt, sollte der Aufgabe daher gewachsen sein. Möchtest du Erziehungsbeauftragter sein, sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Jugend­li­cher und Eltern sind dir per­sön­lich bekannt.
  • Du kannst dich gegenüber dem Jugend­li­chen durchsetzen.
  • Alkohol solltest du während deiner Mission nur in Maßen oder am besten gar nicht trinken.
  • Du erledigst deinen Auftrag zuver­läs­sig und gemäß der Ansprache mit den Eltern.

Achtung: Verstößt du gegen die Abmachungen mit den Eltern und dem Jugendlichen passiert deshalb etwas, kannst du dafür haftbar gemacht werden. Das gilt auch für etwaige Schäden, die dein Schützling während der Dauer der Erziehungsbeauftragung verursacht.

FAZIT
  • Ein Mut­ti­zet­tel ohne Begleit­per­son ist unwirksam.
  • Die Erzie­hungs­be­auf­tra­gung muss per­sön­li­che Angaben von allen Betei­lig­ten enthalten.
  • Eltern und Begleit­per­son sollten die Rah­men­be­din­gun­gen des Auf­pas­ser­auf­trags besprechen.
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