Ladungssicherung beim Pkw: Die rechtlichen Vorgaben. Eine junge Frau und ein junger Mann halten jeweils einen Karton in der Hand und beladen einen PKW. AntonioDiaz, Fotolia

30. September 2016, 13:28 Uhr

Sicher unterwegs Ladungs­si­che­rung beim Pkw: Die recht­li­chen Vorgaben

Mit privaten Pkw werden manchmal große Mengen Ladung transportiert, zum Beispiel bei einem Umzug. Die richtige Ladungssicherung ist dabei wichtig, sonst drohen Unfälle, Bußgelder und auch Punkte in Flensburg. Überstehende Ladung muss ab einer bestimmten Länge gekennzeichnet werden.

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Ladungs­si­che­rung im Pkw: Nichts darf verrutschen

Die wichtigste Regel bei der Ladungssicherung im Pkw lautet gemäß § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO): Sichern Sie alles so, dass es nicht verrutschen, umfallen oder hin- und herrollen kann. Sonst droht ein Bußgeld von 35 Euro. Es können auch 60 Euro beziehungsweise 75 Euro daraus werden, wenn zusätzlich eine Gefährdungssituation entsteht beziehungsweise ein Unfall passiert. In beiden Fällen gibt es auch einen Punkt in Flensburg. Verursacht die mangelhaft gesicherte Ladung unnötigen Lärm, kann ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro verhängt werden.

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Pkw durch die zusätzliche Ladung sein zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreitet und dass die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird. Zusammen mit seiner Ladung darf ein Pkw laut StVO ohne besondere Genehmigung nicht länger als 4 Meter und nicht breiter als 2,55 Meter sein.

Über­ste­hen­de Ladung: Darauf müssen Sie achten

RechtsschutzÜberstehende Ladung stellt Fahrer oft vor Probleme. Der Klassiker ist der Einkauf im Möbelgeschäft: Die Länge des Autos reicht für den gekauften Schrank doch nicht aus und dieser ragt aus dem Kofferraum. Trotzdem können Sie ihn transportieren, wenn Sie dabei einiges beachten: Die überstehende Ladung lassen Sie tatsächlich am besten nach hinten hinausragen. Bis zu 1,50 Meter sind erlaubt. Wenn Sie eine Strecke von weniger als 100 Kilometern zurücklegen, dürfen es bis zu 3 Meter sein, immer vorausgesetzt, die überstehende Ladung lässt sich dann noch gut sichern. Ragt die Ladung um mehr als einen Meter nach hinten heraus, müssen Sie sie gemäß § 22 Absatz 4 StVO kennzeichnen, zum Beispiel mit einer hellroten, mindestens 30 mal 30 cm großen Fahne oder einem entsprechenden Schild. Wenn Sie im Dunkeln fahren, müssen Sie eine rote Leuchte benutzen.

Darf die Ladung nach vorn überstehen?

Ladung kann auch bis zu 50 cm nach vorn überstehen, allerdings ist dies erst ab einer Höhe von 2,50 Metern erlaubt, die ein Pkw in der Regel nicht erreicht. Seitlich überstehende Ladung muss ab 40 cm Überstand ebenfalls gekennzeichnet werden. Es ist jedoch gemäß § 22 Absatz 5 StVO grundsätzlich verboten, zum Beispiel einzelne Stangen, Pfähle oder waagerecht liegende Platten seitlich überstehen zu lassen, da sie für andere Verkehrsteilnehmer schlecht zu erkennen sind.

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