Führerschein mit 17: Fahrschüler und Fahrlehrer im Auto ©istock.com/Daisy-Daisy

23. April 2021, 7:04 Uhr

Darf ich eigentlich? Beglei­te­tes Fahren: Die Regeln beim Füh­rer­schein mit 17

Um in Deutschland Autofahren zu dürfen, muss man eigentlich volljährig sein. Eine Ausnahme: Das begleitete Fahren, der sogenannte “Führerschein mit 17”. Der Streitlotse erklärt, welche Voraussetzungen dabei gelten, damit du am Steuer oder auf dem Beifahrersitz auf der sicheren Seite bist.

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Wann darf man den “Füh­rer­schein mit 17” machen?

Jugendliche dürfen sich frühestens sechs Monate vor ihrem 17. Geburtstag für eine Fahrausbildung in den Klassen B, die auch die Klassen AM (Roller) und L (“kleiner” Traktorführerschein) enthält, und BE anmelden. Zusätzlich muss ein Antrag inklusive Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Die theoretische Fahrprüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Ist beides bestanden, dürfen sich Jugendliche in Begleitung ans Steuer setzen, sobald sie 17 geworden sind.

Den Führerschein mit 17 gibt es übrigens nicht im Scheckkartenformat: Es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Da diese kein Foto enthält, muss auch der Personalausweis bei jeder Fahrt dabei sein.

Ab dem 18. Geburtstag kann die Prüfbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde in einen “richtigen” Führerschein umgetauscht werden. Daran solltest du rechtzeitig denken, denn die Prüfbescheinigung verliert drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit.

Beglei­te­tes Fahren und Kfz-Versicherung

Der Fahrzeughalter – in vielen Fällen ist das bis zum 18. Geburtstag ein Elternteil – sollte darauf achten, dass die Versicherung auch das begleitete Fahren durch einen 17-Jährigen mit abdeckt. In jedem Fall sollte die Versicherung informiert werden. Sie kann dann prüfen, ob die Police möglicherweise angepasst werden muss.

Wenn ein Unfall passiert, haften der Fahrer, der Fahrzeughalter und gegebenenfalls die Versicherung. Die Begleitperson kann in der Regel nicht haftbar gemacht werden – es sei denn, sie hat sich grob fahrlässig verhalten oder bewusst regelwidrige Ratschläge gegeben. Ist die Begleitperson gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, haftet sie natürlich gegebenenfalls auch.

Die Rolle der Begleit­per­son beim Füh­rer­schein mit 17

Bis zum 18. Geburtstag ist die Begleitung eines Erwachsenen bei jeder Fahrt des Führerscheinneulings Pflicht. Alle Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung des Jugendlichen eingetragen sein. Das können mehrere Personen sein, die Zahl ist nicht begrenzt

Eingetragene Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Min­dest­al­ter 30 Jahre.
  • Seit min­des­tens fünf Jahren ohne Unter­bre­chung im Besitz einer gültigen Fahr­erlaub­nis der Klasse B.
  • Höchstens ein Punkt in Flensburg.
  • Während der Begleit­fahrt dürfen Begleit­per­so­nen nicht alko­ho­li­siert sein (0,5 Promille oder mehr) oder unter Dro­gen­ein­fluss stehen.

Die Begleitperson hat die Aufgabe, das Verkehrsgeschehen und das Fahrverhalten aufmerksam zu beobachten. Sie soll dem jungen Fahrer bei Bedarf vor und während der Fahrt Hinweise geben und Fragen beantworten und ihm so Sicherheit vermitteln. Das regelt § 48a Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Aktiv eingreifen muss und darf die Begleitperson nicht – sie sollte jedoch auch nicht dauerhaft abgelenkt sein, etwa durch ein Smartphone.

Es ist nicht vorgeschrieben, wo die Begleitperson während der Fahrt sitzen muss. Theoretisch kann sie also auch hinten sitzen. Der Beifahrersitz bietet sich aber angesichts der beratenden Rolle und des besseren Überblicks natürlich eher an.

Welche Kon­se­quen­zen drohen bei Verstößen?

Für den Führerschein mit 17 gilt wie beim regulären Führerschein eine zweijährige Probezeit gemäß § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Beim begleiteten Fahren unter 18 ist der Fahrer also grundsätzlich noch in der Probezeit. Diese kann sich bei Verstößen auf vier Jahre verlängern.

Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen bereits mit 17 Jahren alleine, also ohne Begleitperson, gefahren werden. Für diese Klassen können sich Jugendliche, die die Prüfung bestanden haben, auf Wunsch schon vor dem 18. Geburtstag einen Führerschein im Kartenformat ausstellen lassen.

Im Pkw hingegen hat das Fahren ohne Begleitperson für unter 18-Jährige schwerwiegende Konsequenzen: Wer dabei erwischt wird,

  • zahlt ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro
  • und verliert dauerhaft die Fahr­erlaub­nis für die Klasse B bezie­hungs­wei­se BE.
  • Wer seine Fahr­erlaub­nis zurück­er­hal­ten möchte, muss vorher an einem Auf­bau­se­mi­nar teilnehmen.
  • Die Probezeit ver­län­gert sich um zwei Jahre.
Junge Frau freut sich am Steuer eines Autos

© istock.com/Deagreez

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – also auch beim begleiteten Fahren mit 17. Wer dagegen verstößt,

  • zahlt ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro,
  • erhält einen Punkt in Flensburg und
  • muss an einem Auf­bau­se­mi­nar teilnehmen.
  • Außerdem ver­län­gert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Wer beim begleiteten Fahren geblitzt wird, muss sich auf die gleichen Konsequenzen einstellen, die auch für volljährige Fahranfänger in der Probezeit gelten. Wer mehr als 20 km/h zu schnell war, begeht einen sogenannten A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich dadurch um zwei Jahre.

Diese Konsequenzen treffen übrigens immer nur den Fahrer selbst, nicht die Begleitperson. Diese sollte aber trotzdem ihre Aufgabe ernst nehmen, auf den Fahrer einzuwirken und entsprechende Verstöße zu verhindern.

Ist beglei­te­tes Fahren auch im Ausland erlaubt?

Der Führerschein mit 17 gilt nur in Deutschland und in Österreich. Wer eine deutsche Prüfbescheinigung hat, kann sie auch in Österreich nutzen und braucht kein gesondertes Dokument dafür. Voraussetzung ist, dass die in Deutschland geltenden Vorgaben eingehalten werden.

Wichtig: Ab dem 18. Geburtstag ist in Österreich der reguläre Führerschein im Scheckkartenformat Pflicht, die Prüfbescheinigung verliert dann ihre Gültigkeit.

In anderen Ländern wird der “Führerschein mit 17” nicht anerkannt.

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