Frau in einen gelben Regenmantel, trägt eine FFP2 Maske © iStock.com/Vladimir Vladimirov

2. Februar 2021, 16:57 Uhr

So geht’s richtig FFP2-Masken: Was du zur Neu­re­ge­lung wissen solltest

Manche Mund-Nasen-Bedeckungen schützen dich und deine Umgebung besser vor dem Coronavirus als andere Modelle. Deshalb haben Bund und Länder am 19. Januar 2021 strengere Vorschriften zum Tragen von Masken beschlossen. Damit soll die Anzahl der Infektionsfälle verringert werden.

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FFP2 und medi­zi­ni­sche Masken: Welche Modelle sind erlaubt?

Das Wichtigste zuerst: Seit Ende Januar 2021 sind in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens – etwa beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln –  sogenannte medizinische Masken vorgeschrieben. Damit reichen einfache und selbstgenähte Modelle aus Stoff dort nicht mehr aus.

Zu den medizinischen Masken, die im Supermarkt oder im Bus zulässig sind, gehören zum Beispiel folgende Modelle:

  • OP-Masken nach DIN EN 14683
  • FFP2
  • FFP3
  • N95 nach ame­ri­ka­ni­schem Standard und KN95 nach chi­ne­si­schem Standard – diese sollten aber aus­schließ­lich in Apotheken gekauft werden, damit Qualität und Funktion gewähr­leis­tet sind.

Medizinische Masken müssen überall dort im öffentlichen Raum getragen werden, wo sich viele Menschen aufhalten und/oder der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist. Das Tragen dieser Masken ist auch am Arbeitsplatz vorgeschrieben, sofern dort der Arbeitgeber nicht für die Einhaltung der Abstandsregeln und anderer Schutzvorkehrungen sorgen kann.

Achtung: Die konkrete Umsetzung dieser Bestimmungen ist Sache der Bundesländer. Deshalb können von Land zu Land unterschiedliche Vorschriften gelten.

Für Kinder gelten je nach Bundesland ebenfalls unterschiedliche Regelungen. In einigen Ländern müssen Kinder ab 6 Jahren beispielsweise ebenfalls medizinische Masken tragen, in anderen reicht eine Alltagsmaske aus.

Info

Wer gegen die Maskenpflicht verstößt , kann zur Kasse gebeten werden. Die Bußgeldkataloge variieren je nach Bundesland, in der Regel werden derzeit dreistellige Beträge für einen solchen Verstoß fällig (Stand: Februar 2021).

Befreit von der Maskenpflicht sind Menschen, die ein entsprechendes medizinisches Attest vorlegen können. Ausnahmen kann es etwa für Personen mit Behinderungen geben.

Gefälsch­te FFP2-Masken im Umlauf: Daran erkennst du echte Masken

Die Corona-Pandemie hat die weltweite Nachfrage nach Masken enorm verstärkt. Das verleitet Kriminelle dazu, gefälschte Modelle auf den Markt zu bringen. Das Problem: Die Kopien sind nicht von offiziellen Stellen geprüft und freigegeben. Deshalb kannst du dich auf die Schutzwirkung von gefälschten Masken nicht verlassen.

Fake-Masken sind auf den ersten Blick für Laien kaum von echten zu unterscheiden. Es gibt allerdings einige Merkmale, an denen du echte FFP2-Masken erkennen kannst.

  • CE-Kenn­zeich­nung plus vier­stel­li­ge Nummer einer zuge­las­se­nen Prüf­stel­le. Davon gibt es in Deutsch­land momentan zwei – Dekra Testing and Cer­ti­fi­ca­ti­on GmbH (Prüf­num­mer 0158) und das Institut für Arbeits­schutz der Deutschen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung, kurz IFA (Prüf­num­mer 0121). Es sind aller­dings von aner­kann­ten aus­län­di­schen Prüf­stel­len frei­ge­ge­be­ne Marken zulässig, die andere Nummern haben.
  • Klas­si­fi­zie­rung (z. B. FFP2) sowie nach einer Leer­stel­le je nach Modell die Angabe “NR” (nicht wie­der­ver­wend­bar), “R” (wie­der­ver­wend­bar) oder “D” für einen bestan­de­nen Dolomitstaubtest.
  • Euro­päi­sche Prüf­kenn­zeich­nung EN 149
  • Her­stel­lungs­jahr
  • Her­stel­ler­na­me oder Markenzeichen

Diese Merkmale deuten mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine echte, geprüfte Maske hin. Möchtest du ganz sichergehen, solltest du dich an den Hersteller wenden und dir von ihm eine EU-Baumusterprüfbescheinigung vorlegen lassen.

Tipp: Informationen über bekannte Chargen gefälschter FFP2-, OP- oder sonstiger Masken findest du online bei Internetportalen wie “Rückrufe.de” oder “Produktwarnung.eu”.

FFP2-Masken: Was du zur Neuregelung wissen solltest

Wer bekommt ver­güns­tig­te oder kos­ten­lo­se Masken?

Wegen der gestiegenen Nachfrage sind die Preise sowohl für OP-Masken (im Schnitt 0,50 Euro/Stück, Stand: Februar 2021) als auch FFP2-Masken (ca. 1,50 Euro/Stück) stark in Bewegung. Teils werden für FFP2-Masken bis zu 8 Euro verlangt. Deshalb kann die Pflicht, solche Masken in bestimmten Bereichen zu tragen, teilweise ganz schön ins Geld gehen.

Mitglieder von Risikogruppen bekommen seit Dezember vergünstigte FFP2-Masken. Entsprechende Coupons verschicken die Krankenkassen an Betroffene, es muss dafür kein Antrag gestellt werden. Dazu gehören Menschen, die älter als 60 Jahre sind und/oder etwa folgende Vorerkrankungen haben:

  • chronisch-obstruk­ti­ve Lungenerkrankung
  • Asthma
  • chro­ni­sche Herzinsuffizienz
  • chro­ni­sche Nie­ren­in­suf­fi­zi­enz des Stadiums 4 oder höher
  • Demenz
  • Schlag­an­fall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • aktive, fort­schrei­ten­de oder metasta­sier­te Krebserkrankung
  • akute Chemo- oder Radio­the­ra­pie, die die Immun­ab­wehr beein­träch­ti­gen kann
  • Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21

Auch einige jüngere Menschen, die sich eigentlich gesund fühlen, haben in den letzten Wochen Masken-Coupons von ihrer Krankenkasse erhalten – und sich zum Teil gewundert. Hintergrund kann laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) eine früher einmal gestellte ärztliche Diagnose sein, die den Vorerkrankungskriterien entspricht. Auch diese Coupons können also in der Regel einfach eingelöst werden.

Hartz-IV-Empfänger sollen jeweils zehn kostenlose FFP2-Masken bekommen. Sie erhalten ein entsprechendes Schreiben ihrer Krankenkasse. Mit diesem und unter Vorlage ihres Personalausweises sollen sie die Gratis-Masken in den Apotheken abholen können.

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