Marinesoldatin macht Militärgruß © iStock.com/huettenhoelscher

14. Januar 2026, 11:49 Uhr

Fake oder Fakt Wehr­dienst in Deutsch­land: Das gilt ab 2026 für Männer und Frauen

Der Wehrdienst ist für viele junge Menschen und ihre Familien längere Zeit kein Thema mehr gewesen, denn 2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Ab 2026 rückt der Wehrdienst wieder stärker in den Fokus. Dafür sorgen neue gesetzliche Regelungen. Wer nun angesprochen wird, welche Pflichten bestehen und welche Rahmenbedingungen gelten, erfährst du hier.

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Was Wehr­dienst bedeutet: Grund­la­gen, Zweck und recht­li­cher Rahmen

Vor dem Hintergrund einer veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa wird der Wehrdienst der Bundeswehr neu organisiert. Ziel ist es, ausreichend Personal zu gewinnen und belastbare Strukturen zu schaffen.

Zwar wurde die verpflichtende Einberufung zum Wehrdienst im Jahr 2011 ausgesetzt, rechtlich abgeschafft wurde diese Wehrpflicht jedoch nicht. Das bedeutet: Der Staat verfügt weiterhin über die verfassungsrechtliche Grundlage, um im Spannungs- oder Verteidigungsfall auf diese Regelung zurückzugreifen.

Ziel des Wehrdienstes ist es, die Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung sicherzustellen. Dabei spielt nicht nur die aktive Truppe eine Rolle, sondern auch der langfristige Aufbau einer leistungsfähigen Reserve an Soldaten und Soldatinnen. Der Wehrdienst dient also nicht allein der unmittelbaren militärischen Ausbildung, sondern auch der strategischen Vorsorge.

INFO

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz ab 2026: Das ändert sich

Ab Januar 2026 gilt das Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG). Die Reform der sogenannten Wehrerfassung soll die Reserve stärken, setzt aber weiterhin auf Freiwilligkeit. Neu ist vor allem eine verpflichtende Befragung zur Wehrdienstbereitschaft für Männer. Ziel ist ein besseres Lagebild über Eignung und Qualifikationen potenzieller Rekruten, ohne automatisch eine Einberufung auszulösen.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Personalaufwuchs der Streitkräfte regelmäßig überprüft wird. Reicht die Freiwilligkeit langfristig nicht aus, kann der Gesetzgeber weitere Maßnahmen beschließen.

Dazu zählt die sogenannte Bedarfswehrpflicht, bei der zusätzliche verpflichtende Elemente eingeführt werden könnten. Ein Automatismus oder ein Losverfahren für den Wehrdienst ist jedoch nicht vorgesehen – jede Änderung würde ein neues Gesetzgebungsverfahren erfordern.

Wer betroffen ist und welche Pflichten bestehen

Ab 2026 müssen Männer an der Wehrerfassung teilnehmen und einen Fragebogen zur Bereitschaft und Eignung ausfüllen, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihr im Melderegister eingetragener Wohnsitz in Deutschland liegt.

Für Frauen und Personen anderen Geschlechts ist die Teilnahme freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen. Entscheidend ist der Geschlechtseintrag im Melderegister. Unabhängig davon steht der freiwillige Wehrdienst allen offen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Es gibt also Informations- und Mitwirkungspflichten, aber keine automatische Einberufung. Die Entscheidung für einen tatsächlichen Dienst erfolgt weiterhin freiwillig. Aber: Wer sich der verpflichtenden Befragung entzieht oder falsche Angaben macht, kann nach dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) und Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit einer Geldbuße belegt werden.

Junger Mann mit gestreiftem T-Shirt und Kopfhörern sitzt vor einem Laptop und macht Notizen
© iStock.com/miniseries

Der Weg in den Wehr­dienst: Von der Erfassung bis zur Entscheidung

Der Einstieg bei der Bundeswehr beginnt mit der Wehrerfassung. Kurz nach dem 18. Geburtstag erhalten alle potenziellen Rekruten und Rekrutinnen einen Brief mit Zugang zu einem Onlinefragebogen.

Im Fragebogen abgefragt werden unter anderem:

  • per­sön­li­che Daten
  • gesund­heit­li­che Grundangaben
  • Schul- und Berufsabschlüsse
  • grund­sätz­li­che Bereit­schaft zum Wehrdienst

Der Fragebogen dient einer ersten Einschätzung und ersetzt keine Musterung. Wer Interesse bekundet und grundsätzlich geeignet erscheint, kann zu einem Assessment eingeladen werden.

Dort folgt die Musterung, bei der körperliche, geistige und charakterliche Eignung geprüft werden. Sie ähnelt einer umfangreichen medizinischen Untersuchung und wird durch Gespräche ergänzt. Erst danach fällt eine Entscheidung darüber, ob und in welcher Form ein Wehrdienst infrage kommt.

Ausschlaggebend sind drei Faktoren: persönliche Eignung, individueller Wunsch und der Bedarf der Streitkräfte. Niemand wird allein aufgrund des Fragebogens zum Dienst verpflichtet.

