
14. Februar 2022, 9:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Corona-Test: Wann ist er kostenpflichtig, wann zahlt die Kasse?
Besteht ein konkreter Infektionsverdacht, dann gibt es den Corona-Test auf Kassenkosten. Anders sieht es aus, wenn du dich testen lassen willst, um beispielsweise eine Bar besuchen zu können. Wer weder gegen Covid-19 geimpft ist noch eine überstandene Infektion mit dem Coronavirus nachweisen kann, braucht ein negatives Schnelltest-Ergebnis, um Einrichtungen mit 3G-Regelung betreten zu können. Solche “Bürgertests” waren lange kostenlos. Seit dem 11. Oktober 2021 sind sie jedoch für weite Teile der Bevölkerung kostenpflichtig. Hier liest du, was für wen gilt.
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Wer bekommt den Corona-Test auf Kosten der Krankenkasse?
Wenn du Symptome hast, die auf eine Corona-Infektion hindeuten (zum Beispiel Husten, Fieber, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns), solltest du dich an einen Arzt wenden. Du wirst dann in der Regel auf Kosten deiner Krankenkasse auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet.
Für konkrete Verdachtsfälle empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium den sogenannten PCR-Test (englisch: Polymerase Chain Reaction). Er wird von medizinischem Fachpersonal durchgeführt und gilt als sehr zuverlässig. Dafür werden Proben aus dem Nasen-Rachenraum entnommen, an ein Labor gegeben und dort auf Erbgut von SARS-CoV-2 untersucht.
Anspruch auf einen Test auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) hast du gemäß der amtlichen Coronavirus-Testverordnung auch in folgenden Fällen:
- Du lebst mit einer positiv getesteten Person zusammen oder warst mit ihr in engem Kontakt.
- Du lebst oder arbeitest in Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften mit nachweislich infizierten Menschen. Das können zum Beispiel Schulen, Kitas, Geflüchtetenunterkünfte, Notunterkünfte oder Justizvollzugsanstalten sein.
- Du bist Patient, Bewohner oder Mitarbeiter in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung beziehungsweise in einem Krankenhaus, wo eine Infektion mit dem Virus festgestellt worden ist. Das gilt auch für Arztpraxen, Tageskliniken und den Rettungsdienst.
- Du wirst in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung zur stationären oder ambulanten Behandlung erstmalig oder erneut aufgenommen.
- Du hast dich in den vergangenen zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten. Dann hast du 14 Tage nach Rückkehr Anspruch auf einen kostenlosen Test.
Mit steigender Zahl der positiven Corona-Fälle durch die Omikron-Variante war von Bund und Ländern eine Priorisierung bei der Durchführung von PCR-Tests vorgesehen (Stand 24. Januar 2022).
Anspruch auf einen PCR-Test haben aktuell weiterhin Personen, deren Antigen-Schnelltest durch eine offizielle Stelle positiv ausgefallen ist. Eine rote Warnung in der Corona-WarnApp oder ein positiver Schnelltest, der zu Hause durchgeführt wurde, reichen hierfür nicht mehr aus. Betroffene, die eine solche Meldung erhalten oder sich selbst positiv getestet haben, sollen zunächst einen offiziellen Antigen-Schnelltest machen (Stand 10. Februar 2022).
Die Testverordnung gilt grundsätzlich seit Januar 2021 und wird laufend der aktuellen Lage angepasst. Weitere Details dazu findest du online in der offiziellen Coronavirus-Testverordnung vom 7. Januar 2022 und der Änderungsverordnung vom 14. Januar 2022.
Übrigens: Privatversicherte bekommen die Kosten für einen Corona-Test bezahlt, wenn unter anderem dafür eine ärztliche oder gesundheitsamtliche Verordnung vorliegt. Mehr Informationen über Corona-Tests bei Privatpatienten gibt es beim Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV).

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“Bürgertest”: Kostenlose Antigen-Tests einmal pro Woche für jeden möglich
Bei Schnelltestungen ohne konkrete Hinweise auf eine Infektion kommt meist ein Antigen-Test zum Einsatz. Er kann innerhalb von etwa 15 Minuten nachweisen, ob die getestete Person aktuell infiziert und ansteckend ist, ist aber etwas weniger zuverlässig als der PCR-Test.
