Wer ein Verkehrshindernis zu verantworten hat, dem drohen ein Bußgeld und die Schuld an einem Unfall ehrenberg-bilder, Fotolia

16. Februar 2018, 10:36 Uhr

Gegenstände auf der Fahrbahn Ver­kehrs­hin­der­nis: Vermeiden und richtig reagieren

Fallen Möbel, ein Auspuff oder eine Euro-Palette vom Fahrzeug auf die Straße, dann werden sie zum Verkehrshindernis nach § 32 StVO. Den Verantwortlichen drohen ein Bußgeld oder sogar die Schuld an einem Unfall. Diese Konsequenzen lassen sich mit wenigen Handgriffen vermeiden.

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Bußgeld und Punkt für ein ver­ur­sach­tes Verkehrshindernis

Zu Gegenständen auf der Fahrbahn, die da nicht hingehören, steht in § 32 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine klare Ansage: "Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann." Und wo ein Verbot ist, da ist eine Strafe nicht weit. Wer gegen die Regelung verstößt, muss je nach Schwere seiner Verfehlung fünf, zehn oder 60 Euro zahlen. Ab zehn Euro kann es zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister ("Verkehrssünderkartei") des Kraftfahrtbundesamts (KBA) in Flensburg geben.

Aber nicht nur deshalb sind Verkehrshindernisse nach § 32 StVO tunlichst zu vermeiden. Denn Objekte wie Sessel, Lampen oder große Kartons können zu schweren Unfällen führen. Oft bemerken die Verursacher gar nicht, dass sie zum Beispiel etwas von der Ladefläche ihres Autos verloren haben. Trotzdem:  Wer dafür verantwortlich ist, muss die Gegenstände unverzüglich entfernen – sofern es die Verkehrssituation erlaubt (Betreten und Überqueren von Autobahnen ist verboten!). Und er haftet für die entstandenen Schäden und Verletzungen. Zwar sind die Schuldigen nicht immer dingfest zu machen, doch in vielen Fällen kommt ihnen die Polizei durch Augenzeugen oder Videoüberwachung auf die Spur. Für Ertappte kann das sehr teuer werden.

Richtige Ladungs­si­che­rung ver­hin­dert Verkehrshindernisse

Damit nichts unversehens als Verkehrshindernis auf der Straße landet, gibt es in § 22 StVO Ladungssicherungsvorschriften. Demnach sind Gegenstände in Pkw und Lkw "so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können."

Um dem zu entsprechen, gibt es zwei Möglichkeiten namens Formschlüssigkeit und Kraftschlüssigkeit. Formschlüssigkeit bedeutet: Sämtliche Gegenstände werden so eng verstaut, dass im Optimalfall keine Zwischenräume entstehen und sich nichts bewegt. Anschließend ist die Ladung mit Netzen oder Gurten zu fixieren. Das Prinzip der Kraftschlüssigkeit basiert auf einem rutschfesten Untergrund (Anti-Rutschmatte), der ein Verrutschen der Gegenstände verhindert. Auch hier kommen Gurte und Netze zum Einsatz. Sie sollen die Objekte möglichst fest auf den Boden drücken. Beide Methoden der Ladungssicherung lassen sich auch kombinieren. Eine Überladung ist zu vermeiden.

Ver­kehrs­hin­der­nis der Polizei melden

Landen trotz aller Bemühungen Gegenstände als Verkehrshindernis auf der Fahrbahn, ist besonnenes Handeln wichtig. Wenn Sie das Problem als Verursacher oder Zeuge bemerken, fahren Sie bei der nächsten sicheren Gelegenheit an den Straßenrand, stellen Sie das Warnblinklicht an und informieren Sie die Polizei über den Vorfall. Auf der Autobahn sollten nach dem Stop alle Fahrzeuginsassen aussteigen und sich hinter die Leitplanke begeben.

In jedem Fall müssen Sie andere Verkehrsteilnehmer mit einem aufgestellten Warndreieck auf die Verkehrsgefährdung aufmerksam machen.

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