Junge weiße Frau und junge schwarze Frau sitzen mit Deutschlandflagge glücklich auf einer Wiese © iStock.com/urbazon

18. März 2026, 15:41 Uhr

So geht’s richtig Deutsche Staats­bür­ger­schaft bean­tra­gen: Vor­aus­set­zun­gen und Kosten

Wer in Deutschland lebt, aber nicht per Geburt Bundesbürger ist, kann unter bestimmten Umständen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Damit ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, wie die Beantragung abläuft und nach wie vielen Jahren du eingebürgert werden kannst, erfährst du hier.

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Ein­bür­ge­rung: Was ist das?

Erhalten Personen, die bisher keine deutschen Staatsbürger waren, die deutsche Staatsbürgerschaft, wird das als Einbürgerung bezeichnet. Durch diesen Prozess werden sie rechtlich und politisch vollwertige Mitglieder der deutschen Gesellschaft. Die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, bietet einige Vorteile:

  • Wahlrecht: Volles Wahlrecht auf kom­mu­na­ler, Landes- und Bun­des­ebe­ne sowie die Mög­lich­keit, bei Wahlen zu kandidieren
  • Frei­zü­gig­keit in der EU: Unein­ge­schränk­te Bewe­gungs­frei­heit innerhalb der Euro­päi­schen Union – die Mög­lich­keit, sich als deutscher Staats­bür­ger in jedem EU-Mit­glied­staat nie­der­zu­las­sen, zu arbeiten und zu studieren
  • Soziale Sicher­heit: Voller Zugang zu allen sozialen Siche­rungs­sys­te­men, ein­schließ­lich Renten- und Krankenversicherung
  • Berufs­mög­lich­kei­ten: Zugang zu Berufen und öffent­li­chen Ämtern, die nur deutschen Staats­bür­gern offenstehen
INFO

Deutsche Staats­bür­ger­schaft: Neues Gesetz von Juni 2024 teilweise gekippt

Die Regelungen rund um die deutsche Staatsbürgerschaft sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zu finden. Mit einem neuen Einbürgerungsgesetz, das im Juni 2024 in Kraft trat, gab es einige Änderungen bei den Einbürgerungsvoraussetzungen. Dadurch sollte die Einbürgerung erleichtert und die Integration von Menschen mit Einwanderungshintergrund beschleunigt und gefördert werden.

Wer neben den Grundanforderungen besondere Integrationsleistung zeigte, sollte bereits nach drei statt nach fünf Jahren die Chance auf Einbürgerung erhalten. Im Oktober 2025 beschloss das Bundeskabinett, die neue Regelung wieder rückgängig zu machen. Die sogenannte „Turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren wäre kaum genutzt worden, so die zuständigen Landesministerien.

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Wer kann die deutsche Staats­bür­ger­schaft beantragen?

Eine Einbürgerung ist keine spontane Angelegenheit. Tatsächlich muss eine Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um einen Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft zu stellen.

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  • Auf­ent­halt: Die Person muss sich seit min­des­tens fünf Jahren recht­mä­ßig in Deutsch­land aufhalten.
  • Sprach­kennt­nis­se: Es müssen deutsche Sprach­kennt­nis­se min­des­tens auf dem Niveau B1 über einen deutschen Schul­ab­schluss, Sprach­zer­ti­fi­ka­te oder einen Sprach­test nach­ge­wie­sen werden. Ausnahmen gelten für: Menschen mit Behin­de­run­gen oder Erkran­kun­gen, die das Lernen der deutschen Sprache unmöglich machen, Personen über 65 und seit 2024 auch die soge­nann­te Gastarbeitergeneration.
  • Lebens­un­ter­halt: Die Person muss in der Lage sein, den eigenen Lebens­un­ter­halt und den der unter­halts­be­rech­tig­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen ohne Sozi­al­hil­fe oder Arbeits­lo­sen­geld II zu sichern.
  • Rechts- und Gesell­schafts­kennt­nis­se: Durch Bestehen eines Ein­bür­ge­rungs­tests müssen Kennt­nis­se der Rechts- und Gesell­schafts­ord­nung und der Lebens­ver­hält­nis­se in Deutsch­land nach­ge­wie­sen werden. Ausnahmen gelten für: Personen mit deutschem Schul­ab­schluss oder einer Krankheit oder Behin­de­rung, durch die die Test­an­for­de­run­gen nicht erfüllt werden können.
  • Straf­lo­sig­keit: Die Person darf nicht wegen schwerer Straf­ta­ten ver­ur­teilt worden sein.
  • Ver­fas­sungs­treue: Außerdem muss sich der zukünf­ti­ge Bun­des­bür­ger explizit zum deutschen Grund­ge­setz bekennen.

