Falschparken B. Wylezich, Fotolia

30. Januar 2015, 15:32 Uhr

Rechtsmythos Falsch­par­ken: Ist der Füh­rer­schein in Gefahr?

Morgens auf dem Weg zu einem wichtigen Termin: Sie sind spät dran und finden in der vollen Innenstadt keinen Parkplatz? Ihre einzige Chance, um noch einigermaßen pünktlich zu kommen: das Halteverbot missachten. Falschparken als letzte Option. Viele denken, dass ihnen mehr als ein Bußgeld von zehn Euro für das Falschparken nicht drohen kann. Das ist jedoch ein verbreiteter Trugschluss. Denn bei Wiederholungstätern ist sogar der Führerschein in Gefahr.

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Falsch­par­ken: Füh­rer­schein in Gefahr

Schon wieder klebt ein Strafzettel an der Windschutzscheibe Ihres Wagens? Sie denken, es ist damit getan, die Strafgebühr rechtzeitig zu überweisen. Ein Rechtsmythos, der schnell mit einer bösen Überraschung enden kann. Denn: Wer viele Knöllchen in einer bestimmten Umgebung sammelt, dessen Führerschein kann in Gefahr sein. Rechtsanwalt Ulrich Kelch von der Kanzlei Linten Rechtsanwälte sagt: „Als Halter sind Sie dann in der Beweispflicht und müssten damit im Zweifel die Person benennen, die für das Falschparken verantwortlich ist.“

„Idio­ten­test“ wegen Falschparken

Sie sind ein notorischer Falschparker und bringen es auf rund ein Knöllchen pro Woche? Dann sind Sie innerhalb eines Jahres ein Kandidat für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – den sogenannten Idiotentest. Denn die Behörden haben in dem Fall einen Grund, an Ihrer Fahreignung zu zweifeln. „Die Straßenverkehrsbehörde nimmt dann an, dass Sie aufgrund des regelmäßigen Falschparkens gar nicht willens sind, sich an die herrschenden Vorschriften zu halten“, erläutert Rechtsanwalt Kelch. Wenn Sie dann die MPU nicht bestehen oder binnen einer gesetzten Frist nicht erfolgreich absolviert haben, ist Ihr Führerschein futsch. So kann es sein, dass Sie keinen einzigen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg haben und trotzdem den Führerschein verlieren.

Falsch­par­ken im mobilen Halteverbot

Sie waren längere Zeit verreist und Ihr Auto steht plötzlich nicht mehr dort, wo Sie es abgestellt hatten? Das muss nicht gleich bedeuten, dass der Wagen gestohlen wurde. Es kann auch sein, dass an der Stelle ein mobiles Halteverbot installiert wurde, etwa weil eine Baustelle eingerichtet wurde. „Wenn Sie das Auto für längere Zeit abstellen und verreisen, sollten Sie einen Bekannten haben, der im Zweifel das Auto bewegen kann. Das gilt auch, wenn Sie das Auto ordnungsgemäß abgestellt haben“, sagt Rechtsanwalt Kelch. Es kann immer sein, dass im Zuge einer Baustelleneinrichtung ein mobiles Halteverbot eingerichtet wird. „Selbst wenn Sie von dem mobilen Halteverbot zum Zeitpunkt des Parkens nichts wissen konnten, müssen Sie unter Umständen selbst die Kosten für das Abschleppen tragen.“ In der Regel muss die Baufirma jedoch drei bis vier Tage warten, bevor der Wagen abgeschleppt werden kann.

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