Alter Mann zieht Tannenbaum mit Kind durch den Schnee © iStock.com/Halfpoint

20. November 2020, 15:08 Uhr

Darf ich eigentlich? Hand­strauß­re­ge­lung: Advents­de­ko oder Brennholz im Wald sammeln

Bewegung an der frischen Luft im Wald – das klingt gesund. Und das ist es auch. Ein Spaziergang, Gassigehen mit dem Hund oder eine Runde joggen, das tut gut. Und dann wachsen da am Wegesrand je nach Jahreszeit auch noch hübsche Blumen, leckere Beeren und Pilze oder dekorative Zweige. Verlockend, solche Geschenke der Natur einfach einzusammeln oder abzuschneiden und mit nach Hause zu nehmen. Zumal Deko oder Brennmaterial aus dem Wald noch nicht einmal etwas kostet. Trotzdem könnte das verboten sein.

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Was ist die Handstraußregelung?

So wild ein Wald auch wirken mag, ein rechtsfreier Raum ist er nicht. Dafür sorgt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Demnach ist es laut § 39 Absatz 1 in Wäldern unter anderem verboten:

  • wild lebende Tiere zu fangen und
  • wild lebende Pflanzen aus­zu­rei­ßen oder auszugraben. Alle Informationen über die Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Doch ganz so streng, wie es zunächst klingt, ist die Regelung aber doch nicht. Denn in § 39 Absatz 3 BNatSchG sind einige Ausnahmen geregelt. Danach darf man zumindest “wild lebende …

  • Blumen,
  • Gräser,
  • Farne,
  • Moose,
  • Flechten,
  • Früchte,
  • Pilze,
  • Tee- und Heil­kräu­ter sowie
  • Zweige wild lebender Pflanzen

[…] in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.” Diese Erlaubnis wird auch Handstraußr­egelung genannt.

Gehst du über deren Rahmen hinaus, kann das für dich teuer werden: Je nach Bundesland sind Bußgelder zwischen 25 Euro und 50.000 Euro oder sogar darüber hinaus möglich.

INFO

Die Handstraußr­egelung gewährleistet zwar, dass sich jeder Mensch in Deutschland an der Natur bedienen und zum Beispiel im Wald ein paar Blumen pflücken darf. Mehr aber nicht, ansonsten läufst du Gefahr, Diebstahl zu begehen. Denn jeder Wald hat einen Besitzer. Und nicht selten sind es sogar private Eigentümer, denen Brennholz und Pflanzen am Wegesrand gehören, wie die Daten der jüngsten, dritten Bundeswaldinventur (BWI3) zeigen. Von den rund 11,4 Millionen Hektar Wald in Deutschland sind

  • 48 % Privatwald
  • 29 % Staats­wald Land
  • 19 % Körperschaftswald
  • 4 % Staats­wald Bund

(Stand BWI3 2012)

Ist es erlaubt, im Wald Brennholz zu sammeln?

Der letzte Sturm hat viele kleine und große Äste aus den Baumkronen gefegt. Jetzt liegen sie auf dem Waldboden herum und verrotten dort als sogenanntes Sturm- oder Totholz. Schade, denn du könntest sie gut in deinem Kamin verfeuern. Mag sein und in geringen Mengen ist das auch von der Handstraußr­egelung gedeckt. Aber: Du darfst Äste nicht in großer Anzahl als Brennholz aus dem Wald holen und daraus etwa deinen kompletten Heizbedarf für den Winter bestreiten.

Ebenso ist es dir untersagt, Stämme zu zerkleinern oder gar Bäume zu fällen und für den Privatgebrauch zu nutzen. So kann dich eine Anzeige wegen eines abgesägten Weihnachtsbaums je nach Bundesland bis zu 100.000 Euro kosten.

Darf ich im Wald Zweige oder Äste abschneiden?

Ein paar Tannenzweige abschneiden und sie als Weihnachtsdeko verwenden – das wird die Handstraußr­egelung doch wohl erlauben, oder? Ja, das ist richtig. Aber auch hier darfst du es mit der Menge nicht übertreiben, um zum Beispiel Adventsgestecke für deine ganze Verwandtschaft zu basteln.

Wichtig: Schneidest du im Wald Zweige ab, dann musst du darauf achten, dass dadurch die Pflanzen in ihrem Wuchs nicht eingeschränkt werden oder womöglich eingehen.

Darf ich Pilze im Wald sammeln?

Auch das ist gestattet. Aber wie viele Pilze sind erlaubt? Das gibt wieder die Handstraußr­egelung vor. Heißt: Sofern du im üblichen Rahmen bleibst und ein Körbchen nur für den eigenen Bedarf füllst, ist das kein Problem. Anders sieht das aus, wenn du deine Beute auf eigene Rechnung verkaufen willst, zum Beispiel an ein Restaurant. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Handstraußr­egelung.

Wann darfst du größere Mengen aus dem Wald mitnehmen?

Der Besitzer eines Waldes bestimmt, was mit seinem Eigentum passiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob er ihn wirtschaftlich nutzt oder nicht. Möchtest du mehr aus seinem Wald mitnehmen, als es dir die Handstraußr­egelung gewährt, musst ihn dafür um Erlaubnis bitten.

So kannst bei ihm unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Und zwar mit einem sogenannten Leseschein oder Holzsammelschein, den beispielsweise manche Gemeinden oder Forstämter auf Nachfrage ausgeben – zu unterschiedlichen Kosten und Konditionen. Üblicherweise musst du für den Holzsammelschein mit einem Betrag zwischen 5 und 30 Euro pro Raummeter Holz rechnen, den du in einem vorgeschriebenen Bereich sammeln darfst.

Bevor du das Holz mitnehmen kannst, musst du es an einer bestimmten Stelle aufschichten, etwa an einer Forststraße. Dort kontrolliert der Förster die Menge und ermittelt den Preis dafür.

Eine Genehmigung (teils auch von der Naturschutzbehörde) brauchst du nicht nur für Holz, sondern in der Regel immer, wenn du größere Mengen sammelst und/oder an Dritte verkaufen willst. Das betrifft beispielsweise:

  • Beeren
  • Pilze
  • Tan­nen­zap­fen
  • Schmuck­reis­ig
  • Steine

Was in jedem Fall nicht erlaubt ist

Während du dich in gewissem Rahmen an den Erzeugnissen der Flora bedienen darfst, sind Tiere für dich tabu. So ist es verboten, zum Beispiel (tote) Säugetiere oder Vögel mitzunehmen. Das gilt auch für Federn, Eier oder Nester sowie gefundene Geweihe oder Gehörne.

Ebenfalls unerlaubt ist es, forstlich angebaute sowie unter Naturschutz stehen Pflanzen zu sammeln.

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