INFO

Kannst du den Wehrdienst verweigern?

Möchtest du den Wehrdienst verweigern, stellst du beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. Das Recht dazu ergibt sich aus Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz (GG).

Für den Antrag brauchst du:

  • Anschrei­ben
  • tabel­la­ri­schen Lebenslauf
  • per­sön­li­che Begrün­dung der Gewissensentscheidung

Nach der Anerkennung deines Antrags durch das zuständige Bundesamt bleibt der Bescheid auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall gültig. In diesem Fall musst du keinen Wehrdienst leisten, sondern einen entsprechenden zivilen Ersatzdienst übernehmen.

Anders verhält es sich, wenn bei der Musterung oder gesundheitlichen Untersuchung festgestellt wird, dass du körperlich oder psychisch nicht für den Wehrdienst geeignet bist: Dann bist du von der Dienstpflicht befreit und musst weder Wehrdienst noch Ersatzdienst leisten.

Dienst­for­men, Dauer und Rahmenbedingungen

Der Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate. Diese Zeit gilt als notwendig, um eine solide militärische Grundausbildung zu gewährleisten. Kürzere Verpflichtungen sind nicht vorgesehen, längere hingegen möglich.

Bis zu elf Monate erfolgt der Dienst im Status des freiwilligen Wehrdienstes. Ab einer Verpflichtungsdauer von zwölf Monaten wirst du Soldat auf Zeit. Damit gehen ein anderer rechtlicher Status, mehr Verantwortung und bessere finanzielle Bedingungen einher. Je nach Laufbahn sind auch deutlich längere Verpflichtungen möglich.

Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf Ausbildung für Wach- und Sicherungsaufgaben sowie den Heimatschutz. Daneben gibt es technische, logistische und sanitätsdienstliche Einsatzbereiche.

Die Bezahlung ist gesetzlich geregelt. So erhältst du im freiwilligen Wehrdienst: mindestens ca. 2.600 Euro brutto monatlich, als Soldat auf Zeit rund 2.700 Euro brutto monatlich. Mit Beförderungen steigen die Bezüge entsprechend.

Hinzu kommen zahlreiche Sachleistungen:

  • kos­ten­freie Unter­kunft in der Kaserne
  • ver­güns­tig­te Verpflegung
  • unent­gelt­li­che medi­zi­ni­sche Versorgung
  • voll­stän­di­ge Dienst­klei­dung und Ausrüstung
  • kos­ten­lo­ses Bahn­fah­ren in Uniform

Ab einer Verpflichtungsdauer von mindestens zwölf Monaten ist zudem ein Zuschuss zum Führerschein möglich.

Schild mit Wegweiser zur Musterung
© iStock.com/Heiko119

Nach dem Wehr­dienst: Reserve und Perspektiven

Die Rückkehr ins zivile Leben verläuft je nach Art und Dauer des Dienstes unterschiedlich. Wer einen kurzen Wehrdienst von sechs oder bis zu elf Monaten leistet, kehrt meist unmittelbar in den Alltag zurück.

Für längere Verpflichtungen als Soldat auf Zeit gibt es strukturierte Unterstützung: Diese Personen werden vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) begleitet, der Beratung, Qualifizierungsangebote und finanzielle Förderung für den Übergang in den zivilen Arbeitsmarkt bereitstellt.

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Mit dem Ende des aktiven Wehrdienstes wirst du automatisch Teil der Reserve. Das bedeutet zunächst, dass du als ausgebildete Kraft grundsätzlich erfasst bleibst. Im normalen Alltag heißt das jedoch nicht, dass du dauerhaft verfügbar sein oder jederzeit mit einer kurzfristigen Einberufung rechnen musst.

In Friedenszeiten beschränkt sich die Rolle der Reserve in der Regel auf geplante Übungen oder Fortbildungen. Diese finden in festgelegten Zeiträumen statt, werden frühzeitig angekündigt und sollen mit Ausbildung, Studium oder Beruf vereinbar bleiben. Eine spontane Heranziehung ist außerhalb besonderer gesetzlicher Lagen nicht vorgesehen.

Erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann sich die Situation ändern. In diesem Fall lebt die Wehrpflicht wieder auf, und auch Reservisten können verpflichtend herangezogen werden. Für diesen Ausnahmefall gelten besondere rechtliche Schutzmechanismen, etwa ein Kündigungsschutz gegenüber dem Arbeitgeber.

FAQ

  • Was ist Wehrdienst?

Wehrdienst ist der gesetzlich geregelte Dienst zur Verteidigung des Landes, den deutsche Staatsbürger im Rahmen der Wehrpflicht oder freiwillig leisten können.

  • Wer muss zum Wehrdienst?

Ab 2026 müssen alle männlichen Staatsbürger ab 18 Jahren an der Wehrerfassung teilnehmen. Frauen und Personen anderer Geschlechtszugehörigkeit können freiwillig Dienst leisten.

  • Was passiert, wenn man den Wehr­dienst verweigert?

Wer den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert, kann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen und im Verteidigungsfall zivilen Ersatzdienst leisten.

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