
4. August 2017, 11:54 Uhr
Verkehrsgefährdung Alkohol am Steuer: Diese Konsequenzen drohen
Alkohol am Steuer ist eine große Gefährdung der Sicherheit auf den Straßen. Wer die Promillegrenze überschreitet, muss daher mit hohen Bußgeldern rechnen. Außerdem sind für die Trunkenheitsfahrt Strafpunkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg möglich sowie ein Führerscheinentzug. Erfahren Sie hier Details dazu.
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Bis 0,5 Promille Trunkenheitsfahrt keine Ordnungswidrigkeit
Der Gesetzgeber hat verschiedene Promillegrenzen festgelegt. Für Fahrer außerhalb der Führerscheinprobezeit und mit einem Alter über 21 Jahren gilt: Bis 0,5 Promille ist Alkohol am Steuer grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit. Eine Ausnahme besteht, wenn der Fahrer offensichtlich nicht mehr sicher fährt – beispielsweise durch Schlangenlinien-Fahren oder riskantes Überholen auffällt. Dann sind schon ab 0,3 Promille Strafen möglich. Je nach Grad der Gefährdung kann die relative Fahruntüchtigkeit Bußgelder, Punkte oder einen Führerscheinentzug bedeuten.
Ordnungswidrigkeit kann bis zu 1.500 Euro kosten
Falls Sie mit 0,5 bis 1,09 Promille Auto fahren, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Haben Sie Ausfallerscheinungen oder verursachen einen Unfall, kann die Trunkenheitsfahrt aber auch als Straftat behandelt werden. Das Strafmaß der Ordnungswidrigkeit ist danach gestaffelt, ob Sie bereits durch eine Alkoholfahrt aufgefallen sind. 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fallen beim ersten Mal an. Danach kommen 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Für den dritten Verstoß stehen 1.500 Euro, zwei Punkte und drei Monate im Bußgeldkatalog.
Absolute Fahruntüchtigkeit ist eine Straftat
Ab der Promillegrenze 1,1 wird Alkohol am Steuer aufgrund absoluter Fahruntüchtigkeit zur Straftat. Bei einer abstrakten oder konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs gelten die §§ 315b und 315c Strafgesetzbuch (StGB). Ansonsten ist die Trunkenheitsfahrt generell nach § 316 StGB strafbar. Das bedeutet je nach Einzelfall ein variables Bußgeld, drei Punkte und den Führerscheinentzug – die Spanne reicht von sechs Monaten bis dauerhaft. Außerdem ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich. Liegen Sie sogar über der Promillegrenze 1,6, wird zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt. Bei Wiederholungstätern oder Alkoholabhängigkeit ist die MPU auch bei einem niedrigeren Promillewert möglich.
Promillegrenze 0,0 für junge Fahrer
Besondere Regelungen gelten bei Fahranfängern. Für alle Fahrer unter 21 Jahren besteht absolutes Alkoholverbot (§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG)). Der Verstoß kostet bis zur 0,5-Promillegrenze 250 Euro und einen Punkt. Passiert das während der Probezeit, kommen eine zweijährige Probezeit-Verlängerung und eventuell ein spezielles Aufbauseminar dazu. Ab 1,1 Promille bedeutet Alkohol am Steuer für junge Fahrer drei Punkte und je nach Schwere des Verstoßes eine Freiheits- beziehungsweise Geldstrafe oder Führerscheinentzug.
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