Urteil: Nach jeder Trunkenheitsfahrt zum benjaminnolte, Fotolia

14. Dezember 2015, 15:06 Uhr

Alkohol am Steuer Urteil: Nach jeder Trun­ken­heits­fahrt zum "Idio­ten­test"?

Droht Autofahrern bald nach jeder Trunkenheitsfahrt die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), der sogenannte Idiotentest? Ein entsprechendes Urteil zum Thema Alkohol am Steuer hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gesprochen. Eine endgültige Entscheidung muss nun das Bundesverwaltungsgericht treffen.

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Nach einem aktuellen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (AZ 11 BV 14.2738) soll bei Alkohol am Steuer in Bayern künftig härter durchgegriffen werden. Wer bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wird und seinen Führerschein verliert, soll laut dem Gericht zum Idiotentest – auch dann, wenn er zum ersten Mal auffällig wird und weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut hat. Bisher gilt dieser Wert in den meisten Bundesländern als Grenzwert. Geklagt und vor Gericht verloren hatte eine Autofahrerin, die am Steuer mit 1,28 Promille Alkohol im Blut erwischt worden und von den bayerischen Behörden zur MPU geschickt worden war.

Die Klägerin hat nun Revision gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eingelegt. Damit geht das Verfahren in die nächste Instanz – zum Bundesverwaltungsgericht. Der Fall erhält daher nun auch bundesweit Relevanz. Von dem zu erwartenden Urteil hängt nicht nur ab, ob sich Autofahrer in Bayern künftig auf strengere Maßnahmen nach einer Trunkenheitsfahrt einstellen müssen. Sollte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf Bundesebene bestätigt werden, müssten sich Verkehrsgerichte und Fahrerlaubnisbehörden in ganz Deutschland künftig danach richten und die MPU gegebenenfalls in deutlich mehr Fällen von Alkohol am Steuer anordnen. Bis es so weit ist, wird jedoch weiterhin nach den in den jeweiligen Bundesländern aktuell gültigen Richtlinien verfahren.

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