
19. März 2020, 17:13 Uhr
Drastische Regierungsmaßnahme Reisewarnung wegen Corona: Was bedeutet das?
Angesichts der rasanten Ausbreitung des Coronavirus über den gesamten Globus hat das Auswärtige Amt erstmals eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Außerdem wurde eine Rückholaktion für Bundesbürger aus dem Ausland gestartet. Was es mit dieser drastischen Maßnahme auf sich hat, was sie für geplante Reisen bedeutet und was Personen, die sich derzeit im Ausland aufhalten, wissen müssen, liest du hier.
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Was genau besagt die Reisewarnung?
Eine offizielle Reisewarnung ist eine extreme Maßnahme. Üblicherweise wird sie von der Bundesregierung sonst nur für Kriegs- und Krisengebiete ausgesprochen. Dass eine solche Warnung nun erstmalig weltweit gilt, zeigt, wie ernst die Lage ist.
Wovor genau wird gewarnt?
Vor allen „nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland.“ Das beinhaltet sämtliche Urlaubsreisen. Aber auch wenn du deine im Ausland lebende Familie besuchen möchtest, solltest du überdenken, ob diese Reise zum aktuellen Zeitpunkt wirklich erforderlich ist.
Warum gibt es die Reisewarnung?
Weil du möglicherweise unterwegs stranden könntest.
- Länder schließen ihre Grenzen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
- Der Flug- und Reiseverkehr ist eingeschränkt; viele Flieger bleiben am Boden, Züge fallen aus.
- Einreisebeschränkungen können verhängt werden.
- Es sind Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Reiseland möglich, zum Beispiel die Abriegelung des Urlaubsorts.
Das Risiko, dass du deine Rückreise nicht wie geplant antreten kannst, ist derzeit bei vielen Reisezielen sehr hoch.
Wen betrifft die Rückholaktion?
Einige deutsche Touristen sitzen bereits an ihrem Urlaubsort fest, weil Rückflüge nach Deutschland wegen der Corona-Pandemie gestrichen wurden. Im Zuge der Reisewarnung hat die Regierung auch eine Rückholaktion für im Ausland gestrandete Bundesbürger gestartet. Zunächst werden Urlauber aus besonders betroffenen Ländern ausgeflogen, vor allem aus
- Marokko,
- Ägypten,
- der Dominikanischen Republik und
- den Philippinen.
Wenn du im Ausland gestrandet bist, solltest du dich zuerst an deinen Reiseveranstalter oder die Airline wenden. Wichtig ist außerdem, dass du dich in die sogenannte Krisenvorsorgeliste einträgst. Das kannst du online auf der Website des Auswärtigen Amts erledigen.
Was bedeutet die Reisewarnung für bereits gebuchte Reisen?
Eine offizielle Reisewarnung der Bundesregierung ermöglicht üblicherweise die kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen in das betroffene Land. Denn eine solche Warnung wird von Gerichten meist als Hinweis auf das Vorliegen höher Gewalt (genauer: eines unvermeidbaren, außergewöhnlichen Ereignisses) gewertet. Und das rechtfertigt nach dem Pauschalreiserecht eine gebührenfreie Stornierung.
Wichtig: Das gilt nicht unbedingt für Reisen, die du erst in ein paar Wochen oder sogar erst in einigen Monaten antreten wolltest. Denn möglicherweise liegen die außergewöhnlichen Umstände zum Reisezeitpunkt nicht mehr vor. Dann hast du kein kostenloses Stornorecht. Stornierst du trotzdem und zahlst dafür Gebühren, kannst du dir diese zum Zeitpunkt des gebuchten Urlaubs zurückerstatten lassen, wenn die Reisewarnung weiterhin besteht.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen dürfen auch bei der Stornierung einzelner Reiseleistungen, beispielsweise einer Ferienwohnung oder eines Hotelzimmers, keine Gebühren anfallen, wenn du das Reiseziel nicht erreichen kannst. Zum Beispiel, weil du nicht mehr aus der Bundesrepublik ausreisen darfst oder innerhalb Deutschlands Reiseverbote bestehen, wie es an der Nord- und Ostseeküste der Fall ist. Voraussetzung ist allerdings, dass für deine Buchung deutsches Recht gilt. Hast du über ein Reiseportal mit Firmensitz im Ausland gebucht, trifft das möglicherweise nicht zu.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.