Gewaltfreie Erziehung: So schützen Kinderrechte . Drei kleine Kinder laufen einen herbstlichen Waldweg entlang. Monkey Business, Fotolia

20. Oktober 2016, 9:34 Uhr

Erziehung ohne Gewalt Gewalt­freie Erziehung: So schützen Kinderrechte

Kinderrechte sichern Kindern ein Recht auf gewaltfreie Erziehung zu. Wenn Eltern ihre Kinder bestrafen wollen, dürfen sie keine körperliche oder seelische Gewalt anwenden, sondern müssen mit pädagogischen Maßnahmen reagieren.

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Recht auf gewalt­freie Erziehung: Kin­der­rech­te in Deutschland

Ein Klaps auf den Po oder eine Ohrfeige waren in der Erziehung früher nicht selten. Heute sind sie allerdings verpönt und zudem gesetzlich verboten. Kinder haben in Deutschland seit dem Jahr 2000 gemäß § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dies schließt nicht nur körperliche, sondern auch seelische Gewalt und entwürdigende Maßnahmen mit ein. Im selben Jahr wurde Eltern und anderen Aufsichts- und Erziehungsberechtigten – zum Beispiel auch Lehrern – außerdem das bisher geltende Züchtigungsrecht gegenüber Kindern laut Artikel 6 Grundgesetz (GG) abgesprochen. Eltern, die ihre Kinder schlagen, begehen seither eine Körperverletzung.

Zudem enthält § 16 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) seit 2000 eine Passage, wonach Angebote zur Erziehungsförderung auch Wege aufzeigen sollen, Konflikte in der Familie gewaltfrei zu lösen. All dies entspricht den Zielen der UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989, die auch viele weitere Kinderrechte festlegt.

RechtsschutzOhne Gewalt: Wie Eltern ihre Kinder bestrafen dürfen

Gemäß § 1626 BGB haben Eltern die Personensorge für ihr Kind. In der Erziehung dürfen sie keine Gewalt anwenden, wenn sie ihre Kinder bestrafen wollen, sondern sind angehalten, geeignete pädagogische Maßnahmen zu finden. Eltern dürfen Kindern zum Beispiel für einige Zeit das Taschengeld streichen, ihnen das Fernsehen verbieten oder ihnen das Handy für eine gewisse Zeit wegnehmen. Die Dauer der Strafe sollte sich danach richten, welches Fehlverhalten die Eltern konkret bestrafen möchten, und die Strafe darf nicht willkürlich erfolgen oder mit dem Ziel, das Kind zu schikanieren. Hausarrest ist für eine kurze Zeit auch erlaubt, wenn dadurch keine seelische Gewalt ausgeübt wird. Eltern dürfen ihre Kinder jedoch nicht vom Schulunterricht fernhalten.

Kin­der­rech­te: Gewalt nur zum Schutz vor Gefahren erlaubt

Als Strafe ist Gewalt gegen Kinder verboten, jedoch dürfen Eltern ihre Kinder durch körperliche Gewalt vor Gefahren schützen, wenn es nicht anders geht. Sie dürfen zum Beispiel ein Kind, das noch zu klein ist, um Situationen richtig einschätzen zu können oder auf Zuruf zu reagieren, am Arm zurückhalten, wenn es im Begriff ist, auf eine befahrene Straße zu laufen.

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