Seit dem 13. November 2021 gibt es wieder die kostenlosen “Bürgertests”. Jede Person, die möchte, kann sich einmal pro Woche an einer Teststation von medizinischem Fachpersonal per Schnelltest auf eine Infektion testen lassen. Zwischen dem 11. Oktober und dem 12. November 2021 war der “Bürgertest” vorübergehend abgeschafft worden; kostenlose Testungen waren in dieser Zeit nur für bestimmte Personengruppen möglich. Aktuell steht die Option wieder allen kostenlos offen – auch geimpften und von einer Corona-Infektion genesenen Menschen.
Fällt dein Antigen-Schnelltest positiv aus, hast du prinzipiell Anspruch auf einen PCR-Test auf Kosten der Krankenkasse. Allerdings wird aufgrund der aktuell sehr hohen Fallzahlen nach klinischen Kriterien abgewogen, ob nach einem positiven Antigen-Schnelltest auch wirklich ein PCR-Test durchgeführt wird.
Was kostet ein Corona-Test, wenn ich ihn selbst bezahlen muss?
Der Bürgertest ist also wieder kostenlos, aber manchmal reicht er nicht aus: Für manche 3G-Freizeitveranstaltungen, Urlaubsreisen oder Besuche in Restaurants kann – je nach Regelung im Bundesland und vor Ort – ein negativer PCR-Test Voraussetzung sein. In solchen Fällen zahlt diesen nicht die Krankenkasse.
Auch PCR-Tests können dann auf eigenen Wunsch und ohne vorherige ärztliche Anweisung durchgeführt werden. Die Kosten dafür musst du allerdings im Normalfall selbst übernehmen. Sie liegen meist bei mindestens 50 Euro, je nach Labor und gewünschter Schnelligkeit können sie auch deutlich höher ausfallen.
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Corona-Schnelltests vom Arbeitgeber und an Schulen
Im Zuge der flächendeckend eingeführten 3G-Regelung am Arbeitsplatz gilt: Nach Möglichkeit soll im Homeoffice gearbeitet werden. Ist das nicht möglich, müssen Beschäftigte einmalig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind – oder sie müssen sich für jeden Tag, an dem sie in den Betrieb kommen, erneut testen.
- Ein Schnelltest darf dabei maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 48 Stunden.
- Ein Selbsttest zu Hause ist nicht ausreichend; das Testergebnis muss offiziell dokumentiert sein. Das heißt: Arbeitnehmer brauchen entweder eine Bescheinigung von einem zugelassen Testcenter oder einer Arztpraxis. Alternativ sind auch Selbsttests, die unter Aufsicht im Betrieb durchgeführt werden, zulässig.
Und wer bezahlt die Tests? Arbeitgeber müssen weiterhin Coronatests für ihre Beschäftigten anbieten, wenn diese nicht komplett im Homeoffice arbeiten – allerdings brauchen sie das nur zweimal pro Woche zu tun. An den restlichen Arbeitstagen müssen Ungeimpfte im Zweifel selbst dafür sorgen, dass sie an einen Test kommen – und ihn gegebenenfalls auch selbst bezahlen.
Schüler müssen sich regelmäßig testen, um das Infektionsrisiko in den Bildungseinrichtungen möglichst gering zu halten. Die genauen Regelungen legen die einzelnen Bundesländer selbst fest. In jeden Fall aber werden die vorgeschriebenen Tests von den Schulen bereitgestellt. Die Kosten übernimmt das Land. Auch an Kitas werden in der Regel kostenlose Selbsttests angeboten. Was für deine Region aktuell gilt, erfährst du über folgende Links:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen

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Selbsttest, Schnelltest, PCR-Test: Womit teste ich mich „frei”?
Selbsttests für zu Hause können für private Anlässe zusätzliche Sicherheit bieten. Wenn du zu Hause auf eigene Kosten einen Selbsttest anwendest, musst du dabei – neben der korrekten Durchführung, die in der Packungsbeilage beschrieben ist – beachten, dass der Test immer nur eine Momentaufnahme ist. Wichtig zu wissen: Als negativer Testnachweis im Sinne der 3G-Regelung reicht ein Selbsttest nicht aus.
Bist du als infizierte oder als Kontaktperson in Quarantäne und möchtest dich wieder „freitesten”, reicht ein Selbsttest ebenfalls nicht aus. Bis vor kurzem war ein negativer PCR-Test nötig, um als genesen zu gelten und die Quarantäne zu beenden. Durch die Priorisierung bei der Nutzung von PCR-Tests ist ein durch Fachpersonal durchgeführter, negativer Antigen-Schnelltest aktuell ausreichend.
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