Weihnachtsbaum selber fällen: Das solltest du wissen © iStock.com/martinedoucet

4. Dezember 2024, 15:53 Uhr

Achtung; das wird teuer Weih­nachts­baum selber schlagen: Wann und wo Baum­fäl­len erlaubt ist

Jedes Jahr zu Weihnachten werden etliche Tannenbäume gefällt und zu Weihnachten festlich geschmückt. Willst du deinen Weihnachtsbaum selber frisch schlagen, statt ihn beim Händler zu kaufen, gibt es allerdings ein paar rechtliche Punkte zu beachten. Hier erfährst du mehr zu den Vorschriften beim Schlagen von Bäumen und welche möglichen Strafen drohen, wenn ein Weihnachtsbaum illegal gefällt wurde.

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Weih­nachts­baum selber schlagen: Wo ist es erlaubt?

Möglich ist das Fällen eines Tannenbaums beispielsweise im Wald. Bevor du jedoch deinen Weihnachtsbaum selbst schlägst, solltest du dich informieren, ob und wo dies auch tatsächlich erlaubt ist. Die Regelungen hierfür können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Üblicherweise legen die zuständigen Gemeinden eigene Vorschriften für das Fällen von Bäumen fest – zum Beispiel in der Baumschutzsatzung. Aber Achtung: Nicht alle Waldstücke befinden sich in öffentlicher Hand – Eigentümer von Wäldern können auch Privatpersonen sein.

Ob ein Waldstück öffentlich ist und ob du dort Weihnachtsbäume selber schlagen darfst, kannst du beim örtlichen Forstamt erfragen. Unter Umständen ist dann noch eine Genehmigung zum Fällen des Baumes erforderlich. Im besten Fall machst du einen Termin mit einem Mitarbeiter des Forstamtes aus und lässt dir die Schlagstellen im Wald zeigen.

Doch nicht nur im Wald ist es möglich, einen eigenen Weihnachtsbaum zu schlagen. Es gibt auch sogenannte Tannenhöfe, auf deren Grundstücken beliebte Bäume wie Nordmanntannen und Fichten speziell für die Weihnachtssaison herangezüchtet werden. Vor Ort gibt es in der Regel schon das nötige Equipment, um den Baum richtig zu fällen. Hast du den passenden Weihnachtsbaum gefunden, kannst du ihn schlagen und für den Transport nach Hause bereit machen lassen.

Info

Natur­schutz: Wann darf man Weih­nachts­bäu­me schlagen?

Wann ein Baum gefällt werden darf, richtet sich grundsätzlich nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG soll vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich kein Radikalschnitt an Gehölzen vorgenommen werden – es sei denn, dies ist behördlich angeordnet. Denn „lebende Zäune“, Bäume und Hecken dienen Vögeln als Brutplätze. Willst du einen Tannenbaum zur Weihnachtszeit schlagen, bist du auf der sicheren Seite – vorausgesetzt, du schlägst ihn dort, wo es erlaubt ist.

Eigenes oder fremdes Grund­stück: Das gilt beim Tan­nen­baum fällen

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Wer Nadelbäume im eigenen Garten hat, kann theoretisch auch hier den Weihnachtsbaum selbst schlagen, oder? Was viele nicht wissen: Auch für das Privatgrundstück gelten Vorschriften für das Fällen von Bäumen. Gemäß Baumschutzsatzung und anderen Regelungen legen die Gemeinden fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um im eigenen Garten einen Baum fällen zu dürfen.

Um Ärger zu vermeiden, solltest du dich vor dem Fällen des Baumes im eigenen Garten bei deiner Gemeinde informieren, ob der auserwählte Baum problemlos geschlagen werden darf – oder nicht. Ob dann eine Erlaubnis für das Fällen ausgesprochen wird, hängt beispielsweise vom Alter des Baumes, seiner Höhe oder seinem Umfang ab.

Ähnliche Regelungen gelten auch, wenn du auf dem Grundstück eines Nachbarn oder bei einer anderen Privatperson einen Baum schlagen willst. Noch viel wichtiger: Das Fällen von Bäumen außerhalb deines eigenen Grundstückes ist nur mit Kenntnis und eindeutiger Erlaubnis des Grundstückseigners erlaubt. Im besten Fall lässt du dir diese Erlaubnis schriftlich bestätigen. Die endgültige Entscheidung obliegt allerdings der Gemeinde.

© iStock.com/Filippo Bacci

Baum illegal gefällt: Diese Strafen können drohen

Hast du einen Baum ohne vorherige Genehmigung des Grundstückseigners gefällt oder war der Baum noch zu klein, um gefällt werden zu dürfen, kann das rechtliche Folgen haben. In der Regel wird von den Behörden eine Geldbuße verhängt, deren Höhe je nach Bundesland und der Anzahl der gefällten Bäume variieren kann. In Bayern wird beispielsweise für das Fällen eines Baumes ohne Genehmigung eine Strafzahlung zwischen 50 und 10.000 Euro fällig.

Darüber hinaus kann das illegale Fällen eines Baumes auch zivilrechtliche Folgen haben. Prinzipiell handelt es sich hierbei um Sachbeschädigung, denn der Baum wird beim Fällen zerstört. Grundstückseigentümer können „Baumdiebe” darüber hinaus wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl anklagen.

Du hast Streit mit den Behörden oder einem Nachbarn wegen eines gefällten Baumes? Wir stehen dir in rechtlichen Fragen zur Seite.

FAQ

  • Wann braucht man eine Geneh­mi­gung, um einen Baum zu fällen?

Willst du einen Baum im Wald oder auf deinem eigenen oder einem fremden Grundstück fällen, benötigst du dafür eine Genehmigung, die in der Regel von der jeweiligen Gemeinde oder dem Forstamt erteilt wird. Befindet sich der Baum auf einem fremden Grundstück, sollte außerdem die Erlaubnis des Grundstückseigners eingeholt werden.

  • Wo kann man Tan­nen­bäu­me selber schlagen?

Tannenbäume kannst du beispielsweise auf sogenannten Tannenhöfen selber schlagen, wo die Bäume extra für Weihnachten herangezüchtet werden. Einen Baum selbst frisch fällen geht auch im Wald, allerdings nur mit Genehmigung der Gemeinde oder des Forstamtes.

  • Wann ist das Baum­fäl­len erlaubt?

Grundsätzlich gelten beim Fällen gesunder Bäume die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), laut dem zwischen 1. März und 30. September unter anderem kein Radikalschnitt an Gehölzen vorgenommen werden darf – mit Ausnahme behördlich angeordneter Fällungen.

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