Was tun bei Todesfall? 10 wichtige Aufgaben für Angehörige Kzenon, Fotolia

30. August 2018, 8:52 Uhr

So geht's richtig Was tun bei Todesfall? 10 wichtige Aufgaben für Angehörige

Ein Todesfall kann lange vorher absehbar sein – oder die Angehörigen ganz unvorbereitet treffen. Was ist jetzt zu tun? Trotz aller Trauer müssen manche Formalitäten zwingend innerhalb weniger Tage erledigt werden.

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1. Arzt verständigen

Wenn du der erste bist, der den Verstorbenen auffindet, musst du einen Arzt verständigen. Dieser muss den Tod offiziell feststellen und den Totenschein ausstellen. Ansprechpartner ist der Hausarzt des Toten. Wenn dieser verhindert ist, kannst du dich auch an den ärztlichen Notdienst wenden.

Falls der Verstorbene zum Todeszeitpunkt im Krankenhaus lag oder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht war, kannst du als Angehöriger diesen Punkt auf der Checkliste ignorieren: Das übernimmt dann das Personal vor Ort.

2. Wichtige Unter­la­gen zusammenstellen

Nach einem Todesfall müssen viele Formalitäten erledigt werden. Folgende Unterlagen des Verstorbenen solltest du heraussuchen:

  • Toten­schein (sobald er aus­ge­stellt ist)
  • Organ­spen­de-Ausweis (falls vorhanden)
  • Ver­fü­gun­gen für den Todesfall (zum Beispiel Testament, Bestat­tungs­ver­fü­gung, Vor­sor­ge­ver­trag für die Bestattung)
  • Ver­si­che­rungs­po­li­cen – vor allem solche, die direkt den Todesfall betreffen, zum Beispiel Lebens­ver­si­che­rung oder Sterbegeldversicherung
  • Per­so­nal­aus­weis
  • Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­te
  • Ren­ten­in­for­ma­tio­nen
  • je nach Fami­li­en­stand: Geburts­ur­kun­de, Hei­rats­ur­kun­de, Fami­li­en­stamm­buch, Schei­dungs­pa­pie­re und/oder Ster­be­ur­kun­de des Ehepartners

3. Ange­hö­ri­ge und Arbeit­ge­ber benachrichtigen

Die nächsten Angehörigen müssen benachrichtigt werden. War der Verstorbene berufstätig, muss auch sein Arbeitgeber Bescheid erhalten. Als Angehöriger hast du selbst möglicherweise Anspruch auf Sonderurlaub.  Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber "Sonderurlaub bei Todesfall".

4. Bestatter beauftragen

Den Bestatter solltest du möglichst frühzeitig kontaktieren. Er organisiert nicht nur die Beerdigung, sondern kann dich in vielen Dingen beraten, die rund um den Todesfall zu tun sind – zum Beispiel zum Erwerb einer Grabstätte oder zur Planung der Trauerfeier. Der Bestatter kann dir auch Formalitäten abnehmen und zum Beispiel die Auszahlung von Versicherungsleistungen anfordern.

5. Ver­si­che­run­gen informieren

Falls der Verstorbene eine Lebensversicherung und eine Sterbegeldversicherung hat, müssen diese sofort nach dem Todesfall benachrichtigt werden. Sonst kann sich die Auszahlung verzögern. Ist die Todesursache ein Unfall, muss auch die Unfallversicherung sofort Bescheid erhalten.

Alle weiteren Versicherungen müssen ebenfalls über den Todesfall informiert werden. Sie haben aber keine zeitliche Priorität auf der Checkliste – Krankenversicherung und Pflegeversicherung etwa kannst du auch nach einigen Tagen benachrichtigen. Viele Versicherungen enden automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers.

6. Ster­be­ur­kun­de beantragen

Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall muss gemäß § 28 Personenstandsgesetz (PStG) beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden. Was du dafür brauchst, liest du im Streitlotse-Ratgeber "Sterbeurkunde: Dies sollten Hinterbliebene wissen".

7. Testament ein­rei­chen und Erbschein beantragen

Beim zuständigen Nachlassgericht musst du gemäß § 2259 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) so schnell wie möglich das Testament des Verstorbenen abgeben, wenn es nicht bereits in amtlicher Verwahrung ist.

Wenn du das Erbe des Verstorbenen antreten willst, musst du außerdem beim zuständigen Amtsgericht einen Erbschein beantragen. Achtung: Dieser kann teuer sein – daher solltest du vorher gründlich prüfen, ob du das Erbe annimmst oder ausschlägst.

8. Wohnung auflösen

Auch an praktischen Dingen ist im Todesfall viel zu tun: Die Wohnung muss aufgelöst werden. Tipps dazu findest du in unserem Ratgeber "Wohnungsauflösung im Todesfall".

Wichtig: Wohnte der Verstorbene zur Miete, endet der Mietvertrag mit dem Tod nicht automatisch. Die Angehörigen müssen ihn kündigen, wobei üblicherweise die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten gilt.

Wenn der Verstorbene zuletzt in einem Pflegeheim gelebt hat, solltest du den Heimvertrag prüfen: Dort steht, bis wann das Zimmer im Todesfall auszuräumen ist. Oft ist die Frist nur wenige Tage lang.

9. Verträge kündigen

Rechtsschutz

Neben dem Mietvertrag müssen nun auch sämtliche weiteren Verträge gekündigt werden, die auf den Verstorbenen liefen: zum Beispiel der Telefon- und der Handyvertrag. Eine Übersicht über solche Verträge kann ein Kontoauszug mit den monatlichen Abbuchungen vom Konto liefern.

Apropos: Um Zugriff auf das Bankkonto eines  Verstorbenen zu erhalten oder es aufzulösen, müssen Hinterbliebene nicht zwingend einen kostenpflichtigen Erbschein vorlegen. Wenn das Testament sie zweifelsfrei als Erben ausweist, ist das gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ausreichend (AZ XI ZR 440/15).

10. Antrag auf Hin­ter­blie­be­nen­ren­te stellen

Und ganz zum Schluss geht es auch um deine Versorgung als Angehöriger: Wenn du durch den Todesfall Anspruch auf eine Form von Hinterbliebenenrente hast – etwa Witwenrente oder Halbwaisenrente –, musst du einen entsprechenden Antrag stellen.

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