Frau lehnt entspannt am Rand eines Pools © iStock.com/fotostorm

23. Oktober 2020, 16:53 Uhr

So geht’s richtig Kur bean­tra­gen: In 4 Schritten zur Erholung

Eine Auszeit vom beruflichen Stress, eine Therapie gegen körperliche Leiden – eine ambulante oder stationäre Kur bietet dafür die Gelegenheit. Allerdings ist der Begriff “Kur” nicht mehr zeitgemäß, obwohl er umgangssprachlich noch verwendet wird. Offiziell ist heute von Vorsorge oder Rehabilitation die Rede.

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Einen Anspruch darauf haben grundsätzlich alle gesetzlich Versicherte. Das schließt Auszubildende ebenso ein wie Rentner oder pflegende Angehörige. Auch gibt es Mutter-Kind-Kuren.

Die wichtigsten Formen der Kur:

  • Eine ambulante oder sta­tio­nä­re Vorsorge soll die Gesund­heit erhalten. Damit hat sie eine vor­beu­gen­de Funktion. Die private Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD
  • Eine Reha­bi­li­ta­ti­on, kurz Reha, soll die Gesund­heit wie­der­her­stel­len. Das ist bei­spiels­wei­se nach einer Operation der Fall.

Weil die Kosten für die Behandlung sehr hoch sein können, ist es sinnvoll, sich finanzielle Unterstützung zu sichern. Dafür musst du bei der zuständigen Versicherung die Kur beantragen. Aber das ist nur ein Schritt von mehreren, um eine Genehmigung und damit den Zuschuss zu erhalten.

Schritt 1: Ärztliche Zustim­mung einholen

Wie kann ich eine Kur beantragen, zum Beispiel wegen Erschöpfung? Nun, der erste Weg führt dich in eine ärztliche Praxis. Denn ob eine ambulante oder stationäre Vorsorge beziehungsweise Reha für dich infrage kommt, muss ein Mediziner entscheiden. Nur wenn er oder sie zustimmt, kannst du eine Kur beantragen. Deshalb solltest du mit deinem Hausarzt oder einem Facharzt über das Thema sprechen.

Gute Chancen auf eine Befürwortung hast du beispielsweise, wenn eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit keine Besserung gebracht hat oder die Therapiemöglichkeiten an deinem Wohnort ausgeschöpft sind.

Schritt 2: Kurantrag anfordern und ausfüllen

Ist der Arzt oder die Ärztin mit der Vorsorgemaßnahme einverstanden, kannst du die Kur beantragen. Und zwar bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung. Dort  bekommst du die erforderlichen Formulare.

  • Die Kran­ken­ver­si­che­rung ist zuständig, wenn es um eine Vorsorge zur Erhaltung der Gesund­heit geht.
  • Die Ren­ten­ver­si­che­rung ist zuständig, wenn die Erwerbs­fä­hig­keit von Berufs­tä­ti­gen wie­der­her­ge­stellt werden soll (z. B. Reha).
  • Die Unfall­ver­si­che­rung ist zuständig, wenn eine Berufs­krank­heit oder ein Arbeits­un­fall Anlass für die Kur ist.

Hast du die Unterlagen erhalten, füllst du sie zusammen mit dem Arzt aus. Erforderlich für den Kurantrag ist eine detaillierte medizinische Begründung, aus der die Notwendigkeit und die empfohlene Art der Behandlung hervorgeht. Dazu gehören gegebenenfalls auch Untersuchungsbefunde, Laborwerte oder Röntgenaufnahmen. Nicht nötig, aber möglich: Du fügst eine Erklärung an, in der der du selbst deine Beschwerden schilderst.

Schritt 3: Kurantrag einreichen

Ist das Formular komplett, schickst du es samt Anlagen zurück. Keine Sorge übrigens, wenn du nicht genau weißt, wohin: Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung sind verpflichtet, einen falsch eingegangenen Kurantrag nach spätestens zwei Wochen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Ist der Kurantrag bei der richtigen Versicherung (Kostenträger) angekommen, wird sie den Kurantrag prüfen. Möglicherweise besteht sie auf einer zweiten Meinung und reicht deine Anfrage an den Medizinischen Dienst durch. Der wiederum kann einen weiteren Arzt mit der Beurteilung der Situation beauftragen. In dem Fall musst du dich von ihm untersuchen lassen.

Der Kostenträger muss über den Kurantrag innerhalb von drei Wochen nach Eingang entscheiden. Besteht er auf einem weiteren Gutachten, kann es länger dauern.

Schritt 4: Kur antreten

Stimmt die Versicherung dem Antrag zu, legst du mit deinem Arzt den Kurort fest. Dort musst du spätestens vier Monate nach der Bewilligung die Kur antreten. Andernfalls erlischt der Anspruch auf den Zuschuss.

Achtung: Für die Dauer einer Vorsorgekur musst du Urlaub beantragen. Bei einer Reha-Maßnahme ist das nicht nötig, weil du dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommst.

Kur abgelehnt – was nun?

Es kann passieren, dass der Kostenträger den Antrag auf eine Kur ablehnt. In dem Fall hast du einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Darin erklärst du erneut ausführlich deine gesundheitliche Situation und warum eine Genesung an deinem Wohnort nicht möglich ist. Hol dazu auch ein weiteres Attest von deinem oder einem weiteren Arzt ein.

Lässt sich die Versicherung auch davon nicht überzeugen, bleibt dir nur noch der Weg vor das Sozialgericht.

FAZIT
  • Beim umgangs­sprach­li­chen Begriff “Kur” unter­schei­den Fachleute zwischen ambu­lan­ter und sta­tio­nä­rer Vorsorge sowie einer Rehabilitation.
  • Um eine Kur zu bean­tra­gen und einen Zuschuss dafür zu bekommen, muss eine ärztliche Emp­feh­lung vorliegen.
  • Ansprech­part­ner sind die Kos­ten­trä­ger, also Kran­ken­kas­se, Ren­ten­ver­si­che­rung oder Unfallversicherung.
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