Eine Einbürgerung ist von vornherein nicht möglich, wenn Antragsteller die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.

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Deutsche Staats­bür­ger­schaft durch Heirat

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann nicht direkt durch Heirat erworben werden. Eine seit mindestens zwei Jahren bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsbürger vereinfacht aber den Prozess der Einbürgerung: Der ausländische Ehepartner muss in diesem Fall nur seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Außerdem müssen die übrigen Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllt sein.

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Diese Dokumente brauchst du für eine Einbürgerung

Neben einer Gebühr müssen Antragsstellende bestimmte persönliche Dokumente bei der für ihren Wohnort zuständigen Behörde vorlegen:

  • Aus­län­di­sche Per­so­nal­do­ku­men­te, etwa Reisepass, Iden­ti­täts­kar­te oder Per­so­nal­aus­weis
  • Nachweis über Abstam­mung und Fami­li­en­stand, bei­spiels­wei­se Geburts­ur­kun­de, Abstam­mungs- oder Hei­rats­ur­kun­de, Familienbücher
  • Unter­la­gen zum Sor­ge­recht (bei Personen unter 16 Jahren)
  • Beschei­ni­gun­gen über Namens­än­de­run­gen
  • Nachweis über Aufenthaltsberechtigung
  • Nachweis über Sprachkenntnisse
  • Nachweis über weitere aktuelle oder frühere Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten sowie Ver­trie­be­nen- oder Spätaussiedlerverfahren
  • Aktuelles poli­zei­li­ches Führungszeugnis
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Was kostet ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft?

Beim Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft fallen Kosten an: Pro Person wird eine Einbürgerungsgebühr in Höhe von 255 Euro erhoben. Jugendliche ab 16 Jahren können die deutsche Staatsbürgerschaft selbst beantragen. Der Einbürgerungsantrag für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, muss allerdings von den Eltern gestellt werden. Hier werden Gebühren in Höhe von 51 Euro fällig. In Einzelfällen ist es aber möglich, die Gebühren zu senken oder sogar vollständig zu erlassen.

Muss die ursprüng­li­che Staats­an­ge­hö­rig­keit auf­ge­ge­ben werden?

Bis Juni 2024 galt: Wurde der Antrag auf Einbürgerung genehmigt, musste der Antragsteller seine bisherige Staatszugehörigkeit in der Regel aufgeben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 änderte sich das. Mehr dazu erfährst du im folgenden Beitrag: „Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen: Was seit 2024 gilt“.

Wichtig zu wissen: Unter Umständen kann die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt oder entzogen werden, beispielsweise durch Adoption oder durch die Teilnahme an terroristischen Kampfhandlungen im Ausland. Im Gegensatz dazu verlieren Auswanderer die deutsche Staatsbürgerschaft nicht automatisch, wenn sie im Ausland leben. Sie können sie aber freiwillig abgeben, um die Staatsbürgerschaft ihres neuen Heimatlandes zu erhalten.

FAQ

  • Was kostet die deutsche Staatsbürgerschaft?

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden. Für allein beantragende Jugendliche ab 16 Jahren gelten ebenfalls die Kosten von 255 Euro. Bei Härtefällen ist eine Reduzierung oder der Erlass der Gebühren möglich.

  • Ab wann erhalte ich die deutsche Staatsbürgerschaft?

Nach mindestens fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland und der Erfüllung aller Voraussetzungen. Bei Ehe mit einem deutschen Staatsbürger oder einer deutschen Staatsbürgerin verkürzt sich die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer auf drei Jahre.

  • Was sind die Vor­aus­set­zun­gen für die deutsche Staatsbürgerschaft?

Die Voraussetzungen sind ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, ein gesicherter Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialhilfe, ein bestandener Einbürgerungstest, Straflosigkeit und das Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz.

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