mobile Halteverbotsschilder vor verkleideter Hausfassade Rico K, Fotolia

11. Mai 2015, 8:34 Uhr

Pflicht zur Nachschau Mobile Hal­te­ver­bots­schil­der: Fahrer müssen nach Parken sorg­fäl­tig schauen

Sind mobile Halteverbotsschilder richtig aufgestellt, entfalten diese automatisch Rechtswirkung für Kraftfahrer, auch wenn diese die Schilder auf den ersten Blick nicht wahrnehmen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sprach sich in einem Berufungsverfahren dafür aus, dass sich Fahrer auch nach dem Parken noch sorgfältig nach Halteverbotsschildern umschauen müssen. Der 1. Senat des Gerichts bestätigt mit dem Urteil (AZ OVG 1 B 33.14), dass an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen hinsichtlich des ruhenden Verkehrs andere Anforderungen zu stellen sind als an solche, die den Fließverkehr betreffen, informiert das Verbraucherportal "berlin.de".

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Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Fahrer, der sein Auto in einem Bereich parkte, in dem mobile Halteverbotsschilder angebracht waren – das Auto wurde umgesetzt. Der Fahrer ging dagegen vor und berief sich darauf, dass er die Schilder auf den ersten Blick nicht sehen konnte. Das Oberverwaltungsgericht stellte im Rechtsstreit fest, dass sich Fahrer auch nach dem Parken noch sorgfältig nach möglichen Verkehrszeichen umsehen müssen und wies die Klage ab. Anders als während der Fahrt im fließenden Verkehr müssen Fahrer nach dem Abstellen des Fahrzeuges den leicht einsehbaren Nahbereich des Parkortes nach Schildern absuchen und auch gegebenenfalls verdeckte Stellen einsehen – etwa Schilder, die durch andere Fahrzeuge verdeckt werden.

Mehr zum Thema Sichtbarkeit von Verkehrsschildern im fließenden Verkehr lesen Sie im Streitlotse-Ratgeber "Auf Straßenschilder achten: Sie müssen erkennbar sein".

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