
18. Juni 2025, 10:49 Uhr
Achtung; das wird teuer Strafe bei Überladung: Das gilt für Auto, Wohnmobil und Lkw
Ein Umzug, ein Großeinkauf oder die Fahrt in den Urlaub – schnell ist das Auto bis unters Dach voll. Was viele unterschätzen: Wer mehr einlädt, als erlaubt ist, riskiert ein gefährliches Fahrverhalten und Probleme mit der Versicherung. Überladung kann zudem erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Mehr dazu liest du hier.
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Wann ist ein Fahrzeug überladen?
Ein überladenes Fahrzeug verliert an Stabilität, braucht mehr Bremsweg, neigt zum Schlingern – besonders bei Kurvenfahrten oder Ausweichmanövern. Reifen können platzen, Achsen brechen. Eine falsche Gewichtsverteilung, etwa durch Überladung des Dachs oder des Kofferraums, verschärft diese Effekte.
Wann gilt ein Fahrzeug als überladen? Entscheidend ist nach § 34 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegebene zulässige Gesamtmasse. Diese Grenze darf nicht überschritten werden – weder bei Pkw und Wohnmobilen noch bei Lkw oder Anhängern.
Bußgelder und Strafen bei Überladung von Pkw und Wohnmobil
Die Bußgelder für Überladung sind in Deutschland prozentual gestaffelt. Für Pkw und Wohnmobile gilt wie auch für andere Kraftfahrzeuge unter 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht:
- Ab 5 Prozent: 38,50 Euro
- Ab 10 Prozent: 58,50 Euro
- Ab 15 Prozent: 63,50 Euro
- Ab 20 Prozent: 123,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Ab 25 Prozent: 168,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Ab 30 Prozent: 263,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
Dabei werden sowohl Fahrer als auch Halter belangt. Letzterer haftet also auch bei einer Weitergabe des Fahrzeugs. Wichtig: Die Polizei darf Fahrzeuge wiegen. Eine Weiterfahrt ist erst bei korrektem Gewicht erlaubt.
Nicht nur das Gewicht zählt: Auch zu viele Insassen gelten als Überladung. Wer mehr Insassen mitnimmt als Sitzplätze mit Gurten vorhanden sind, riskiert fünf Euro Bußgeld pro Person. Bei Kindern ohne Sicherung sind es sogar bis zu 75 Euro und 1 Punkt.
Gut zu wissen: Die Kfz-Versicherung kann bei Unfällen Leistungen kürzen, wenn eine grob fahrlässige Überladung nachgewiesen wird.

Überladung im Ausland: Strafen und Toleranz in Österreich & Co.
Im Ausland sind die Regeln oft strenger und die Strafen daher höher. In Österreich liegt die Toleranzgrenze bei zwei Prozent, in Frankreich und Belgien gilt sogar eine Nulltoleranz. In Dänemark kostet jeder Prozentpunkt über dem Limit rund zehn Euro. In Italien können Bußgelder bis rund 1.700 Euro, in Spanien bis zu 4.600 Euro fällig werden.
Wer mit schwerem Gepäck in den Urlaub startet, sollte die nationalen Vorschriften prüfen.
Tipp: Vor Reiseantritt wiegen, Ladung sichern und auf Puffer für Souvenirs achten.
Überladung bei Anhängern und Wohnwagen – Das solltest du beachten
Bei Anhängern und Wohnwagen gelten als Begrenzungsfaktoren neben dem zulässigen Gesamtgewicht auch Anhängelast und Stützlast – der Druck der Deichsel auf die Anhängerkupplung. Die maximal erlaubte Anhängelast ist in der Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung des ziehenden Fahrzeugs festgelegt.
Bei Überladung gelten dieselben Bußgelder wie bei Kfz, solange das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs unter 7,5 Tonnen beziehungsweise des Anhängers unter zwei Tonnen liegen.
Ein häufiges Problem: Ungleichmäßige oder seitlich verlagerte Beladung beeinträchtigt die Fahrstabilität. Auch mangelnde Ladungssicherung kann Strafen nach sich ziehen.
Strafen bei Überladung von Lkw und Transportern: Unterschiede und Details
Bei Lkw und Transportern mit einem Gesamtgewicht über den zulässigen 7,5 Tonnen gelten strengere Regeln. Das betrifft auch Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über zwei Tonnen. So werden bei Überladung für den Fahrzeugführer folgende Bußgelder fällig:
- Zwischen 2 bis 5 Prozent: 58,50 Euro
- Ab 5 Prozent: 108,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Ab 10 Prozent: 138,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Ab 15 Prozent: 168,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Ab 20 Prozent: 218,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Ab 25 Prozent: 313,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Ab 30 Prozent: 408,50 Euro und ein Punkt in Flensburg
Für Fahrzeughalter liegen die Bußgelder noch höher: bis zu 453,50 Euro und ein Punkt. Unter Umständen kann sich auch ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnen.
Besonders im gewerblichen Güterverkehr sind die Konsequenzen empfindlich: Neben Punkten droht bei vorsätzlichem Verstoß auch Fahrverbot. Für Transporter im Lieferdienst oder Handwerk ist die Grenze oft schnell erreicht – besonders beim Transport von Werkzeug, Material oder Palettenware.
Wichtig: Auch Zwischenladungen und Mitfahrwerkzeuge zählen zum Gewicht. Eine permanente Überschreitung kann bei Kontrollen als Ordnungswidrigkeit mit Betriebsuntersagung gewertet werden.

Überladungen vermeiden: Praktische Tipps zur sicheren Beladung
Um eine Überladung zu vermeiden, hilft ein einfacher Rechenschritt: Von der zulässigen Gesamtmasse wird das Leergewicht (inkl. vollem Tank) abgezogen. Übrig bleibt die zulässige Zuladung, also das maximale Gewicht für Personen, Gepäck und Ladung.
Öffentliche Waagen, etwa an Wertstoffhöfen, Speditionen oder Agrarbetrieben, bieten oft gegen eine geringe Gebühr eine Möglichkeit zum Wiegen. Eine gleichmäßige Gewichtsverteilung im Fahrzeug ist essenziell – besonders bei Dachlast oder schwerem Gepäck. Ladungssicherungen wie Gurte oder Netze sind Pflicht.
Tipp: Vor Reisebeginn Zeit einplanen und bewusst auf leichtes Gepäck achten – das schont Nerven, Technik und den Geldbeutel.
FAQ
- Wie viel darf ein Auto überladen sein?
Grundsätzlich sollte ein Auto überhaupt nicht überladen werden. Bußgelder fallen bei Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht aber erst ab einer Überladung von fünf Prozent und bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen ab einer Überladung von zwei Prozent an.
- Auto überladen: Was kann passieren?
Ist das Auto überladen, ist das nicht nur für die Achsen und Reifen schädlich, sondern wirkt sich auch auf die Stabilität und den Bremsweg aus. Unfälle sind wahrscheinlicher – bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung sogar Leistungen kürzen.
- Welche Strafe droht bei Überladung?
Überladung wird für den Fahrzeugführer mit einem Bußgeld zwischen 38,50 Euro und 408,50 Euro sowie unter Umständen einem Punkt in Flensburg bestraft. Der Fahrzeughalter wird ebenfalls bestraft – bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen sogar mit einem höheren Bußgeld als der Fahrzeugführer.
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