
18. Februar 2015, 10:54 Uhr
Jederzeit möglich Krankenkasse wechseln Schritt für Schritt
Grundsätzlich können Sie jederzeit Ihre Krankenkasse wechseln. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit Einführung des Gesundheitsfonds zwar überall gleich – zum ersten Januar 2015 hat der Gesetzgeber den Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt – jedoch können die Kassen Zusatzbeiträge von durchschnittlich 0,9 Prozent draufschlagen, berichtet die "Wirtschaftswoche".
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Zusatzbeiträge rechtfertigen Sonderkündigungsrecht
Bei Beitragserhöhungen gilt allgemein ein Sonderkündigungsrecht: Bis zum 31. Januar konnten viele Versicherte deshalb außerordentlich kündigen und zum ersten April die Krankenkasse wechseln. Haben Sie diese Frist versäumt, haben Sie dennoch das Recht, Ihren Versicherungsanbieter zu wechseln: Als Voraussetzung dafür gilt allgemein die Faustregel, dass Sie zuvor mindestens 18 Monate lang Mitglied in Ihrer alten Krankenkasse waren.
Krankenkasse wechseln: Dies ist zuerst zu tun
Möchten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, steht zunächst die Kündigung bei Ihrem Altversicherer an. Sie können mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Erklären Sie Ihre Kündigung in jedem Fall schriftlich. Um sicherzustellen, dass das Schreiben fristgerecht bei der Kasse eingetroffen ist, können Sie die Kündigung entweder persönlich abgeben oder aber per Einschreiben versenden.
Dann ist der Wechsel vollzogen
Ihre alte Kasse ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Kündigungseingang, eine Bestätigung der Kündigung auszustellen. Erst wenn Sie die Kündigungsbestätigung bei Ihrer neuen Wunschkasse vorgelegt haben und diese Ihren Neuzugang mit der Ausstellung einer Mitgliedsbescheinigung bestätigt, ist der Krankenkassenwechsel vollzogen. Fragen Sie ruhig nach, wenn sich Ihre Altkasse oder die neue Krankenkasse übermäßig viel Zeit lassen, um Ihnen die wichtigen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Tipp: Bevor Sie die Krankenkasse wechseln, sollten Sie sich von der neuen Kasse schriftlich bestätigen lassen, dass der aktuelle Beitragssatz und der Zusatzbeitrag noch gelten, wenn Sie wechseln.
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