Körperspende nach dem Tod: Die rechtlichen Regelungen ©istock.com/mediaphotos

27. September 2019, 8:40 Uhr

Darf ich eigentlich? Kör­per­spen­de nach dem Tod: Die recht­li­chen Regelungen

Wer sich für eine Körperspende nach dem Tod entscheidet, stellt seinen Körper für medizinische Ausbildungszwecke zur Verfügung. Hier erfährst du, was dabei zu regeln ist.

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Rechtlich maß­geb­lich: Die Letzt­wil­li­ge Verfügung des Körperspenders

Die Körper Verstorbener sind für die anatomischen Institute von Universitäten wichtig bei der Ausbildung von Medizinstudenten. Deshalb sind die Institute oft auf Menschen angewiesen, die Körperspender werden wollen. Wer dazu bereit ist, muss dies durch eine sogenannte Letztwillige Verfügung schriftlich festhalten.

Mit der Letztwilligen Verfügung wird eine Vereinbarung zwischen dem künftigen Körperspender und einem bestimmten anatomischen Institut getroffen. Der Spender bestimmt darin, dass sein Körper nach dem Ableben vom Institut genutzt werden kann. Zu diesem rechtlichen Schritt beraten die anatomischen Institute potenzielle Spender in der Regel ausführlich.

Die Letztwillige Verfügung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Zusage zur Körperspende kann also rückgängig gemacht werden, wenn die betreffende Person es sich anders überlegt haben.

Eine solche Verfügung darf jeder Mensch nur für sich selbst abgeben. Die Angehörigen oder andere Personen sind dazu nicht berechtigt. Entsprechend kann auch nicht nach dem Tod eines Menschen von anderen bestimmt werden, seinen Körper der Wissenschaft zu spenden.

 

Wer kann Kör­per­spen­der werden? Institute bestimmen die Details

Die näheren Kriterien für die Entscheidung, wer als Körperspender angenommen wird, legt jedes anatomische Institut selbst fest.

  • Häufig muss bei­spiels­wei­se schon ein bestimm­tes Lebens­al­ter erreicht sein, wenn die Anmeldung erfolgt.
  • Der Kör­per­spen­der muss übli­cher­wei­se innerhalb eines bestimm­ten Umkreises um das Institut wohnen – zum Beispiel nicht mehr als 50 oder 100 Kilometer entfernt.
  • Zu den Aus­schluss­kri­te­ri­en gehören zudem meist anste­cken­de und mel­de­pflich­ti­ge Erkran­kun­gen, Ampu­ta­tio­nen oder kör­per­li­che Auf­fäl­lig­kei­ten wie starkes Unter- oder Übergewicht.
  • Außerdem kann das Institut festlegen, dass eine Kör­per­spen­de nicht mehr möglich ist, wenn die Person weit entfernt vom Institut verstirbt, zum Beispiel auf einer Auslandsreise.

Es ist daher wichtig, dass potenzielle Körperspender sich direkt beim jeweiligen Institut über die dort geltenden Regelungen informieren.

 

Organ­spen­de geht vor KörperspendeMehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Spender erhalten einen Körperspendeausweis, damit sie im Todesfall als solche identifizierbar sind. Wurde der Tod von einem Arzt festgestellt, muss das zuständige anatomische Institut so schnell wie möglich informiert werden. Es entscheidet dann über die Annahme des Leichnams.

Ist der Körperspender gleichzeitig Organspender, hat die Organspende gegenüber der Körperspende Vorrang, sofern sie aus medizinischer Sicht möglich ist. Eine Körperspende ist dann in der Regel nicht mehr möglich.

 

Ver­ein­ba­rung über Bestat­tung treffen

In der Regel vereinbaren Institut und Körperspender gleich bei der Anmeldung, welche Form der Bestattung nach der wissenschaftlichen Verwendung des Körpers erfolgen soll. Ob und in welcher Höhe dabei Kosten auf die Hinterbliebenen des Körperspenders zukommen, variiert je nach Institut und individueller Vereinbarung.

Zu bedenken ist, dass zwischen dem Tod und der Bestattung des Körperspenders viel Zeit vergehen wird. Wer sich entscheidet, Körperspender zu werden, sollte seinen Angehörigen dies daher rechtzeitig mitteilen, um Streit und Unmut zu vermeiden.

FAZIT
  • Eine Kör­per­spen­de dient wis­sen­schaft­li­chen Zwecken, in der Regel der Aus­bil­dung von Medizinstudenten.
  • Der poten­zi­el­le Spender und das jeweilige ana­to­mi­sche Institut ver­ein­ba­ren durch eine Letzt­wil­li­ge Verfügung die Kör­per­spen­de nach dem Tod.
  • Die Verfügung kann jederzeit wider­ru­fen werden.
  • Aufgrund unter­schied­li­cher Rege­lun­gen der ana­to­mi­schen Institute ist es für Spender wichtig, sich im Vorwege eingehend zu informieren.
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